Yorkshire Terrier Mietrecht Haustiere nach Vereinbarung?

6 Antworten

Den Chihuahua habt Ihr schon lange. Er wurde vielleicht sogar dem Vermieter vorgestellt oder zumindest wurde ihm erklärt, dass so ein Tierchen mit einziehen will und er war einverstanden.

Ganz sicher nicht war er einverstanden damit, dass Ihr gleich noch einen zweiten Hund anschafft. Ob er das erlaubt, ist mit ihm zu klären, denn dafür ist der Satz "Haustiere nach Vereinbarung". Gut möglich, dass ihm ein zweiter Hund auch nichts ausmacht, aber gerade solche Sachen, wie schon vor dem Einzug nach Erlaubnis für weitere Haustiere zu fragen, kommt gar nicht gut.

Er will Euch doch auch erst mal kennen lernen, wie Ihr so als Mieter seid.

Ist es ein Mehrfamilienhaus haben Vermieter große Angst, dass so ein Hund, auch wenn er noch so klein ist, sich zu einem elenden Kläffer entwickelt, von dem die anderen Hausbewohner ständig genervt sind. Dann kommen die Beschwerden und der Vermieter wird gefragt, wieso er so dumm war, Mieter mit gleich 2 Hunden zu nehmen, von denen mindestens einer ständig rumkläfft.

Wir als Vermieter würden das erst einmal nicht gestatten und zunächst mal abwarten, wie sich das Verhältnis entwickelt.

Wenn Deine Mutter Dir einen Yorkshire nun erlaubt hat, wird sie das hoffentlich mit dem Vermieter besprochen haben.

Beide Hundehaltungen können verboten und eine einmal erteilte Genehmigung auch widerrufen werden.

Yorkshire-Terrier sind keine Kleintiere, sondern Hunde.

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, ist diese Vereinbarung wirksam.

Weshalb haben Sie verabsäumt, sich die Anschaffung bzw. den Bestand vom Vermieter genehmigen zu lassen?

Ihre Frage zeigt, dass Sie nun Sorgen haben.

Ne haben wir nicht, wir ziehen ja jetzt erst in die Wohnung und den Hund mit dem wir einziehen haben wir schon Jahre lang und da haben wir auch nachgefragt ob das ok ist

@SarahW146

Dann ruf deinen Vermieter an und frag ob ein zweiter kleiner Hund in Ordnung ist.

@SarahW146

… und wie lautete die Antwort des Vermieters zum vorhandenen "Fiffi"" und der beabsichtigten Anschaffung des zweiten Hundes?

Nicht das Sie da plötzlich unverhofft mit gleich zwei "Tölen" auf der Straße landen!?!

Der "Deutsche Mieterbund" schreibt dazu folgendes:

Tierhaltung

(dmb) Yorkshire-Terrier sind keine Kleintiere, sondern Hunde. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, ist diese Vereinbarung wirksam. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Haltung des Yorkshire-Terriers, wenn der Vermieter hierzu seine Zustimmung verweigert (AG Spandau 13 C 576/10).

 

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist die Kleintierhaltung in Mietwohnungen immer erlaubt – egal, was im Mietvertrag steht. Eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist dann nicht erforderlich. Kleintiere sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 340/06) zum Beispiel Ziervögel, Zierfische, Hamster oder Schildkröten.

Dagegen kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass die Hundehaltung verboten ist bzw. dass die Hundehaltung immer von einer Erlaubnis des Vermieters abhängen soll. In diesem Fall kommt es nach der Entscheidung des Amtsgerichts Spandau nicht auf die Hundeart an. Den Mieterargumenten - Yorkshire-Terrier seien von winzigem Ausmaß, vergleichbar etwa einem Meerschweinchen, und Yorkshire-Terrier würden nicht bellen, sondern allenfalls ein leises, heiseres Krächzen von sich geben - folgte das Gericht nicht.

 

Konsequenz, so der Deutsche Mieterbund, ist, dass eine Differenzierung nach Größe und Eigenschaft des Hundes nicht erfolgen muss. Egal, ob Yorkshire-Terrier, Zwergpudel, Dackel oder Schäferhund – für alle Hunde gilt die Klausel „Hundehaltung verboten“ oder „Hundehaltung nur mit Zustimmung des Vermieters“.

Dazu gab es einen BGH-Urteil, grundsätzlich ist ein unbegründeter Verbot rechtswidrig. Allerdings waren die Richter ziemliche Schisser, weshalb sie hinzugefügt haben, dass es keine Grundsatzentscheidung ist, wodurch jeder ein Hund halten darf. Da bleibt dir ansonsten nichts anderes als der Klageweg. Wäre für die Gesellschaft wirklich schön, wenn die Richter mal Eier bekommen würden und ein einheitliches Urteil dazu fällen.

Wäre auch nicht verkehrt, sich vorher um eine Zustimmung zu bemühen, wenn man vor neuem Mietbeginn bereits einen Hund besitzt und sich noch einen zweiten Hund anschaffen möchte.

Da spielt dann die Unwägbarkeit der vermeintlichen  Standhaftigkeit von Richtern keine Rolle mehr.

@schelm1

Deshalb würde ich es vorziehen, wenn die Richter dazu eine ausführliche Definition mit Bedingungen stellen würden. Das würde uns Rechtsanwälte sehr viel Arbeit und den Menschen Frust sparen.

@GrayWolfy

Die derzeitige Definition trifft der Mieter vertraglich mit seinem Vermieter im Mietvertrag.

Weitergehende Mutmaßungen oder Wünsche sind in rechtlicher Hinsicht da  müßig.

Anwälte wollen Geld verdienen, dies vor allem in den derzeit dünnen Ertragslagen der Coronaflaute.

Ja, der Vermieter kann einen weiteren Hund trotzdem verbieten.

Und Nein, kein Hund gehört zu den "Kleintieren". Eigenschaft von Kleintieren ist es, in Käfigen, Aquarien, Terrarien etc. gehalten zu werden! DAS passt sicher auf keinen Hund.

Also: Auch für einen weiteren Hund müsst ihr die Erlaubnis des Vermieters einholen. Und dieser kann die Erlaubnis mit einem guten Grund ablehnen. Dass ihr bereits einen Hund habt, wäre so ein guter Grund, keinen weiteren Hund zu erlauben.