Aufforderung zur Rechtfertigung?



Ich bin zudem Deutscher und wohne auch in Deutschland, ich war nur zu Besuch in Wien!

5 Antworten

Interessant, wie sehr sich das österreichisches Recht teilweise doch von den deutschen unterscheidet...

§ 5 Abs. 2 StVO AT:

Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und – soweit es sich nicht um Organe der Bundespolizei handelt – von der Behörde hierzu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen, auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Sie sind außerdem berechtigt, die Atemluft von Personen,
1. die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben, oder
2. bei denen der Verdacht besteht, dass ihr Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht,
auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Wer zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen.

§ 99 Abs. 1 StVO AT:

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 1600 Euro bis 5900 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Wochen, zu bestrafen, [...]
b) wer sich bei Vorliegen der in § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen oder sich vorführen zu lassen, oder sich bei Vorliegen der bezeichneten Voraussetzungen nicht der ärztlichen Untersuchung unterzieht,

Angesichts der nicht unerheblichen Strafandrohung könnte es sinnvoll sein, das von einem Anwalt prüfen zu lassen, der sich mit österreichischem Straßenverkehrsrecht und der grenzüberschreitenden Vollstreckung auskennt.

Interessant! In Deutschland hat jeder das Recht, einen Atemtest zu verweigern, was dann je nach dem zu einer Blutprobe führen kann. Da dir keine BP entnommen wurde, war sich der "besonders geschulte Bundespolizist" seiner Sache wohl nicht sicher ; - )

Schreibe einfach, dass du nach dt. Recht gehandelt hast und dir der Beamte vor Ort auch nichts besseres erzählen konnte.

Es steht dir gesetzlich zu diesen Test zu verweigern, dafür musst du nicht mal nen Grund angeben. "Besonders geschultes Organ" klingt nach Einschüchterungsversuch. Am besten lässt du dich von nem Anwalt beraten, viele machen das auch kostenlos.

Eigentlich nicht. In einem freien Land muß man nur Angaben zur Person machen. Zum Sachverhalt, zumal wenn Du dich damit selbst belasten könntest, bist Du zu keiner Aussage verpflichtet. In DE könnte die Polizei dich zur Blutabnahme verpflichten. Wenn die Austrianer das nicht machen haben sie, m.M.n. Pech gehabt. Ich würde wahrscheinlich überhaupt nicht reagieren solange nichts von einer deutschen Behörde kommt.

Da gabs ja wohl auch einen Unfall.

Ich denke mit einem Anwalt bist du in diesem Fall auf der sicherern Seite.