Mündliche Zusage zur Anmietung einer Wohnung

6 Antworten

Bindend ist allein der Mietvertrag.

Und der kommt mit dem Vermieter zustande, nicht mit dem Makler.

Ist diese mündliche Zusage bindent?

Der Makler entscheidet nicht sondern der Vermieter.

Auch Schwagere haben ohne schriftlichen Mietvertrag keinen Erfüllungsanspruch eines mündlich zugesagten Mietbeginns in einer konkreten Genossenschaftswohnung. Und ohne den keinen Anspruch auf Einzug noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Da mag man sich gleichberechtigt und -leidend in die lange Reihe der Vertrösteten anstellen und sich anderweitig auf eigene Kosten eine warme Unterkunft suchen :-(

G imager761

Eine mündliche Zusage reicht in keinem Fall, da der Vermieter/ der Makler sonst bestreiten könnte, dass die Wohnung wirklich vermietet oder verkauft ist. Hil dir auf jeden Fall was schrifftliches. Hoffe ich konnte dir helfen 😃

Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge bindend. Allerdings bezweifele ich, dass hier ein Mietvertrag zustande gekommen ist, da ein Makler nicht berechtigt ist, für seinen Auftraggeber einen Vertrag abzuschließen. Das ist Sache des Eigentümers oder Verwalters.