Rechtliche Situation bzgl. der Bestellung von Blitzknallern mit der CE-Kategorie P1 bei ausländischen Online-Shops?
Könnte man rechtlich gesehen Probleme bekommen, wenn man sich im Internet Blitzknaller der CE-Kategorie P1 bestellen würde? Nehmen wir einfach mal das "worst-case-Szenario" an: das Paket mit den P1-Blitzknallern würde vom Zoll aufgegriffen. Wären in einem solchen Fall rechtliche Konsequenzen für den Besteller denkbar? Gemeint sind hier konkret die P1-Böller mit einer NEM von 2-10 Gramm BKS.
Nach meinen Recherchen im Netz dürfen pyrotechnische Gegenstände der CE-Kategorie P1 ab 18 Jahren ohne Schein legal gekauft werden, ebenso ist der Besitz ab einem Alter von 18 Jahren auch ohne Schein legal. Soweit zur Theorie. Wie würde es denn in der Praxis aussehen wenn der Zoll das Paket mit der Bestellung in die Hände bekommt? Welche Konsequenzen wären in einem solchen Fall (wenn überhaupt) zu erwarten?
Bestellt habe ich nichts, mich würde es aber reizen auch mal Böller mit BKS auszuprobieren, in der Hoffnung dass dies hier in Deutschland durch die CE-Kategorie P1 irgendwie legal möglich ist.
MfG Marco
3 Antworten
Hi,
Ganz so einfach ist das leider nicht , das Problem bei den CE- P1 BKS Böllern ist das diese Artikel meist für Deutschland keine Lagergruppenzuordung besitzen, hinzu kommt das diese Shops aus den Ausland die Feuerwerks Artikel in der Regel ohne Gefahrgutversand Verschicken, und genau da liegt der springende Punkt.
Grüße, Leuchtfeuerwerk
Da ich auch mit Raketen Treibsätzen bis 1Kg Gewicht an Schwarzpulver zu tun habe. (Argos HPR Level 2 Zertifizierung) gilt bei dir auch die Pflicht das der Versand Zwingend gekennzeichnet sein muss und der Lieferant muss einen gültigen T1 oder T2 Sprengstoffschein sehen ( Nachweis) damit er dir die Sachen übergeben kann. Solche Transporte sind wegen der hohen Explosionsgefahr deutlich Teurer als ein normaler Versand. Im Ausland besteht keine Sonderliche Kennzeichnungspflicht beim Transport von Sprengstoffen. Jedoch in der EU schon. Und diese dürfen nur an Personen ausgeändigt werden mit einem T1 oder T2 Sprengstoffschein. Bei mir ist es so das ich einige Tage bei einem Shop in der Schweiz meine Triebwerke Vorbestelle und dann zu den Flugtagen in der Schweiz diese kurz vor dem Starten der Raketen mit einem Spezialtransporter direkt am Startplatz geliefert bekomme Inkl. der passenden Zünder dazu. Würde ich diese nach Deutschland liefern lassen müssen . Würde ich das doppelte bis dreifache des Kaufpreises zahlen müssen allein nur für den Transport !
schön das du von T1 redest, aber ihm ging es doch um P1! Also die selbe Kategorie wie Funke Böller
Böller mit BKS kannst du ohne Probleme bestellen , solange das CE Zeichen drauf ist und der Böller eine P1 Zulassung besitzt.
Werde mir für das nächste Silvester auch Böller mit P1 Zulassung bestellen ... ma schaun wie se sind xD
Hatte dieses Jahr auch Kanonenschlagraketen mit 2g BKS xD alle haben zu mir geguckt als ich 3 auf einmal hochgejagt habe xD