Wv.Abfindung steht mir zu nach 11 Jahre Minijob?

4 Antworten

Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung. Auch Arbeitsrichter entscheiden nie über eine Abfindung. Solltest du eine Kündigung erhalten, hast du also nicht automatisch ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung Eine Abfindung will verhandelt werden. Mit der Abfindung erkauft sich der Arbeitgeber die Möglichkeit, trotz Kündigungsschutz, dein Arbeitsverhältnis beenden zu können.

Kündigungsschutz hast du, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in dem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Die Richtwerte bei der Verhandlung über eine Abfindung sind die Betriebszugehörigkeit und dein Bruttomonatsgehalt. Arbeits Gerichte entscheiden nicht über eine Abfindung, schlagen jedoch oft eine Aufhebungslösung mit Abfindung vor. Richtwert dabei ist regelmäßig, je nach Gerichtsbezirk, ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.

http://www.kanzlei-mudter.de/habe-ich-anspruch-auf-eine-abfindung.html

Bei einem Minijob wird es wohl kaum eine Abfindung geben.

Eine Abfindung kannst Du erwarten, wenn der Arbeitgeber früher aus dem Arbeitsvertrag rauskommen möchte oder sonst etwas verhandelt wird. Dies dürfte in Deinem/Eurem Fall nicht so sein.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.

Wenn Abfindung gezahlt wird ist es oft ein halbes Bruttogehalt pro Arbeitsjahr.

Ob es überhaupt eine Abfindung geben kann, entscheidet letztlich ein Arbeitsrichter.

Wenn die Firma pleite ist, kannst du das gleich vergessen.

Trandafir10 
Fragesteller
 20.08.2017, 14:00

Die Firma ist nicht Pleite sonst würde sie keine andere Firma beauftragen.Wir wollen kein Aufhebungsvertrag.Binnen zwei Wochen hsBen wir keine Arbeit mehr.