"Haben Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet" Was heisst das genau?

6 Antworten

Wer will das von ihnen wissen ?

Wer legal arbeitet , dem werden Abzüge gemacht für Krankenkasse , Arbeitsamt und Rentenversicherung .

Nur JA schreiben , dann sollte die Behörde in Berlin genauere Auskunft kriegen.

BigBalu 
Fragesteller
 24.08.2015, 16:28

Ich möchte bei der AOK eine Reha beantragen. Zur Auswahl steht  

NEIN 

Ja, an folgende Stelle. LVA oder BfA 

Ich habe immer gearbeitet die letzten 12 Jahre, von daher wohl Ja aber ich habe keine Ahnung bei wem 

Kuestenflieger  24.08.2015, 16:31
@BigBalu

DRV  , ist seit Jahren zusammengefügt worden . Davor Angestellte BfA und Arbeiter LVA oder Knappschaft .

Für sie gilt jetzt pauschal : BfA

BigBalu 
Fragesteller
 24.08.2015, 16:33
@Kuestenflieger

Ok danke, du hast mir geholfen ! 

kevin1905  24.08.2015, 18:33
@BigBalu

Eine BfA gibt es seit 10 Jahren nicht mehr...

Hallo,

wenn man als Arbeitnehmer mehr als 450 Euro brutto monatlich verdient hat, wurden vom Arbeitgeber auch Rentenvwersicherungsbeiträge entrichtet (Ausnahme: Apotheker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte ...).

An welchen Träger wurden sie gezahlt?

Das ergibt sich aus den Briefen von der Deutschen Rentenversicherung, die man in den letzten 12 Jahren erhalten hat.

Falls diese nicht mehr vorliegen, hier erkundigen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/01_kontakt/01_telefonischer_kontakt_node.html

Wenn man den falschen Rentenversicherungsträger angibt, kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Gruß

RHW

Ob du oder dein Arbeitgeber vond einem Lohn bzw. die Krankenkasse von deinem Krankengeld oder die Agentur für Arbeit von deinem Arbeitslosengeld I Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.

Ist Deutsch nicht deine Muttersprache?

Es gibt eine Rentenversicherung, in die jeder Arbeitnehmer einbezahlt, sobald er über 450 Euro verdient. Daraus wird dann später die Rente bezahlt.

Genau das was da steht ob du in die gesetzliche Rentenverischerung eingezahlt hast