Selbstständig & Teilzeit Angestellter VS. Krankenkassenbeiträge

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

entscheidend ist, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Dafür prüft die Krankenkasse nach Hinweis des Versicherten folgende Punkte:

• wöchentliche Arbeitszeit

• Höhe aller Einnahmen (nach Einkunfsarten sortiert). Dieeinnahmen aus der Selbständigkeir sind für die nächsten 6 oder 12 Monate zu schätzen. Der Steuerbescheid ist später der Krankenkasse vorzulegen.

• die Tatsache, ob als Selbständiger eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, sind aus der Selbständigkeit weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen (Ausnahme: es wird bereits eine Rente, Betriebs-/Zusatzrente oder Ähnliches bezogen).

Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, sind aus allen Einnahmen Beiträge zu zahlen. Es gilt ein Mindestbeitrag von 343 Euro (in besonderen Fällen von 228 Euro). Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt.

Ggf. besteht in dem Gewerbe Rentenversicherungspflicht. Amm besten eine Rentenberatungsstelle kontaktieren.

Gruß

RHW

Quasar12 
Fragesteller
 16.02.2014, 15:36

Tolle Antwort herzliches Dankeschön!

RHWWW  16.02.2014, 15:39
@Quasar12

Gern geschehen!

Wenn noch Fragen auftauchen, ggf. hier als Kommentar einstellen.

Bei Änderungen ggf. sofort die Krankenkasse informieren.

Quasar12 
Fragesteller
 16.02.2014, 15:56
@RHWWW

Das heißt ich kann auch als Selbstständiger ganz normal wie immer in meiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben, nur muss ich komplett alle Beiträge aus "eigener Tasche" bezahlen.

Und wie werden denn die Beiträge immer angepasst, wenn ich z.B die ersten Monate insgesammt: 1000 Euro dann 3000 dann 10000 im Monat verdiene??? das heist die werden monatlich auf basis des gewinns berechnet?

bzw. du hast geschrieben die Beiträge sind für "die nächsten 6 oder 12 Monate zu schätzen", heiß das das ich "zu viel bzw. zu wenig" bezahlte KKV einfach rückerstattet bekomme? ( bzw. nachzahlen muss? )

ähnlich Mietnebenkosten? :)

RHWWW  16.02.2014, 16:11
@Quasar12

Ja, man weitehin in der GKV bleiben.

Wenn man nach Einschätzung der Krankenkasse hauptberuflich selbständig ist, schätzt man seine gesamten Einnahmen für die Zukunft. Wenn man weniger als 2074 Euro monatlich (bzw in Ausnahmefällen weniger als 1383 Euro) schätzt, gilt jeweils der Mindestbeitrag (s.o.). Wenn laut Steuerbescheid sich später herausstellt, dass die Einnahmen höher waren, werden Beiträge von der Krankenkasse nachgefordert. Wenn die Einnahmen niedriger waren als die Mindesteinnahmen, erfolgt keine Erstattung. Wenn der erste Steuerbescheid erstellt wurde, gelten die Einnahmen verbindlich für die Zukunft, bis ein neuer Steuerbescheid erstellt wird. Eine Erstattung bzw. Nachforderung kann es nur für die Zeit geben, bis der erste Steuerbescheid erstellt wird. Danach kann es nur Nachforderungen für die Zeit zwischen Erstellung des Steuerbescheides und Einreichung bei der Krankenkasse geben und natürlich Änderungen für die Zukunft.

Grundlage: § 240 SGB V

Teilzeitangestellter: Arbeitszeit: 17,0 Stunden / h Gehalt: ca. immer 750€ / Monat Krankenkassenbeiträge und alle Sozialabgaben werden vom Arbeitgeber bezahlt.

Kann nicht sein. Du meinst, er führt diese ab. Aber etwas mehr als den halben KV Beitrag (und PV Beitrag) zahlst Du selber!

Bei der Frage... Angestellter oder Selbständiger kommt immer die Hauptbeschäftigung zum tragen. Hier werden 2 Faktoren berücksichtigt (rein rechtlich) und zwar der Zeitaufwand und das Einkommen.

Da der Zeitaufwand für Krankenkasse, Finanzamt etc. giltst Du als Selbständiger, wenn Du dort mehr verdienst als in deinem Angestellten Job. Hierbei ist aber wichtig, dass Du regelmäßig mehr verdienst.

In dem Fall fällst Du aus der Pflichtversicherung raus und musst dich entweder privat oder freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichern.

Wenn Du 4500 Euro verdienst, egal ob Selbständig oder nicht, fällst Du so oder so aus der gesetzlichen raus, da Du dann den Grenzwert von 4.462,50 Euro monatlich überschreitest. Allerdings dies nur, bei regelmäßiger Überschreitung.

Quasar12 
Fragesteller
 18.02.2014, 13:34

Hi ,

Danke für die tolle Antwort!

....enn Du 4500 Euro verdienst, egal ob Selbständig oder nicht, fällst Du so oder so aus der gesetzlichen raus, da Du dann den Grenzwert von 4.462,50 Euro monatlich überschreitest. Allerdings dies nur, bei regelmäßiger Überschreitung.....

wie genau ist das geregelt?

Dankeschön für deine Hilfe!