Worauf muss ich bei der Überprüfung der Gewinnerzielungsabsicht durch das Finanzamt achten?
Das Finanzamt fragt nach einem ausführlichen Geschäftsplan für meinen Handel. Ich habe von 2009 bis 2014 stets Verluste ausgewiesen. Man will nun feststellen ob es sich ggfs. um eine sog."Liebhaberei" handelt. Umsatz ca. 8TEUR pa. Es werden Fragen gestellt nach -Gewinnprognosen -Werbeaufwendungen -Geschäftssitz mit Firmenschild -zeitliche Widmung der Beschäftigung in Std./Monat -Öffnungszeiten des Betriebes -Lagerbestand und Lagerort
Ich betreibe einen Online Handel mit Sportkleidung und verkaufe über Ebay als gewerblicher Verkäufer. Ein Ladengeschäft gibt es nicht.
Da mir die Fragen als "Fangfragen" vorkommen (speziell die Frage über die zeitliche Widmung) möchte ich mich nicht aufs Glatteis begeben und wäre um Tips und Hinweise zur Beantwortung dankbar. Meine Zusatzfrage: Kann mir das Finanzamt den Vertrieb überhaupt evt.untersagen?
5 Antworten
Das Finanzamt kann den Vertrieb nicht untersagen - es kann aber die Steuererstattung für die Verluste zurückfordern.
Den Beweis musst Du schon liefern...
Zu den gewünschten Tipps
- Vor allem solltest Du die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
- Du solltest die Verluste erklären können und darlegen können, was Du getan hast, um keine Verluste zu machen (Geschäftsplan?)
Hallo, Danke für die schnellen Antworten. Bis auf die Erkenntnis daß das Finanzamt die Steuervorteile bei Verlust (auch rückwirkend ???) evt. nicht anerkennen könnte, sind sie leider jedoch nicht zielführend.
Mir ist der Wunsch des Finanzamtes eine Gewinnabsicht oder Liebhaberei zu erkennen selbstverständlich klar! Was ich hier gerne efahren möchte, wären Tips und Hinweise, worauf ich bei meiner Antwort an das FA achten muss.
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit dieser Sache und kann etwas detailliertere Angaben machen. Worauf sollte ich bei meiner Antwort achten?
Gruß Neandie
Diese Frage ist berechtigt. Wenn jemand 6 Jahre ein Gewerbe betreibt und nur Verluste macht, ist die Frage nach "Liebhaberei" die Folge.
Ein Gewerbe sollte stets darauf hinaus laufen, dass man irgendwann damit einen Gewinn erzielt.
Ich nehme an, du hast noch ein anderes Einkommen und reduzierst mit dem Verlust dein Einkommen...
Untersagen kann das FA den Vertrieb nicht, aber es kann die Anerkennung des Verlustes verweigern.
Das Finanzamt will feststellen, ob es sich um ein Hobby / Liebhaberei von dir handelt.
Denn ein Gewerbe von dem der Betreiber leben will, sollte nach 5 Jahren schon einen, wenn auch kleinen Gewinn abwerfen.
Von Verlusten kann keiner leben.
Auch geht es um die Scheinselbstständigkeit.
Das hat nichts mit Fangfragen zu tun. Es geht einfach darum ob es sich um eine zum Gewinn erzielende, gewerbliche Handlung handelt oder ob deine Verkäufe als Hobby ein zustufen sind, da du davon ja offensichtlich nicht leben kannst.
Was bei dir ja wohl nicht der Fall ist.
Das FA kann dir die Anerkennung der Verluste verweigern.
nein, es geht nur darum, ob du ein gewerbe anmelden musst oder nicht
kann auch sein, hast du bei liebhaberei keine werbungskosten und so oder was?
also betriebsausgaben meine ich
genau darum geht es doch...er hat mehr Ausgaben als Einnahmen und das seit 6 Jahren...
das ist aber dämlich....
ja wird wohl nix werden mit gewinnerzielungsabsicht
kein normaler mensch buttert 6 jahre rein, 3 vielleicht, dann muss was kommen
es gibt viele Leute, die ein Nebengewerbe nur betreiben um verluste zu machen und ihr reguläres Einkommen zu drücken
Unsinn. Hier geht es um die steuerliche Behandlung der Verluste und der Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit.