Wozu wird Studienbescheinigung bei unbezahltem Praktikum benötigt?

4 Antworten

Hallo,

je nachdem, welche Art von Praktikum du absolvierst (Pflicht- oder freiwilliges Praktikum) gelten sowohl arbeits- als auch sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Regelungen. Das hängt nicht nur davon ab, ob du für das Praktikum Geld bekommst oder nicht.

Daher brauchen AGs deine Studienbescheinigung. Die Semesterzahl spielt dabei kaum eine Rolle, das wäre nur relevant für deinen SV-Status, wenn du ein freiwilliges Praktikum mit Praktikumsentgelt absolvieren würdest (wg. ggf. Werkstudent/innen-Status).

Diese Daten (in dem Fall, dass du noch studierst) werden in der Regel dann an deine Krankenkasse als Sozialversicherungsträger, über den auch deine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden, weitergeleitet.

Schau mal, welche Art von Praktikum auf dich zutrifft.

Ein Pflichtpraktikum ist ein zwingend in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum und gilt als Teil deines Studiums, nicht als "normales" Arbeitsverhältnis. Hier trifft die Antwort von RHWWW zu.

Freiwillige Praktika hingegen gelten als "normale" Arbeitsverhältnisse, entsprechend hast du auch Anspruch auf (anteiligen) Urlaub und andere Arbeitsrechte. Wenn hier, wie bei dir, kein Praktikumsentgelt bezahlt wird, muss die Arbeitgeber/innenseite eine Pauschale in die Rentenversicherung abführen.

Ausführliche Infos zu Praktika, deinen Rechten und Pflichten sowie einen Leitfaden zu faire Praktikumsbedingungen findest du hier: http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/dein-praktikum

Kurzversion: Unbezahlte Praktikas / "Schnuppertage" und ähnliches sind ohne weiteres nicht mehr möglich, da wir sonst nur noch polnische und tschechische "Praktikanten" und ähnliches auf den Baustellen hätten. Die Prakitkumsregelungen sind "Ausnahmen auf dem Arbeitsmarkt" und müssen von daher in irgendeiner Art und Weise legitimiert werden. Die Studienbescheinigung entspricht einer solchen Legitimation. ( Ferner muss sich der Praktikumsanbieter auch rückversichern, dass eine Unfallversicherung vorhanden ist bzw. kann die nur unter bestimmten Vorraussetzungen selbst, ohne weitere Entlohnung abschliessen. )

DerHans  05.11.2014, 18:04

Auch unbezahlte Praktikanten sind im Betrieb in der Berufsgenossenschaft abgesichert. Die Beitragszahlung des Betriebes richtet sich nach der Jahreslohnsumme, wird also davon gar nicht berührt. Bei einem Unfall ist der Praktikant jedenfalls abgesichert.

Selbstverständlich muss er irgendwie in den Personaldaten geführt werden

Vienna1000  05.11.2014, 18:25
@DerHans

O.. Wie verwerflich missverständlich doch meine Ausführung war. Richtig gewesen wäre: Das der AG den Praktikanten sonst womöglich nicht in die Unfallversicherung einbringen kann, bzw. diese bei einem Versicherungsfall nicht einspringen würde und der Betrieb auf den Folgekosten sitzenbleibt. < ... aber haben diese Details noch irgendwas mit dem Anliegen des Fragestellers zu tun? >

Hallo,

wenn es ein vorgeschriebenwes Praktikum während des Studiums ist, brauchen weder Arbeitgeber noch Praktikant Beiträge als Arbeitnehmer zu zahlen.

Wenn das vorgeschriebene Praktikum außerhalb des Studiums erfolgt, hat der Arbeitgeber die Mindestbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen (alleine!).

Gruß

RHW

Buerger41  07.11.2014, 11:27

korrekt!

Der Arbeitgeber will nicht riskieren, wegen Schwarzarbeit belangt zu werden.