Wohnungsbesichtigung während ich wohne?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sobald der Vermieter von der Kündigung Kenntnis hat, hat er das Recht sie Mietinteressenten zu zeigen.

Natürlich nicht wann und so oft er will. Er muß weitestgehend auf deine Belange Rücksicht nehmen.

Am besten bietest Du ihm 1 - 2 Termine, a ca. 1 - 1,5 Stunden, pro Woche an.

Da erspart allen Beteiligten Zeit und evtl. Ärger.

ich meine dort sind meine ganzen privaten Dinge und auch Wertgegenstände etc..

Wegstellen bzw. wegräumen. Außerdem bist Du doch bei den Besichtigungen anwesend. Da hast Du ja die Interessenten im Blick.

Natürlich musst du das dulden.

Den Termin erhältst du ja rechtzeitig vorher. Da hast du locker Zeit deine privaten Dinge und Wertgegenstände weg zu räumen.

Es darf kein Termin vom Vermieter vorgeschrieben werden. Er muss vereinbart werden, der Mieter ist Besitzer der Wohnung und entscheidet wer wann unter bestimmten Voraussetzungen seine Wohnung betreten darf.

@albatros

Tja...hat auch nie jemand anders behauptet und war auch nciht die Frage.

Sicher musst du das zulassen.

Mußt Du nach Terminvereinbarung.....

Und die ankündigung muss 2 wochen früher erfolgen?

@verreisterNutzer

2 - 3 Tage reicht auch. Aber nicht ankündigen, sondern mit dir vereinbaren, absprechen.

Im zumutbaren Umfang mußt du es dulden, d. h., es muß rechtzeitig vorher ein Termin vereinbart werden (mind. 1 Woche), der Vermieter darf nicht jeden Tag mit einem neuen Interessenten ankommen (3 pro Monat dürften noch hinnehmbar sein), und die Besichtigung darf kein Schlußverkaufgedrängel sein, d. h., du mußt die Übersicht behalten können (1 bis 2 Personen, ggf. plus Vermieter wäre das Limit). Einer Besichtigung außerhalb üblicher Geschäftszeiten mußt du auch nicht zustimmen.

Weiterhin muß dir bekannt gegeben werden, wer die betreffenden Personen sind. Manche Vermieter/Verwalter schicken irgendwelche unbekannte Leute hin, die dann erzählen, sie wären Wohnungsinteressenten. So etwas geht gar nicht.

Wie es in deiner Wohnung aussieht, ist deine Sache. Da darf der Vermieter nicht verlangen, daß du z. B. deine Möbel umstellst u. ä. Und wenn du wegen des Umzugs deine gesamte Wohnung bereits mit Kartons usw. dichtgestapelt hast, dann mag das dem Vermieter vielleicht nicht passen, aber er hat dann einfach nur Pech gehabt.

Wenn du prinzipiell niemanden in die Wohnung hineinläßt, dann kann dich der Vermieter auf Duldung verklagen. Nach einem Jahr ist dann vielleicht die Verhandlung, also eine sinnfreie Sache. Allerdings könnte dem Vermieter durch verspätete Neuvermietung ein Schaden entstehen, für den er dich zur Kasse bitten darf.