YouTube Urheberrechtsverletztung auf Privates gestelltes Video?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man geschützte fremde Werke (hier: Grafiken, Texte, Musiken, Handlungen usw. eines Videospiels, evtl. auch Witze daraus) anderen Leuten zugänglich gemacht, kommt es darauf an, ob die Leute zum engeren persönlichen Bekanntenkreis gehören oder nicht. Wenn nicht, dann ist die Wiedergabe öffentlich und nicht privat.

Siehe UrhG § 15 Absatz 3:

"(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

Wenn du nun das Passwort für eine geschützte "private" Website oder YouTube-Site an mehr, an andere Leute weitergibst als an solche, die mit dir "durch persönliche Beziehungen verbunden" sind, dann ist das eine Verletzung des Urheberrechts des Urhebers und des Nutzungsrechts des Inhabers der Nutzungsrechte an diesen Werken.

Dann haben diese Leute gegen dich einen UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und können dir auch eine kostenpflichtige UrhG § 97a Abmahnung schicken.

Wenn nun aber andere Leute das Passwort weitergeben, dann sind diese Leute die Täter. Dann greift das alles gegen diese Leute.

Gegen dich haben die Rechteinhaber dann aber in der Regel immer noch einen Anspruch auf Unterlassung - denn du giltst meist als Störer und haftest dann dafür, dass diese Störung unterbleibt! Dazu gehört meist das Abschalten der Website oder deren Bereinigung von diesen Werken.

Ob die Leute, die dich angeschrieben haben, Inhaber von solchen Rechten sind, kannst du gerne prüfen. Beweisen müssen die das aber erst vor Gericht - und dann wird es (noch) teuer(er) für dich, falls diese Leute recht haben.

Da ist das Risiko geringer, wenn man das vorher von einem Anwalt prüfen lässt. Und noch geringer, wenn man das fremde Werk, an dem man ohnehin keine Recht hat, unverzüglich löscht - auch wenn das nur wenig nützt gegen bisher schon entstandene Ansprüche auf Unterlassung (siehe Wiederholungsgefahr) und Schadensersatz.

Gruß aus Berlin, Gerd

Haben die explizit den Titel des Videos genannt?

Immer wieder kommen neue Sachen in den Youtube Filter und der Filter findet auch Sachen die Privat sind, denn du hast ja nicht das recht so was hochzuladen, auch wenn es nur Privat ist.

Ob das ganze nun alles mit Rechten dingen zu geht, dafür hat Youtube einen Support, der kann dir sicher besser helfen als GF