Youtube Videos kommerziell nutzen?

3 Antworten

Der Urheber kann das easy verbieten, dazu muss er das bei Youtube nur in den Videooptionen deaktivieren, schon ist die externe Einbindung nicht mehr möglich.

medmonk 
Fragesteller
 03.07.2020, 09:01

Danke für deine Antwort. Wer der Urheber das nicht für seiner Videos deaktiviert hat, kann ich den Inhalt doch ohne weiteres teilen. Wie gesagt, das Video ja nicht selber hoste.

ZaoDaDong  03.07.2020, 09:02
@medmonk

Da er das externe Einbetten ja dann beim Upload erlaubt hat, kannst du auch davon ausgegehen, dass du das machen darfst.

Was du nicht tun darfst, ist das Video herunterladen und auf einem anderen Server hosten.

medmonk 
Fragesteller
 03.07.2020, 09:10
@ZaoDaDong

Genau das wollte ich wissen. Wenn das wie auch immer illegal wäre, könnte man ja überhaupt keine Inhalte mit anderen teilen. Die Videos werden nicht heruntergeladen und selbst gehostet sondern über die API geladen. Also alles auf Youtube bleibt und die Daten nur darüber abgreife.

Wie immer musst du die Rechteinhaber, in der Regel die Urheber, fragen. Alles andere ist technisch sehr leicht machbar.

medmonk 
Fragesteller
 03.07.2020, 08:59

Danke für deine Antwort. Die technische Umsetzung ist kein Problem. Mir geht es allein um die rechtlichen Bedingungen. Wenn der Urheber das Einbetten nicht deaktiviert hat, kann ich den Inhalt doch eins-zu-eins weiterleiten?

Ich kann/könnte es ja verstehen, wenn ich den Inhalt herunterlade und anschließend auf meinem Server selber hoste. Der Inhalt wird ja nicht selber gehostet. Ansonsten könnte/dürfte man doch auch keine Videos auf anderen sozialen Plattformen teilen. Ich lasse mich aber gerne eine besseren belehren.

qugart  03.07.2020, 09:00
@medmonk

Öhm...ich meine mit "technisch sehr leicht mchbar" eben dass der Rechteinhaber sowas ganz leicht über Youtube verhindern kann.

Teilen != selbst verbreiten.

Der Rechteinhaber kann selber entscheiden, was mit seinen Werken passiert.

Das, was du vorhast ist illegal und evtl. auch strafbar.

medmonk 
Fragesteller
 03.07.2020, 09:08
@qugart
Öhm...ich meine mit "technisch sehr leicht mchbar" eben dass der Rechteinhaber sowas ganz leicht über Youtube verhindern kann.

Ach so meinst Du das. Ja, das ist mir schon klar. Wenn er das aber nicht von vorneherein so eingestellt hat, willigt er das Teilen doch letztendlich stillschweigend ein?!

Der Rechteinhaber kann selber entscheiden, was mit seinen Werken passiert.

Das legt er doch letztendlich durch diese Einstellungen fest.

Das, was du vorhast ist illegal und evtl. auch strafbar.

Wenn es illegal oder strafbar wäre, dürfte Youtube dafür doch überhaupt keine API bereitstellen. Das Teilen auf anderen Plattformen wie Facebook wäre somit auch unmöglich. Ich verstehe daher nicht, warum es da einen Unterschied geben sollte. Das Recht am eigenen Werk ist mir schon klar, das setzt für mich jedoch auch das Deaktivieren solcher Funktionen voraus.

qugart  03.07.2020, 09:09
@medmonk

Deine Denkweise ist völlig verschroben.

Nur weil etwas möglich ist, bedeutet es nicht, dass es straffrei ist.

Rechte werden nciht so einfach abgegeben, nur weil man etwas im Internet findet.

medmonk 
Fragesteller
 03.07.2020, 09:19
@qugart
Deine Denkweise ist völlig verschroben.

Warum das denn? Direkt auf Youtube sieht man unter jedem Video einen Share-Button. Darunter ein Dutzend Netzwerke oder eben zum Einbetten in andere Medien. Wenn genau das nicht legal wäre, dürfte Youtube seinen Dienst hier doch gar nicht weiter in dieser Art und Weise betreiben?

Rechte werden nciht so einfach abgegeben, nur weil man etwas im Internet findet.

Es wird ja nicht irgendwo etwas gefunden sondern eins-zu-eins übertragen. Sprich durch ein iFrame oder mithilfe der API eingebettet. Das Video wird nicht kopiert, bearbeitet oder verändert. Letztendlich nur ein Verlinkung zu Youtube selbst. Wenn der Urheber diese Funktion nicht deaktiviert, willigt er doch schon damit das man das Video wie auch immer über diese Funktion teilt.

qugart  03.07.2020, 09:25
@medmonk

Wie gesagt, verschrben. Du bist der MEinung, alles, was du findest gehört dir oder kannst damit machen wie du lustg bist.

Das ist nciht so. Du kannst auch nciht einfach ein auf der Starße abgestelltes Auto mit nach Hause nehmen oder nur mal damit rumfahren.

Denk mal ein bisschen drüber nach, was Eigentum ist.

medmonk 
Fragesteller
 03.07.2020, 09:39
@qugart
Du bist der MEinung, alles, was du findest gehört dir oder kannst damit machen wie du lustg bist.

Nein, der Meinung bin ich nicht. Ich habe eine konkrete Funktion genannt und hier nicht von irgendwelchen x-beliebigen Inhalten gesprochen. Ich habe auch nicht behauptet das mir der Inhalt deshalb gehört. Es ging einzig und allein um das Teilen von Videos, dessen Inhalt vom Urheber selbst hochgeladen wurden.

Das ist nciht so. Du kannst auch nciht einfach ein auf der Starße abgestelltes Auto mit nach Hause nehmen oder nur mal damit rumfahren.

Du vergleichst hier jetzt Äpfel mit Birnen. Aber egal, ich habe die nötigen Informationen gerade selber gefunden. Das bloße Einbetten so wie ich es von Anfang an geschrieben habe ist vollkommen legal, solange es sich bei dem Inhalt nicht um einen Rechtsverstoß handelt.

Denk mal ein bisschen drüber nach, was Eigentum ist.

Das ich darüber Nachdenke geht allein schon aus der Frage hervor. Täte ich das nicht, hätte ich gar nicht erst gefragt sondern einfach die Videos eingefügt. Aber wie gesagt, gerade von der Verbraucherzentrale NRW die für mich relevanten Infos gefunden habe. Kurz und knapp, die Videobeiträge völlig legal einbetten kann und darf.

Trotzdem Danke, medmonk

qugart  03.07.2020, 09:42
@medmonk

Das, was du vorhast ist illegal. Du brauchst die Zustimmung des Rechteinhabers.

Glaubs oder nicht.

medmonk 
Fragesteller
 03.07.2020, 09:57
@qugart
Das, was du vorhast ist illegal. Du bracuhst die Zustimmung des Rechteinhabers.

Das was ich vorhabe ist nicht illegal und dem Urteil des EuGH definitiv mehr glaube schenken kann. Das Framing von Videos ist grundsätzlich nicht illegal. Das Ganze wurde sogar weiter ausgeführt und betrifft selbst illegale Inhalte. Das Framing (Einbetten) stellt nach aktueller Rechtsprechung nur eine Verlinkung da. Daher besteht nach EuGH kein Handlungsbedarf im urheberrechtlichen Sinne.

Zugegeben, ich war selber überrascht. Inbesondere bezüglich der illegalen Inhalte.

LG medmonk

qugart  03.07.2020, 10:00
@medmonk

Aha. Wenn du dich doch so gut auskennst (leider liegst du falsch), wieso fragst du hier?

Rechtsberatung darf dir in Deutschland nur ein Rechtsanwalt geben.

Das Technische wurde dir jetzt von zwei Leuten gesagt.

medmonk 
Fragesteller
 03.07.2020, 10:23
@qugart
Aha. Wenn du dich doch so gut auskennst (leider liegst du falsch), wieso fragst du hier?

Weil ich mich trotz stellen einer Frage parallel auch selber um Lösungen bemühe und nicht nur faul herumsitze. Erst recht nicht wenn es um mein Geld geht. In dem Urteil des EuGH steht es schwarz auf weiß und der zweite Link führt zur Kanzlei WBS, die es auch nochmal verständlich aufgedröselt hat.

Rechtsberatung darf dir in Deutschland nur ein Rechtsanwalt geben.

Auch das ist so nicht ganz richtig - siehe § 5 Absatz 1 RDG .

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. [...]

Das kann unter anderem auch auf eine KFZ-Werkstatt, einen Architekten oder einen IT-Dienstleister zutreffen. Letzteres ist bei mir selber der Fall und meine Kunden im Rahmen meiner eigentlichen Tätigkeit ebenso rechtlich beraten darf. Sei es Impressum, DSGVO und ähnliches. Die "umfassende/voll-umfängliche" Rechtsberatung bleibt jedoch Rechtsanwälten vorbehalten.

Das Technische wurde dir jetzt von zwei Leuten gesagt.

Nach der technischen Umsetzung wurde jedoch nicht gefragt, sondern nach der Rechtslage bezüglich des bloßen Einbetten (Verlinken) von Inhalten. Der EuGH hat es weiter konkretisiert und eine Kanzlei mit Fokus auf Medienrecht sollte es auch wissen. Von daher dem glauben schenke und vor dem eigentlichen Launch eh einen Rechtsanwalt zwecks AGB hinzuziehen werde.

LG medmonk