"Kleingewerbe" anmelden, Steuern... als Schüler?

5 Antworten

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

wie z.B.: Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

Also ein "Kleingewerbe" gibt es so gar nicht in D, sondern du meinst wahrscheinlich diese o.g. Kleinunternehmer-Regelung!?

https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Der Kindergeldanspruch für die Eltern ist nicht das Problem, da vor fast 10 Jahren schon die Einkommensgrenzen hierfür ganz abgeschafft wurden ;-))

Jedoch gibt es bei deiner bisher kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern Einkommensgrenzen zu beachten:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Da bleibt für deinen selbstständigen Nebenerwerb nicht mehr viel über...

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn das alles ohne Probleme klappen sollte, wie ist das mit der Steuererklärung und der EÜR?

Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Sobald du eine "Gewinnerzielungsabsicht" hast mit dem Nebenerwerb, mußt du bei deiner Stadt bzw. Gemeinde ein Gewerbe anmelden und ab dem ersten Cent auch versteuern, also in der Anlage G als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" angeben!

Jedoch besteht als Single ein Grundfreibetrag im Jahr von aktuell 9.744€ für dich, falls dein Minijob pauschalversteuert wird ;-))

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für dieses Gewerbe musst du dann auch Buch führen EÜR und anschließende ESt.-Erklärung. Der Minijob bleibt davon unberücksichtigt. Ob du weiter in der Familienversicherung bleiben kannst, entscheidet deine jetzige Krankenkasse. der musst du die Gewerbeanmeldung auf jeden Fall mitteilen.

Wenn wir mal davon ausgehen, dass du damit Geld verdienst, dann kannst du nicht mehr familienversichert sein, wenn du im Minijob schon 450€ verdienst.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten.