Wohnungsübernahme verweigern?

8 Antworten

Wenn eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt, kann er die Miete mindern. Allerdings dürfte diese wegen einer defekten Tür und vor allem aber, wenn die alte Duschkabine noch funktioniert nicht zu hoch ausfallen.

Fristlos kündigen kann man nur wenn die Mängel schwerwiegend oder gesundheitsgefährdend sind. Das ist hier nicht gegeben.

Ein gegenseitiger ordentlicher Kündigungsverzicht ist bis zu max. 4 Jahren wirksam.

http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/wohnungsmaengel/

Auch wenn ihr die Wohnungsübernahme verweigert habt ist die Mietzahlung und die Kaution fällig.

Richtig ?

Nein, die Übernahme der Wohnung hätte er deswegen nicht verweigern dürfen, daher befindet er sich gem. § 293 BGB in Annahmeverzug...

Kommt er, wenn die Frist nicht eingehalten wird, aus dem MV wieder heraus( was uns die liebste Lösung wäre)?

Kommt auf die genauen Umstände an, kann man so pauschal hier nicht beantworten...

Außerdem ist laut MV die Kündigung erst nach einem Jahr möglich.

Als wechselseitiger Verzicht auf die ordentliche Kündigung ist das auch völlig i.O., kann ja jeder lesen und muss nicht unterschreiben, wenn er nicht will...

da kommt ihr nicht so schnell raus, denn das sind keine mängel,die auf eine fristlose kündigung hinweisen. und ihr müßt eben die 20 tage noch abwarten, zur not könnt ihr ggf einen teil der miete zurückbehalten für die duschkabine. wurden die mängel denn schriftl.fixiert oder war die zusage mündlich?

Sind die Mängel nicht behebbar oder kommt der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nach, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wohnung fristlos kündigen. Dann muss der Vermieter alle Folgeschäden, z.b. Kosten für den Teppichboden und Gardinen und die Kosten des Umzugs, erstatten. (LG Duisburg WM 89, 14 ; LG Kassel WM 82, 188 , Auch Kosten für Zeitungsanzeigen, Maklerprovision, u.U. Anwaltskosten (LG Saarbrücken WM 95, 159 ; LG Mannheim ZMR 91, 108 ; LG Hamburg WM 89, 285)

Voraussetzung ist der Nachweis das es sich um zugesicherte Eigenschaften handelt, also der VM in der Pflicht steht.

Daraufhin verweigerte er(wir) die Übernahme und setzten eine Frist zur Erledigung der Einbauarbeiten(ca. 20 Tage). Richtig ?

Richtig, nachweislich schriftlich (!) zugesagte Mängelbeseitigung unter Fristsetzung einzufordern. Nur die Miete, BK-Vorauszahlung und erste Kautionsrate schuldet ihr trotzdem ab Mietvertragsbeginn, ob ihr nun einzieht oder nicht: Denn diese Mängel stellen nun keine fehlende Gebrauchsüberlassung dar :-(

Kommt er, wenn die Frist nicht eingehalten wird, aus dem MV wieder heraus( was uns die liebste Lösung wäre)?

Nein. Ihr könnt nach fruchtlosem Fristverlauf Selbstvornahme ankündigen und die Rechnung über Türblatt und Duschkabine in einfachster Ausführung mit der nächsten Miete verrechen.

G imager761