Darf der Grundstücksbesitzer das Verpachtete Grundstück ohne vorherige mitteilung an die Pächter , a

7 Antworten

Im Gegensatz zu hier z.T. vertretenen Meinung besteht weder ein Vorkaufsrecht des Pächters noch tritt der Käufer in die Pflichten des Pachtvertrages ein. Der Käufer hat in jedem Fall das Recht zur Kündigung.

Eine Pflicht zur Information von Seiten der Verkäuferin besteht auch nicht.

Stefanie041982 
Fragesteller
 05.08.2012, 11:52

Erstmal Danke für die schnelle Antwort !! Also ist es völlig in Ordnung das uns niemand über einen Verkauf VORHER informiert ? ! Ich meine , ich finde es schon ziemlich unverschämt. Da ist man seit fast 55 Jahren Pächter eines Stückes , man hat sich nie etwas zu Schulden kommen lassen , immer für Ordnung gesorgt. Dann bekommt mnan von heut auf Morgen einen Brief der Stadt in dem drinne Steht ihr Pachtstück wurde Verkauf und in 3 Monaten müssen sie gehen ! Das ist dann Okay ?!? Ziemlich Ärgerlich ... Ich meine irgendwas muss man doch machen können...

@EasyLine69 : Vielen Dank für die Antwort. Wir werden auf alle Fälle trotzdem einen Anwalt hierzu einschalten.

Rettewrennod  05.08.2012, 12:12
@Stefanie041982

Das gefühlte Recht unterscheidet sich oft diametral von dem Recht, das wir an Gerichten und am grünen Tisch sprechen. Ich kann den Gang zum Anwalt übrigens nicht empfehlen, obwohl die Kosten für eine solche Beratung recht gering sind, lohnt sich der Aufwand nicht, es gibt keine Rechtsmittel in diesem Fall.

Stefanie041982 
Fragesteller
 05.08.2012, 13:08

Was mir gerade noch Einfällt. Im Brief steht Verkauft wurde im Februar 2012. Aber wir haben an die Besitzerin im Juni 2012 noch die Pacht für Juni 2012 - Juni 2013 Bezahlt !!! Und sie hat uns diese Geld nicht Zurückübewiesen !! Ist das dann nicht auch als Betrug zu bezeichnen ?? Sie hätte uns das Geld doch zurüberweisen müssen , da sie ja im februar schon verkauft hat , oder nicht ?

Rettewrennod  05.08.2012, 14:37
@Stefanie041982

Da kann man allenfalls Zinsen geltend machen, der vorherige Besitzer hat ja nicht abgebucht, sondern den Betrag lediglich empfangen. Entscheidend ist wie sich der neue Eigentümer verhält, ist denn das Grundstück schon geräumt?

Stefanie041982 
Fragesteller
 05.08.2012, 14:43
@Rettewrennod

Nein , wir haben ja eine Frist von 3 Monaten . Im Brief steht bis November 2012 !

Rettewrennod  05.08.2012, 14:52
@Stefanie041982

Tut mir wirklich leid, aber da gibt es keine Handhabe weder gegen den alten noch gegen den neuen Eigentümer. Viel Glück!

Den Betrag sollte man zurückbuchen lassen oder den Empfänger um Erstattung ersuchen, die Pacht steht ja dem Neueigentümer zu.

Es gibt weder eine Informationspflicht noch ein Vorkaufsrecht aufgrund langer Pachtzeit.

Ergeben sich aus dem Pachtvertrag irgendwelche Regelungen bezüglich Eigentümerwechsels und Kündigungsfristen?

Da es sich offenbar "nur"um ein Stück Land und nicht um eine Wohnung handelt, kann man auch nicht aus dem Mietrecht irgendwelche Ansprüche ableiten.

Rechtlich sieht es schlecht aus, vielleicht hilft ein Gespräch mit dem neuen Eigentümer.

Stefanie041982 
Fragesteller
 05.08.2012, 13:06

Was mir gerade noch Einfällt. Im Brief steht Verkauft wurde im Februar 2012. Aber wir haben an die Besitzerin im Juni 2012 noch die Pacht für Juni 2012 - Juni 2013 Bezahlt !!! Und sie hat uns diese Geld nicht Zurückübewiesen !! Ist das dann nicht auch als Betrug zu bezeichnen ?? Sie hätte uns das Geld doch zurüberweisen müssen , da sie ja im februar schon verkauft hat , oder nicht ?

Irubis  05.08.2012, 16:16
@Stefanie041982

Das ist nicht gerade mein Fachgebiet.

Um den TB des Betrugs von Seiten der Alteigentümerin zu bejahen, fehlen im Sachverhalt zuviele Fakten. Sie hätte aktiv das Geld verlangen müssen (Erregung eines Irrtums). Es ist aber schon sehr seltsam, wenn sie noch nach dem Verkauf Geld annimmt. Verlangt es zurück.

Ich weiss, es ist ungerechtwas euch widerfahren ist, aber Recht hat oft nur wenig mit (dem subjektivem Gefühl der) Gerechtigkeit zu tun.

Vielleicht hat der Neueigentümer doch noch ein Einsehen und lässt mit sich reden. Ich drück euch die Daumen.

wenn im Pachtvertrag nichts von Vorkaufsrecht steht, gibts auch keines, und der Eigentümer kann sein Eigentum frei verkaufen!

der weg zum Anwalt wird euch nicht erspart bleiben ....und erhebt einspruch gegen das schreiben von der Stadt , so leicht wie die sich das verstellen das geht natürlich nicht ....zumindest muß die Stadt euch vergleichsangebot unterbreiten.......lg

Rettewrennod  05.08.2012, 11:38

Was soll das bringen?

Die Stadt muss kein vergleichbares Objekt als Ersatz anbieten, so etwas passiert wenn ein Eigentümer z.B. auf Grund eines Flächennutzungsplans ein Grundstück oder einen Teil aufgeben muss.

madquad  05.08.2012, 11:45

Hauptsache was geschrieben:-)

Sry, wie kommst Du denn auf das Brett? Wenn Du derartiges kommunizierst dann bitte entsprechende begründen und auch belegen.

Somit gibst Du dem Fragesteller die Hoffnung mit einem Rechststreit das Recht zu erhalten, welches ihm doch überhaupt nicht zusteht. Somit werden aufgrund einer derartigen Aussage weitere und mit Sicherheit auch unnötige Kosten generiert,.

EasyLine69  05.08.2012, 12:06
@madquad

Wenn die Stadt das Grundstück gekauft hat, hat die auch die bestehenden Nutzungsverträge übernommen. also somit ist die Stadt verpflichtet die Nutzungsverträge einzuhalten und wenn die Stadt das Grundstück verbauen will muß sie vergleichsangebot unterbreiten

Rettewrennod  05.08.2012, 12:16
@EasyLine69

Dazu muss man sich eben ein wenig auskennen, ein Pachtvertrag hat keineswegs Vorrang vor dem Nutzungsrecht eines Käufers, dieser hat das Recht, die Nutzung des erworbenen Eigentums völlig neu zu bestimmen. Beim Kauf einer Wohnung kann ich auch Eigenbedarf anmelden und somit ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht.

Mikkey  05.08.2012, 16:35
@Rettewrennod

Lies mal die Bestimmungen des BGB, bevor Du solche "Wahrheiten" hier verbreitest. Ganz allgemein sind Vertraege einzuhalten, insbesondere gesetzliche Kuendigungsfristen.

Wenn Du ein Auto least, kann die Leasingfirma dieses Auto auch nicht einfach verkaufen und Dir sagen: "Pech gehabt, Du musst es jetzt zurueckgeben"

EasyLine69  05.08.2012, 18:09
@Mikkey

@Mikkey das was du geschrieben hast sehe ich genauso;-)

@madquad und was du von dir gegeben hast ist völliger quatsch ......( Somit gibst Du dem Fragesteller die Hoffnung mit einem Rechststreit das Recht zu erhalten, welches ihm doch überhaupt nicht zusteht ) ......wieso soll sie nicht da gegen vorgehen dürfen ?.... das ist ihr gutes recht!!!!!!

@Stefanie041982 hab da noch ne Frage......habt nur ihr ein Schreiben von de Stadt bekommen? oder andere Pächter auch ....das würde mich mal interessieren .....lg

Stefanie041982 
Fragesteller
 05.08.2012, 19:46
@EasyLine69

@EasyLine69 , Nein nicht nur wir! Es gibt 3 Pächter und die haben alle den gleichen Brief bekommen . Und Danke für die Antworten ;)

LG