Wv.Abfindung steht mir zu nach 11 Jahre Minijob?
AG.will binnen zwei Wochen uns zu eine Reinigungsfirma übergeben.Sache ist wir haben keinen A.Vertrag.Bei der Firma sind die Urzeiten festgelegt.JEder hat ein HauptJob daher kann keiner kommen.Wie mussten wir in diesem Fall vorgehen? Wie hoch kann die Abfindung sein nach 5,8,11 ,15 und 18 Jahre Betriebszugehörigkeit?
4 Antworten
Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung. Auch Arbeitsrichter entscheiden nie über eine Abfindung. Solltest du eine Kündigung erhalten, hast du also nicht automatisch ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung Eine Abfindung will verhandelt werden. Mit der Abfindung erkauft sich der Arbeitgeber die Möglichkeit, trotz Kündigungsschutz, dein Arbeitsverhältnis beenden zu können.
Kündigungsschutz hast du, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in dem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Die Richtwerte bei der Verhandlung über eine Abfindung sind die Betriebszugehörigkeit und dein Bruttomonatsgehalt. Arbeits Gerichte entscheiden nicht über eine Abfindung, schlagen jedoch oft eine Aufhebungslösung mit Abfindung vor. Richtwert dabei ist regelmäßig, je nach Gerichtsbezirk, ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.
http://www.kanzlei-mudter.de/habe-ich-anspruch-auf-eine-abfindung.html
Bei einem Minijob wird es wohl kaum eine Abfindung geben.
Eine Abfindung kannst Du erwarten, wenn der Arbeitgeber früher aus dem Arbeitsvertrag rauskommen möchte oder sonst etwas verhandelt wird. Dies dürfte in Deinem/Eurem Fall nicht so sein.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.
Wenn Abfindung gezahlt wird ist es oft ein halbes Bruttogehalt pro Arbeitsjahr.
Ob es überhaupt eine Abfindung geben kann, entscheidet letztlich ein Arbeitsrichter.
Wenn die Firma pleite ist, kannst du das gleich vergessen.
Die Firma ist nicht Pleite sonst würde sie keine andere Firma beauftragen.Wir wollen kein Aufhebungsvertrag.Binnen zwei Wochen hsBen wir keine Arbeit mehr.