Zusage an Markler per email verbindlich?

5 Antworten

Generell kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden. Hierfür sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen notwendig.

Da du den genauen Wortlaut des Mietvertrages noch gar nicht kennen konntest, kann der der schriftliche Mietvertrag, der dir evtl. vorgelegt wird nicht als Annahme deines Angebotes gewertet werden sondern stellt ein neues Angebot dar, dem zu wiederum zustimmen müsstest, damit ein Vertrag zustandekommt.

Ich habe nun bei ein paar Angeboten den Marklern gesagt dass ich die Wohnung gerne mieten würde, ohne natürlich zu wissen ob ich diese dann auch bekomme. Natürlich hätte ich dass Intresse anders bekunden sollten, anstatt zu sagen dass ich die "Wohnung gerne mieten würde"...

Das ist schon ok so, das man schreibt, das man eine Wohnung mieten möchte.

Es ist ein Wunsch, aber keine Zusage.

Außerdem kommt der Mietvertrag erst zustande wenn Mieter und Vermieter den Mietvertrag unterschrieben haben.

Der Makler ist nicht Mietvertragspartner.

Einem Makler kannst Du zusagen was Du willst. Entscheidend ist ob ein Mietvertrag mit dem Vermieter zustande kommt.

Letztlich bestimmt der VERMIETER, wer die Wohnung bekommt. Der MAKLER ist nur der Vermittler

Wenn der Markler aber eine Marke gesetzt hat, dann will er inzwischen keine Mark mehr haben sondern viel mehr EURO.

Wenn du dein Interesse bekundest ( die Wohnung gerne mieten würde),

heißt das noch nicht, dass du sie mieten willst.