Zählt Elterngeld als Einkommen?
Hallo,
ich beantage grad BAföG und bin beim Formblatt 3. Da meine Mutter in der Elternzeit ist seid 2015 hat sie kein Einkommen. Nur im Jahr 2016 hatte sie Elterngeld bekommen. Und die wollen vom Jahr 2016 ihre Einkommenserklärung. Meine Frage ist: zählt das auch als Einkommen? Sie ist ja sozusagen nicht mehr Erwerbstätig seid 2015. aber es gibt auch keine Zeile wo man schreiben kann das es Elterngeld war.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
BAföG, Ausbildung und Studium
Ja, ist Einkommen und muss in Zeile 89 rein (und bei 87 eben "Ja" ankreuzen). Elterngeld steht auch in den Erklärungen am Ende zu Zeile 87-89.
Fortuna1234
03.10.2018, 18:55
@aolkjj
Bitte. Und ja, ist korrekt.
Ja, als Lohnersatzleistung mit Progressionsvorbehalt.
Vielen Dank! Und Ist es richtig das ich bei Zeile 11 „nicht mehr Erwerbstätig“ ankreuze wegen der Elternzeit?