Mündliche Wohnungszusage bindend?
Hallo zusammen, Zur Sachlage: Ich habe mir am Samstag (16.02) eine Wohnung angesehen, großes Interesse bekundet und am Sonntag Abend (17.02) einen Anruf der Vermieterin bekommen, in dem sie mir zusagte, dass ich die Wohnung bekomme. Wir haben für heute (19.02) einen Termin ausgemacht, um den Mietvertrag zu unterschreiben. Ich habe am Montag (18.02) meine Suchanfragen bei diversen Makler usw. zurück genommen, in der Annahme, dass ich sie nicht mehr benötige. Vorhin rief die Vermieterin mich jedoch an, um den Termin abzusagen. Ihr Schwiegersohn hat Interesse bekundet ihr die Wohnung ab zu kaufen, weshalb der Mietvertrag dann nicht zustande kommen würde. Eine endgültige Entscheidung ihrerseits werde ich am Freitag (22.02) bekommen.
Meine Frage nun: Ist durch das Telefonat mit der Zusage schon ein bindender Vertrag zustande gekommen, und kann ich gegebenenfalls evtl. Maklerkosten für die neue Suche bei der VM geltend machen?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten. LG Roxane
9 Antworten
Nein, Mündliche Zusagen am Telefon sind nicht bindend. Ansprüche kannst Du also keine geltend machen.
Natuerlich sind muendliche Zusagen am Telefon bindend. Sie lassen sich nur meist nicht beweisen. Oft versteht man dann auch nur das, was man gern verstehen will und der Gegenueber hat tatsaechlich was ganz anderes gesagt. Da wird aus einem "Ich denke, wir duerften uns einig werden und koennen das dann am Dienstag schriftlich perfekt machen" dann schnell mal: "Wir sind uns bereits einig und werden diese bereits erzielte Einigung dann am Dienstag noch schnell aufs Papier bringen."
Allein schon die Verabredung zum Abschluss des schriftlichen Mietvertrages zeigt, dass noch kein muendlicher Mietvertrag zustande gekommen ist (ein schriftlicher ja sowieso nicht). Die muendliche Inaussichtstellung der Wohnung beinhaltet hier noch keinen Bindungswillen der Vermieterin. Sie wollte sich erst duerch Abschluss des schriftlichen Mietvertrages binden. Ohne Mietvertrag kann es aber auch keine sich aus einem Mietvertrag ergebenden Ansprueche geben.
Wann zahlt man denn einen Makler im voraus bzw. hat kosten wenn es keinen Vertrag gibt? Bis jetzt ist dir nur ein Aufwand entstanden aber keine kosten...
leider Nein, eine mündliche Zusage gilt nicht, du brauchst etwas schriftliches und Maklerkosten kannst du nicht geltend machen.
Eine Absichtserklärung ist noch kein Vertrag. Der käme erst mit Unterschrift beider Vertragspartner zu stande. Leider hast du hier nach meiner Rechtskenntnis keine Handhabe.
Aber evtl. fällt die endgültige Entscheidung am Freitag doch positiv aus.