Video geclaimt: Dürfen Sie das oder soll ich Einspruch erheben?

3 Antworten

Ja, das darf er. Ein Einspruch wird hier nichts nützen. Es kann Dir sogar passieren, dass Dir noch eine Unterlassungserklärung ins Haus flattert.

Bei einer Verurteilung sieht das Urheberrechtsgesetz harte Strafen vor. Somit können Geldstrafen von bis zu 100000 € und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Zu geil. Natürlich darf er das. Du stellst schließlich eine Anleitung zur Straftat ins Internet. Hoffe mal lieber, dass nicht noch mehr kommt