Youtube Einspruch erheben. Was kann passieren?

2 Antworten

Du lädtst da was hoch, das du nicht hochladen darfst und verstößt damit gegen das Urheberrecht. Das Sperren deines Filmes ist also absolut rechtmäßig und ein Einspruch wäre wohl unnütz.

Aber jetzt gehen wir mal davon aus, dass dien Film nicht gesperrt wäre, was könnte dann also passieren:

Dein Film wird vom Rechteihnaber oder einem beauftragten Vertreter gefunden und du bekommst eine kostenpflichtige Abmahnung nebst Unterlassungserklärung und der Zahlung von Schadensersatz. Darüber hinaus kannst du bestraft werden und das Gesetzt sieht hier die Möglichkeit von "bis zu drei Jahre Haftstrafe oder Geldstrafe" vor!

Erstmal, Fair Use gibt es in Deutschland nich. Du lädst Material hoch was nicht von dir ist und an dem du keinerlei rechte besitzt, natürlich wird das gesperrt da es ein ganz klarer verstoß gegen das Urheberrecht ist.

Dein Einspruch wird dir also nichts bringen.

Tommipopommi 
Fragesteller
 15.08.2015, 17:43

Naja, aber es gibt trotzdem Ausnahmen im Urheberrecht "§ 24.1 UrhG: Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." und das trifft meiner meinung nach bei meinem Video zu.

Anonym131138  15.08.2015, 17:49

Nur weil du es in HD hochlädst hast du nix dran geändert

Tommipopommi 
Fragesteller
 15.08.2015, 18:04
@Anonym131138

Aber ich lade ja nicht "Harry Potter und der Stein der Weisen" in HD hoch, sondern "Harry Potter und ein Stein", was eine (übrigens sehr lustige und empfehlenswerte) Neusynchronisation von Coldmirror ist, die von der Story her dem Original nicht einmal ansatzweise ähnelt und daher meiner Meinung nach als ein selbstständiges Werk gilt.

GammaFoto  15.08.2015, 18:32
@Tommipopommi

Aber ich lade ja nicht "Harry Potter und der Stein der Weisen" in HD hoch, sondern "Harry Potter und ein Stein",

Den Namen zu ändern ist unerheblich

was eine (übrigens sehr lustige und empfehlenswerte) Neusynchronisation von Coldmirror ist,

Also nicht von dir und damit auch eine weitere Urheberrechte-Verletzung!

die von der Story her dem Original nicht einmal ansatzweise ähnelt und daher meiner Meinung nach als ein selbstständiges Werk gilt.

Du musst unterscheiden, eine freie Benutzung ist was Anderes als eine nicht genehmigte Bearbeitung! Wenn du die Story genommen hättest, das ganze selbst, mit eigenen Darstellern nach spielst und dann den Inhelt genügen abgeändert hättest wäre das evtl eine andere Sache. Aber über dem original-Material einfach nur eine andere Synchronisierung zu legen ist eine Bearbeitung, für die du erst einmal die Genehmigung des Urhebers brauchst! (§23 UrhG)

Jetzt kommt aber noch dazu, dass du sie synchronisierung schon gar nicht selbst gemacht hast sondern auch hier nur etwas genommen hast, was jemand anderes gemacht hat und das einfach nur hochgeladen hast. Damit verstößt du also auch nochmal gegen das urheberrecht. Also selst dann, wenn es sich um eine freie Benutzung handeln würde dann darfst du es trotzdem nicht hochladen, da du ja nicht der Urheber dieser freien Benutzung bist!

Tommipopommi 
Fragesteller
 15.08.2015, 18:35
@GammaFoto

Hmm, okay schade. Trotzdem danke für die Antwort.

Falkenpost  15.08.2015, 23:01
@Tommipopommi

Nee - so einfach kommst du damit nicht durch.