woran erkenne ich ein "und " oder "oder"konto? Geht das

3 Antworten

WIKI sagt:

Und-Konten .Bei einem Und-Konto können alle Verfügungen nur gemeinschaftlich von sämtlichen Kontoinhabern getätigt werden, die Kontoinhaber müssen also zusammenwirken. Die Bank kann nur an sämtliche Kontoinhaber mit befreiender Wirkung gemeinschaftlich leisten. Je nach Gestaltung des Innenverhältnisses handelt es sich beim Und-Konto entweder um eine Gesamthandsgemeinschaft oder um eine Bruchteilsgemeinschaft nach § 741 BGB[4], wobei die Konteninhaber lediglich zu gemeinschaftlichen Verfügungen nach § 432 BGB befugt sind. Unabhängig davon, ob im Innenverhältnis Gesamthandsgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft vorliegen, haften alle Kontoinhaber eines Und-Kontos gegenüber dem Kreditinstitut als Gesamtschuldner[5].

Oder-Konten Beim Oder-Konto besitzt jeder einzelne der zwei oder mehr Kontoinhaber eine Einzelverfügungsbefugnis[6]. Die Kontoinhaber (z.B. Ehegatten) vereinbaren mit der Bank, dass sie unabhängig voneinander über das Konto verfügen dürfen. Jeder Kontoinhaber kann allein über das gesamte Guthaben verfügen, Vollmachten erteilen oder auch das Konto wieder auflösen.

Ein Oder-Konto wird gewöhnlich von Ehegatten eingerichtet und ermöglicht die Verfügung jedes Ehegatten über das Konto, unabhängig vom anderen Ehegatten. Als Inhaber eines Oder-Kontos sind die Ehegatten Gesamtgläubiger mit der Folge, dass im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten eine Ausgleichspflicht nach § 430 BGB in Betracht kommt, soweit ein Ehegatte mehr als die Hälfte der Guthaben für sich verwendet hat. Ein solcher Ausgleichsanspruch besteht während der intakten Ehezeit jedoch nicht (§ 1353 BGB). Nur nach der Trennung kann dieser Ausgleichsanspruch entstehen. Die Haftung beider Ehegatten bleibt aber gegenüber der Bank im Außenverhältnis bestehen, die Bank darf den gesamten Schuldsaldo von einem Kontoinhaber einfordern.

Umstritten ist die Frage, ob ein Kontoinhaber eines Oder-Kontos dieses einseitig in ein Und-Konto umwandeln darf. Der BGH hat diese Frage verneint, weil eine Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto die Rechtsstellung der übrigen Kontoinhaber verschlechtere[7]. Die AGB sehen nunmehr in Ziffer 5 vor, dass jeder Kontoinhaber die Einzelverfügungsbefugnis eines anderen Kontoinhabers für die Zukunft widerrufen kann.

Bei einem "Und-"Konto brauchst du die Unterschrift aller Personen, um eine Transaktion durchführen zu können, bei einem "Oder-"Konto kann das jeder der Berechtigten. Das ist der Normalfall, z.B. bei Ehepaaren (die lauten meistens auf "Dings und Bums Schmidt" - dann können sowohl Dings als auch Bums etwas überweisen). "Und-Konten" hat man üblicherweise bei Firmenkonten, da muss z. B. neben dem Buchhalter zusätzlich eine Person mit Prokura unterschreiben.

...und erkennen kann man es an der Bezeichnung "Herr x oder Frau y" bzw. "Hr. x und Fr.y"....die Frage war doch "wie erkenne ich ein "und-" oder "oder-Konto" und nicht was ist der Unterschied, oder ?