Zählt das als Liebhaberei?
Folgende Situation:
-Ich, Studentin, habe mir dieses Jahr Ebay installiert
-wegen meines minimalistischen Denkens, wollte ich viele Sachen loswerden, die ich nicht brauche
-habe alte Abibücher usw. verkauft, erstmals hatte ich schon eine Gewinnerzielungsabsicht, immerhin arbeitetete ich zu dem Zeitpunkt nicht und dachte mir dass mir die 2, 3 Euros die ich da verdiene nicht schaden.
-Habe nun zwei neue Hobbys und einen Minijob
-wollte noch meine überschüssige Kleidung verkaufen
-insgesamt würden meine Ebay Einkünfte, meine Ausgaben für meine Hobbys zumindest für dieses Jahr ausgleichen (ca. 400-500 €)
-nächstes Jahr würde ich dann wahrscheinlich nix mehr auf Ebay verkaufen
-nur alle meine unnötigen Sachen loswerden und mein Hobby finanzieren
-auf lange Sicht gesehen würde ich aber diese Ausgaben natürlich auch durch meinen Minijob ausgleichen können (minijob birngt mir ca 300 Euro im Monat)
Was ist es nun? Liebhaberei oder Kleingewerbe?
Kleingewerbe finde ich persönlich unpassend, weil ich mir neulich Ebay runtergeladen habe und nächstes Jahr sicherlich nicht soviel aufeinmal verkaufen würde, wie dieses Jahr
Was meint ihr?
5 Antworten
Mach dir keine Gedanken, das juckt keinen und ist kein Gewerbe.
Verkauf einfach deinen Kram bei eBay und gut ist, da wird kein Finanzamt kommen und irgendwas von dir wollen.
Nein, alles gut. "Gewinnerzielungsabsicht", und nur dann betreibst du ein Gewerbe, bedeutet, dass du von Anfang an teuer verlaufen willst, als du eingekauft hast.
verstanden, danke!!
Du hast hier etwas in den falschen Hals bekommen:
Das Finanzamt möchte wissen, was du im Jahr verdient hast. Unter einer gewissen Summe fallen keine Einkommenssteuern an. Das ist meist so, sicher auch bei dir.
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist erst dann wichtig, wenn du zwei oder mehrere Arten von Einkommen hast.
Wenn du dann Aufwändugen für Einkommen aus deiner Tätigkeit A (zum Beispiel der Kauf eines Autos) aufrechnen möchtest für Verluste aus deiner Tätigkeit B,
dann fragt das Finanzamt irgendwann: "Haben Sie bei Tätigkeit B überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht?????"
Oder ist Tätigkeit B nur ein Hobby????
Denn viele Leute haben A) einen Job mit 5.000,- im Monat und oder B) ein Gewerbe mit 5,000,- Umsatz im Monat,
und lieben Mini-Eisenbahnen.
Dann kaufen sie viele Mini-Eisenbahnen und wollen diese Kosten absetzen von A) und/oder von B),
weil sie angeblich Mini-Eisenbahnen kaufen, um sie weiterzuverkaufen.
Wenn beim Ankauf von Mini-Eisenbahnen aber keine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann,
sagt das Finanzamt aber irgendwann:
"Ab heute können Sie ihre Kosten für den Ankauf von Eisenbahnen nicht mehr absetzen von Ihren Einnahmen aus A) Gehalt und B) Gewinn ihres anderen Ladens!
Gruß aus Berlin, Gerd
Sobald man die Absicht, hat Gewinne zu erzielen, muß man ein Gewerbe anmelden, darum gehts doch hier. Das muß man, auch, wenn man nur eine Einkommensart hat.
Das ist generell richtig, wenn man ein Gewerbe ausübt, "auch, wenn man nur eine Einkommensart hat."
Chaos52 schreibt aber: "-wollte noch meine überschüssige Kleidung verkaufen [...] Was ist es nun? Liebhaberei oder Kleingewerbe?"
Hier liegt aber weder ein Gewerbe vor noch eine Liebhaberei!
Hier wird kein Produkt für X Euro angekauft oder hergestellt, um es für Y Euro zu verkaufen. Das wäre nämlich (neben einer nachhaltigen Tätigkeit, bitte googeln!) meine Definition von Gewerbe - und von Gewinnerzielungsabsicht, wenn ein Bemühen zu erkennen ist, dass Y irgendwann über x liegt.
Chaos52 will aber lediglich einen Teil ihres Vermögens, nämlich Bekleidung, in einen andere Form von Vermögen umwandeln, nämlich in Bargeld.
Das ist wie wenn ich Euro für den Urlaub in Dollar umwandel oder umgekehrt. Ein gewerbliches Handeln wäre erst dann zu erkennen, wenn dies nachhaltig geschieht - also etwa in einer Wechselstube oder bei längerfristig angelegten Währungsspekulations-Geschäften.
Eine Gewinnerzielungsabsicht wäre erst dann zu erkennen, wenn ein Produkt in meinem Besitz eine Wertsteigerung erfahren hat: etwa eine Briefmarke oder ein Gemälde oder ein alter PC mit Sammlerwert. Hier aber würde das Kriterium der Nachhaltigkeit erst zutreffen ab - schauen wir mal Urteile über ebay-Verkäufer an: Ich erinnere mich an viele, viele Angebote pro Monat.
Und selbst wenn ich ein Hemd für damals 20 Euro 3 Jahre lang getragen habe und daraus einen Nutzungs-Vorteil von 10 Euro gezogen habe, wäre ein Verkauf dieses Hemdes für 11 Euro dann wirklich ein Gewinn von 1,- €???
Gruß aus Berlin, Gerd
Hier wird kein Produkt für X Euro angekauft oder hergestellt, um es für Y Euro zu verkaufen
Eben. Deshalb ist es kein Gewerbe.
Du hast doch keine Gewinne gemacht, dann hättest du teurer verkaufen müssen, als du eingekauft hast. Die Differenz ist dann der Gewinn. Wenn du abgelegte Klamotten verkaufst, bekommst du dafür doch nicht mehr, als du dafür bezahlt hast. Nur dann hättest du Gewinn gemacht. Also kein Gewerbe.
Es ist ehr ein kleines Hobby nebenbei noch ein paar Sachen zu verkaufen
LG
Persönliches Eigentum zu veräußern, erzeugt kein Einkommen. Damit geht es das Finanzamt nichts an.
Danke :) Ich mach mir echt viele Sorgen. Am Ende zählt das noch als Steuerhinterziehung oder so. Ich Blick da echt nichtmehr durch mit den ganzen Dingen, die man da beachten muss, damit man ja noch in der grünen Zone ist...