Wunderkerzen ohne BAM Nummer?
In einem Laden in Aachen (D) fand ich Wunderkerzen mit dieser Kennzeichnung von einem Hersteller aus Holland ohne BAM Nummer, aber mit F1 Aufdruck und deutscher Beschreibung. Darf sowas hier überhaupt verkauft werden? Direkt daneben standen Keller Produkte mit BAM Nummer.
4 Antworten
Hallo,
ja, die dürfen hier natürlich verkauft werden. Schließlich werden ja auch Produkte aus anderen Ländern hier verkauft wie z.B. Triplex aus Tschechien.
Eine BAM-Nummer muss da nicht mehr auf der Verpackung stehen. Dieses Gesetz wurde letztes Jahr im Juli abgeschafft, weil das definitiv eine Einschränkung des Wettbewerbs dargestellt hat. Es ist somit absolut ausreichend, wenn auf den Verpackungen eine CE-Nummer steht.
Hm, nicht ganz - sofern "Polenböller" ein CE-Zeichen haben, sich in den Klassen befinden, die Du zünden darfst und die üblichen deutschen Beschränkungen (die hoffentlich bald gelockert werden) wie kein BKS in Bodenknallkörpern, Raketen nicht über 20g NEM usw., dann darfst Du sie Dir kaufen.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind sind sie legal:
CE Prüfung
Hat neue Zulassung (F1)
Überschreitet keine Satzmengen Begrenzung
Nur Inhaltsstoffe die in (DE) Kat. 1 zugelassen sind
Beschreibung auf Deutsch
PS: BAM ist nicht nötig!
Und was ist mit Polenböller? Die haben doch auch CE?
Polenböller ist keine genormte Bezeichnung.
Böller die BKS enthalten (landläufig oft Polenböller genannt) sind in DE teilweise erlaubt dazu benötigen sie das was in meiner Antwort oben steht.
PS: In F2 (normales Silvesterfeuerwerk) sind Böller mit BKS in DE nicht zulässig
Nur Inhaltsstoffe die in (DE) Kat.xy zugelassen sind
Ja,es sind ja nur wunderkerzen
Aber in Deutschland brauchen die doch auch eine BAM Nummer soweit ich weiß? Jedenfalls ist das bei denen von Weco so.....
aber wenn das ce sigel drauf ist
Ich hab mal gelesen, dass die BAM Nummer trotzdem Pflicht ist.
Nope nicht mehr, gibt keine pflicht mehr.
Also sind Polenböller jetzt legal?