Kleingewerbe: Verlust abziehbar?
Hallo zusammen,
ich habe vor ein Kleingewerbe anzumelden (ohne UsT). Es dienst nur als Nebentätigkeit. Ich möchte Filme verkaufen. Wenn ich mich nun jetzt anmelde und 1000,- € investiere und noch nichts einnehme, kann ich dann diese 1000,- € von dem "Hauptgehalt" als Beispiel 20.000 € bei der Einkommenssteuererklärung abziehen? Oder wenn ich es nächstes Jahr anmelden würde und nur 200,- € einnehme kann ich dann die 800,- € Verlust von den 20.000 abziehen? Danke schonmal im Vorraus :)
6 Antworten
Es kann sein, dass je nach Geschäftsmodell, die Gewinnerzielungsabsicht hinterfragt wird. Stichwort "Liebhaberei". Das FA kann also deine Verluste vorläufig anerkennen und später die Steuerbescheide ändern.
genau und zwar auch rückwirkend
Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten! Es geht im Prinzip nur ums 1. Jahr. Da werde ich mal ganz grob genommen zB 4.000 € investieren. Die folgende Jahre werde ich keine Kosten mehr haben sondern nach und nach die Filme verkaufen. Ich kann die Filme nicht nach und nach kaufen, sondern (zwangsweise) auf einen Schlag. Die Gewinnerzielungsabsicht ist auf jeden Fall vorhanden. D.h. Wenn ich im 2. Jahr dann zB 500,- € einnehme werdem die voll angerechnet bzw. als Gewinn gesehen, weil ich ja in diesem Jahr keine Investitionskosten hatte? Danke schonmal =)
Du kannst das nicht nur auf ein Jahr beziehen.
Ich vermute, Du willst einfach Deine neue Filmausrüstung von der Steuer absetzen.
In Deutschland kann man keine Verluste absetzen. Man muß Gewinne versteuern.
Hat man jedoch anfänglich Verluste, später Gewinne, so muß über die voraussichtliche Lebensdauer der jeweiligen Einkunftsart per Saldo wenigstens 1 Euro Gewinn überbleiben.
Das Finanzamt setzt in solchen Fällen die Verlanlagung voläufig fest, machst Du vier Jahre Verluste wirst Du rückwirkend geänderte Steuerbescheide erhalten und zahlst alles zurück.
Ist von vornherein ersichtlich, dass Du nur Verluste machst, ist das quasi Liebhaberei, wie Fische züchten usw.
Die Investitionen kannst Du auch nicht sofort absetzen, sondern musst Geräte über die Nutzungsdauer abschreiben.
könntest sogar finanztechnisch Gewinne ausweisen.
Empfehle Steuerberater.
Beispiel
Investition 4000 Euro alles Geräte
Nutzungsdauer lt. Tabelle 8 Jahre
Pro Jahr also 500 Euro Abschreibung
Einnahmen höher als 500 Euro = Gewinn
(Sonderafa und zeitanteiliges lassen wir hier mal weg)
wie gesagt: unter Strich muß ein Gewinn überbleiben also bei 4000 Investition über 8 Jahre 4001 Euro Einnahmen.
SINN macht das nicht.
Du musst für Dein Gewerbe eine Buchführung haben. Die am Jahresende errechneten Verluste setzt Du dann bei der Einkommenssteuererklärung als Verluste aus Gewerbebetrieb ab.
Quatsch, Kleinstgewerbe sind nicht buchführungpflichtig. Belegsammlung reicht da.