Wonach ist A und B zu bestrafen?

4 Antworten

Denkst du das Gift hinweg, so wäre er immer noch tot. Also war das Gift nicht kausal für den Tod und es bleibt beim Mordversuch.

Obelixasterix 
Fragesteller
 28.06.2020, 15:48

die Person C wäre allerdings ohne den Mord von B sicher dran gestorben, und Person C ist ja schließlich umgekommen, nur 2 Tage eher.

AnglerAut  28.06.2020, 15:49
@Obelixasterix

Ändert nichts daran, ohne Kausalität keine Strafbarkeit für die vollendete Tat.

Obelixasterix 
Fragesteller
 28.06.2020, 15:51
@AnglerAut

Dann wird A unter Umständen wegen der Tat von B milder bestraft.

wenn B jetzt ne tödliche Diagnose hat, kann er einfach den C umbringen, wenn der A mit dem B befreundet ist, damit der A wenigstens auf eine mildere Strafe hoffen kann , weil es dann nur beim Versuch geblieben ist.

Hackebeil96  28.06.2020, 16:25
@Obelixasterix

Das wird B kaum machen, ohne sich mit A zu verständigen. Dann liegt schon ein gemeinsamer Tatentschluss vor, so dass, wenn die übrigen Voraussetzungen der Mittäterschaft vorliegen, die Handlungen des B dem A zugerechnet werden. So funktioniert das also nicht.

A ist versuchter Mord

B ist Mord.

Theoretisch können beide lebenslänglich bekommen. B auf jeden Fall und A nach ermessen des Gerichts auch möglich, aber auch weniger möglich.

Man hätte "A" wegen versuchten Mordes angeklagt und "B" wegen Mord.

Die Tat wird aufgeklärt werden, aber gegen A wird kein Gerichtsverfahren geführt werden, denn über Tote wird nicht geurteilt. Die Tat wird allerdings als Mord gewertet werden, was auch so gerichtlich festgestellt werden wird. Rechtsansprüche von A bei C, wie Erbe etc. können so abgewiesen werden. Man kann keinen beerben, den man vorher gekillt hat.

Antitroll1234  28.06.2020, 15:56
aber gegen A wird kein Gerichtsverfahren geführt werden, denn über Tote wird nicht geurteilt

Warum ist A bei dir denn tot ?

tenno5034  28.06.2020, 15:58
@Antitroll1234

Aha, sorry, B hat ja den C umgelegt. Dann isses Mordversuch von A. Gegen den wird natürlich ermittelt und auch über ihn geurteilt.