Rechtliche Situation bzgl. der Bestellung von Blitzknallern mit der CE-Kategorie P1 bei ausländischen Online-Shops?

3 Antworten

Hi,

Ganz so einfach ist das leider nicht , das Problem bei den CE- P1 BKS Böllern ist das diese Artikel meist für Deutschland keine Lagergruppenzuordung besitzen, hinzu kommt das diese Shops aus den Ausland die Feuerwerks Artikel in der Regel ohne Gefahrgutversand Verschicken, und genau da liegt der springende Punkt.

Grüße, Leuchtfeuerwerk

Da ich auch mit Raketen Treibsätzen bis 1Kg Gewicht an Schwarzpulver zu tun habe. (Argos HPR Level 2 Zertifizierung) gilt bei dir auch die Pflicht das der Versand Zwingend gekennzeichnet sein muss und der Lieferant muss einen gültigen T1 oder T2 Sprengstoffschein sehen ( Nachweis) damit er dir die Sachen übergeben kann. Solche Transporte sind wegen der hohen Explosionsgefahr deutlich Teurer als ein normaler Versand. Im Ausland besteht keine Sonderliche Kennzeichnungspflicht beim Transport von Sprengstoffen. Jedoch in der EU schon. Und diese dürfen nur an Personen ausgeändigt werden mit einem T1 oder T2 Sprengstoffschein. Bei mir ist es so das ich einige Tage bei einem Shop in der Schweiz meine Triebwerke Vorbestelle und dann zu den Flugtagen in der Schweiz diese kurz vor dem Starten der Raketen mit einem Spezialtransporter direkt am Startplatz geliefert bekomme Inkl. der passenden Zünder dazu. Würde ich diese nach Deutschland liefern lassen müssen . Würde ich das doppelte bis dreifache des Kaufpreises zahlen müssen allein nur für den Transport !

http://www.argoshpr.ch/j3/index.php/13-knowhow

schön das du von T1 redest, aber ihm ging es doch um P1! Also die selbe Kategorie wie Funke Böller

Böller mit BKS kannst du ohne Probleme bestellen , solange das CE Zeichen drauf ist und der Böller eine P1 Zulassung besitzt.

Werde mir für das nächste Silvester auch Böller mit P1 Zulassung bestellen ... ma schaun wie se sind xD

Hatte dieses Jahr auch Kanonenschlagraketen mit 2g BKS xD alle haben zu mir geguckt als ich 3 auf einmal hochgejagt habe xD