Würden welche Kosten vom Staat anfallen, wenn ein Grundstücksbesitzer auf seinem Grundstück einen Wohnwagen bewohnt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur die Grundbesitzabgaben der Geneinde für das unbebaute Grundstück. Das Problem ist nur, dass dann auch die Möglichkeit wegfällt, eine Mülltonne zu ordern oder Strom- und Wasseranschluss zu legen. Wenn du das benötigst, musst du einen Antrag stellen und die Abgaben erhöhen sich. Das nennt man dann Freizeitgrundstück. Das ist jedoch in den meisten Gemeinden genehmigungspflichtig.

ToniKim 
Fragesteller
 26.03.2021, 19:02

Wahrscheinlich muss man auch für die Sonnenkollektoren eine Steuer zahlen?

millilovesyou  26.03.2021, 19:04
@ToniKim

Nein. Da zahlst du bestenfalls an den Energieversorger, wenn du Strom ins Netz einspeisen willst oder zusätzlichen Strom benötigst.

eccojohn  26.03.2021, 21:54
@ToniKim

NOCH nicht, aber diese dann legalisierte Gaunerei wird wohl bald kommen, damit die Politik noch mehr Geld der arbeitenden und strebsamen Deppen verbraten kann.

Dauerhaft bewohnen

darf man einen Wohnwagen nicht. Da würde die Obrigkeit ja bei vielen Dingen in die Röhre sehen und müßte anderweitige Steuern und Abgaben erfinden. Gerechtfertigt wird diese Abartigkeit einfach mit geheuchelter >STAATLICHER FÜRSORGE<

Die >TinyHäuser< sind da schon mal ein guter Denkanstoß für unsere berufsmäßigen Klebefinger-Spezis.

( Denk mal an die GEZ und die jetzige "legalisierte Gaunerei" wo du zahlen darfst, weil du es >theoretisch< könntest. Fast so als wenn dir der Supermarkt eine Rechnung schickt für sein ganzes Sortiment, denn auch da könntest du theoretisch, wenn du denn wolltest ! )

M.M.: "Die politische Bande" der letzten Jahre gehört abgeschafft und abgestraft ! Vielleicht ändert die nächste Wahl etwas - ich bezweifele es jedoch !

Meinst du auf Dauer, d.h. der Wohnwagenbesitzer lebt dort dauerhaft, Sommer wie Winter? Und das Grundstück gehört ihm bzw. es wurde ihm durch den Besitzer gestattet? -ohne Wasser und Strom-

Zusätzliche Kosten wie bereits in anderen Anworten genannt, nein, und jetzt das aber:

Je nach Bundesland, ggfls. sogar nach Landkreisen, gibt es unterschiedliche Regelungen dazu. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn die Behördenmühlen anfangen zu mahlen kann es Verbote geben. Habe einen solchen Fall in der Familie, er lebt in einem Wohnwagen in Hessen, weit ab von Orten und Straßen, auf einer Wiese die er geerbt hat. Er muss jetzt 4 mal im Jahr "umziehen", d.h. nicht einfach nur ein paar Meter weiter weg, sondern auf andere Grundstücke mit seinem Bauwagen ausweichen. Aber wie gesagt, das ist vom Standort abhängig.

Aussteigen in Deutschland...

Grundsteuer für Grund und Boden. Anliegerkosten. Außerdem wird die Gemeinde kommen und Dich fragen ob das auf Dauer so bleibt. Man braucht sicher eine Standgenehmigung. Wo kommen denn die Sanitären Abfälle hin - Toilette etc.