Kann man ratten in der Mietwohnung verbieten?

12 Antworten

Hi Cegii,

für jeden Liebhaber ist klar, Ratten sind Kleintiere. Leider sieht das der Gesetzgeber nicht immer so. Für uns sind sie bunt, süß und knuffig, aber sie gelten für viele Gerichte immer noch als "Ekeltiere" und als "Ekeltiere" könnte der Vermieter sie verbieten lassen, wenn allein die Vorstellung von Ratten im Haus ihm die Krätze den Naken hinauf treibt.

Mein Rat? Sprich ganz offen mit dem Vermieter, so hab ich das auch immer gemacht. Sag ihm ganz deutlich du willst so und so viele Ratten und leg ihm dar, dass das nicht das "Ungeziefer" aus dem nächstbesten Kanal ist, sondern ganz süße, posierliche Tiere.

Selbst wenn du deine Meinung über die des Vermieters legal hinweg setzt, wenn der Vermieter euch deswegen nicht mehr haben will, dann macht er euch im schlechtesten Fall das Leben zur Hölle, um die ungeliebten Mitbewohner los zu werden.

7.1. Haltung von Zierfischen und Käfigkleintieren (ungefährliche Kleintiere) Ungefährliche Kleintiere, die in einem Käfig gehalten werden, wie zum Beispiel Ziervögel, Hamster, Meerschweinchen und Zwergkaninchen (Käfigkleintiere) darf der Mieter immer halten (siehe grundsätzlich Bundesgerichtshof - BGH - Aktenzeichen: VIII ZR 10/92). So etwas gehört zum vertragsmäßigen Wohnungsgebrauch. Dies gilt auch für die Haltung von Zierfischen. Ein mietvertragliches Tierhaltungsverbot gilt somit weder für Käfigkleintiere noch für Zierfische.

Dein Vermieter kann dir die Haltung der Ratte nicht verbieten. Selbst wenn er es explizit im Mietvertrag erwähnt, ist diese Klausel ungültig. Er hat nicht das Recht dazu :)

So einfach ist das aber sicher nicht. Wenn jemand 500 Ratten in seiner Wohnung hält bin ich mir ziemlich sicher das dem Mieter einige Richter Recht geben würden.

Pauschal zu sagen das Ratten also erlaubt sind finde ich etwas gewagt.

@Fielkeinnameein

Das gilt aber nicht nur für Ratten, sondern genauso für Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchillas, Hamster...

Und mit Sicherheit auch für Fische wenn durch die Größe oder Menge der Aquarien die Statik des Fusßbodens gefährdet ist.

@Margotier
sondern genauso für Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchillas, Hamster...

natürlich, dachte das kann man sich dann denken :)

@Fielkeinnameein

Die 500 Ratten wären selbst dann kein Problem, solange keine Belästigung anderer Mieter, oder nachhaltige Beschädigung der Mietwohnung stattfindet. Ausserdem gehe ich mal nicht davon aus, dass der Thread Eröffner eine Kleintierhandlung in seiner Wohnung eröffnen möchte.

Okay danke also kann er mich auch nicht fristlos kündigen wenn ich ratten habe?

Ich möchte ja auch keine 500 sondern 3-4 ratten

@Cegii

Wenn in deinem Mietvertrag nicht steht, das Ratten verboten sind, sollte das gehen.

Ansonsten frag deinen Vermieter einfach mal, mehr als nein sagen kann er ja nicht.

@Cegii
Ich möchte ja auch keine 500 sondern 3-4 ratten

Und wie viele Frettchen dazu?

3 - 4 Ratten + 3 - 4 Frettchen ist zu viel des Guten für eine normale Mietwohnung.

@anitari

Die Bestimmung der Anzahl obliegt in diesem Fall aber weder ihnen noch dem Vermieter. Ihre subjektive Meinung was hier :"zu viel des Guten für eine normale Mietwohnung." ist, ist hierbei völlig irrelevant.

Wie bereits oben erwähnt, gibt es keine Probleme mit den Ratten, solange eine Belästigung anderer Mieter und Beschädigung der Wohnung ausgeschlossen ist. Er darf sie in keinem Fall kündigen. Aber lassen sie sich gesagt sein, dass der Vermieter ihnen das Leben schwer machen kann, wenn er denn will. Sie sollten trotz allem versuchen eine einvernehmliche Lösung mit ihm zu finden um etwaige Zwistigkeiten vorzubeugen.

Aber wenn ich ihn frage und er nein sagt dann darf ich mir ja keine holen und das möchte ich ja nicht erreichen

@Cegii

Dann frag deinen Vermieter erst gar nicht. Bist nicht zu verpflichtet.

Ja das war ja auch nur eine Frage mit den Frettchen

Okay danke für die vielen guten Antworten :)

Hallo Cegil,

natürlich kann der Vermieter, die Vermieterin es verbieten. Dieses sind ja Ungeziffer und können ja auch in der Wohnung alles verwüsten.

Wenn ich die Mieterin oder der Vermieter wäre, würde ich es sofort verbieten.

MfG Angelika

Verbieten könntest Du es, jedoch nicht rechtswirksam.

Bei Farbratten handelt es sich um "normale" Kleintiere wie z. B. Rennmäuse, Hamster oder Meerschweinchen.

Ein mietvertragliches Haltungsverbot ist unwirksam.

Aber das sind ja farbratten und Leben im Käfig und können ja nichts beschädigen warum ist das dann Ungeziefer?

Tja, einglück bist du keine, weil da davon anscheinend keine Ahnung hast.

Ratten sind Kleintiere und können nicht verboten werden.

Wenn Ratten Ungeziefer sind, sind Kaninchen, Chinchillas und Mäuse es auch ...

Zucht Ratten sind kein Ungeziefer und leben in einen Käfig genauso wie Hasen und Hamster. Für die muss man auch keine Genehmigung vom Vermieter einholen.

Worauf man aber schon achten sollte ist, das sie Geschlechtlich getrennt untergebracht sind. Da Ratten sehr Produktiv sind :))

Und natürlich eine Geeignete "Behausung" wenn man das Haus verlassen muss das man sie einsperren kann.

lg

Also kann ich jetzt einfach her gehen und mir ohne sorgen ratten zulegen ohne das mein Vermieter mir was sagt weil da ja steht das ratten verboten sind

@Cegii

Ja weil es Käfigtiere sind.

Das heißt nicht das sie keinen Auslauf brauchen. Das brauchen Hasen und so auch.

Aber tuhe dir und deinen "Nasen" einen gefallen und erkundige dich bitte ausführlich um die Haltung und Pflege was sie alles benötigen.

Am besten gehst du mal auf die Seite : diebrain.de

Viel spass mit den süßen und alles gute

@Cegii
Also kann ich jetzt einfach her gehen und mir ohne sorgen ratten zulegen ohne das mein Vermieter mir was sagt weil da ja steht das ratten verboten sind

Ja das bedeutet es.

@Fielkeinnameein

Ich habe dazu irgendwo ein Kommentar hinterlassen ließ sie bitte auch von den anderen.

Das einzige was passieren kann ist das du bei Auszug deine Kaution los bist weil Ratten schon vieles zerstören. Tapeten haben wir durch unsere kleinen biester bis in eine Höhe von 30cm keine mehr xD

@xXlaraleinXx

Dafür sind die ja z.b. Nachts im Käfig und wenn sie Auslauf haben sind sie unter Beobachtung.

Weil was wäre wenn im Mietvertrag stehen würde das exotische Tiere sowie Schlangen spinnen und ratten verboten sind...

Dann darf man entweder keine Ratten mitbringen oder man muss woanders einziehen. Ich meine, man liest ja den Mietvertrag, bevor man ihn unterschreibt und einzieht. Wenn man mit dessen Inhalt nicht einverstanden ist, kann man nochmal mit dem potentiellen Vermieter sprechen aber wenn der nicht nachgibt gibts nur ein "entweder die Ratten oder die Wohnung".

Ratten, zumindest die als Heimiter gehaltenen Farbratten, sind ganz normale Kleintiere deren Haltung mietvertraglich nicht untersagt werden kann.

Ein entsprechender Passus im Mietvertrag ist unwirksam.

Ratten dürfen verboten werden, da es Kleintiere sind.

@Flupp66

Käfig Tierhaltung bedarf keine Erlaubnis vom Vermieter.