Kann man auf Grund eines hochgeladenen Videos bei YouTube verklagt werden?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich erst einmal!

Die Verwendung von* fremden Bilder, ohne vom Urheber die Erlaubnis zu haben, diese auch zu verwenden, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist kein Kavaliersdelikt, wie ich aus den Antworten hier leider entnehmen muss.

Der Urheber dieser Bilder hat gegen den Verwender verschiedenes rechtliche Sanktionsmöglichkeiten (vergl. §§ 97ff UrhG). Neben den reinen Unterlassungsansprüchen kann der Urheber auch Schadensersatzansprüche gelten machen. Auch besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Abmahnung. Die Beschränkung auf 100 € gilt nur in einfach gelagerten Fällen und nicht geschäftlicher Nutzung (§ 97a Abs.2 UrhG).

Werden dem Betreiber (Google) von YouTube Fälle von Urheberrechtsverletzungen bekannt, so ist YouTube nach den Nutzungsbedingungen nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet das Video zu sperren.

In meinem Internetrecht Blog gibt es weitere Infos zu den Grundlagen des Urheberrecht.

Danke

Ja, dioe Urheber eines Bildes können Dir verbieten, das Bildmaterial weiter zu verwenden. Geld einklagen ist eher weniger möglich. Außer in dem Fall, wenn Du mit fremden Foto-/Videomaterial selbst Geld verdienst. Ansonsten ist nur ne Abmahnung und eventuell eine Unterlassungsklage drin. Trotz allem sollte man sich bewusst sein, dass selbst Unterlassungsklagen für den Verklagten teuer werden können. In Sachen Youtube geschehen häufig solche Urheberrechtsverletzungen, die dann meist als erstes die Sperrung / Löschung des Videos zur Folge haben.

Nein es wird jedeglich von Youtube gelöscht im schlimmsten Fall wird dein Konto mit Gesperrt sonst nix. Bei einem Content wird es meißtens für Deutschland gesperrt.

träume weiter ...

Schön wär`s............

Theoretisch ja. Ob praktisch schon jmd erfolgreich verklagt wurde wegen Urheberrechtsverletzungen bei YT weiß ich nicht. Versucht haben es einige aber außer Löschung des Videos und/oder Kommentare ist mir nichts bekannt. Da YT auch ne internationale Plattform ist, kommt die Hürde fremder Länder auch noch hinzu.

Ja - du kannst verklagt werden, sogar wenn das Video bereits gelöscht wurde!

Nach § 15 UrhG hat der Rechteinhaber das alleinige Recht zu entscheiden, was wie wo wer warum mit seinem Werk anstellt. Er kann dir dafür ein Nutzungsrecht zusprechen nach § 31 UrhG oder auch nicht. hast due kein Nutzungsrecht und der verstoß wird dem Rechteinhaber bekannt, so ist YouTube nach § 101 UrhG verpflichtet dem Anspruchsteller deine Daten herauszugeben - insbesondere der IP-Adresse, womit nach Beschluss durch einen Richter der Provider angewiesen wird die Anschlussdaten bekanntzugeben.

Nun drohen Schadensersatz und Unterlassung nach § 97 UrhG, hinzu kommt eine Abmahnung mit Kostennote nach § 97a UrhG. Kommst du dem nicht nach, so kann Klage vor dem Zivilsenat des zuständigen Landgerichts eingereicht werden - jetzt droht zusätzlich noch eine Geldstrafe oder gar Haft bis zu 3 Jahren und natürlich noch die Gerichtskosten onTop.