Wohnungsübergabe ohne Vorbehalt - Vermieter stellt nachträglich Forderungen
Hallo zusammen! Mal wieder eine Frage zum Mietrecht... Mein Vermieter wünschte sich zum Auszug nach dreijähriger Mietzeit, dass meine Wohnung von einer Malerfirma mit Raucherfarbe gemalt werden solle. Da ich dies weder einsah noch finanziell möglich war, habe ich selbst gestrichen. Der Vermieter hat die Wohung bei Übergabe mit schriftl . Übergabeprotokoll ohne Vorbehalt in neuwertigem Zustand (!!!) abgenommen. Nun ruft er nach einer Woche an und möchte den Namen der Malerfirma, da er der Meinung ist, dass nicht mir Raucherfarbe gestrichen wurde und das weiß nachgedunkelt sei. Kann er irgendwelche Forderungen noch gegen mich stellen? Ich bange natürlich um meine Kaution in Höhe von 2300 €!!! Vielen Dank für eure Antworten!
9 Antworten
Wende dich am besten an den Mieterschutzbund. Die haben auch Anwälte falls es hart auf hart kommt. Aber ich glaube das extra Wünsche (bestimmte Spezialfarbe u.s.w.) vom Vermieter selber bezahlt werden müssen. Die Wohnung muss in ordentlichem Zustand übergeben werden und das war es wohl auch laut Übergabeprotokoll.
Ist nicht zu spät, Rechtsschutz geht nicht mehr, wohl aber kostenlose Beratung (Mitgliedschaft vorausfgesetzt.
Die Wohnungsrückgabe mit Schlüsselaushändigung ist lt. Übegabeprotokoll beanstandungslos erfolgt. Damit ist eine spätere Forderung des V. nicht mehr möglich, es sei denn, es handelte sich um verdeckte Mängel. Das ist hier so nicht der Fall. Schon deshalb ist die Forderung unwirksam. Hinzu kommt, dass (möglicherweise) in deinem MV steht, bezgl. der Schönheitsreparaturen, dass von der Ausführungsart nicht abgewichen werden darf und ausschließlich weiß zu streichen sei.Evtl. sind auch starre Fristen vorgegeben. Das hätte zur Folge, dass die Übertragung der Schöheitsrep. auf den Mieter unwirksam ist und der Verm. während und zum Ende der Mietzeit selbst für alles materiell und finanziell zuständig ist. Da du nun gstrichen hast, könntest du (binnen 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses) dir deine Kosten, einschließlich Arbeitszeit, vom Vermieter einfordern. Ich bitte dich, hier doch noch den exakten Wortlaut der Klausel(n) zu Schönheitsrep. einzustellen, dann könnte ich dir mit Sicherheit schreiben, was für dich nach Gesetz und Rechtsprechung gilt.
Hi,
das Mietrecht hat sich geändert.
"Folgende Punkte sprechen für eine wirksame Klausel:
Dem Mieter darf nicht sowohl die Anfangs- als auch die Endrenovierung auferlegt werden, sofern nicht besondere Ausgleichsklauseln vorgesehen sind. "
Ich denke, mit dem Streichen der Wohnung hast Du mehr als genug getan. Ausserdem hat Dein Vermieter die Wohnung als OK abgenommen.
Und: Wofür bezahlt man den Miete? Einen Leihwagen gibt man ja auch nicht mit neuem TÜV/ASU zurück...
Viele Grüße,
Albelo
Das ist völlig weltfremd ! Hier geht es um keine normale Renovierung, sondern um eine Räucherhöhle ! Mit Nikotinflecken an der Wand ist die weitere Bewohnbarkeit in Frage zustellen.
Mit Nikotinflecken an der Wand ist die weitere Bewohnbarkeit in Frage zustellen.
Âch so, dann hast du die Wohnung gesehen, ja? Und wie ist das hier dann möglich?:
Der Vermieter hat die Wohung bei Übergabe mit schriftl . Übergabeprotokoll ohne Vorbehalt in neuwertigem Zustand (!!!) abgenommen
wie kommst du denn auf eine Raucherhöhle???? ich hatte keine Raucherflecken oder ähnliches an der Wand!!! Machmal sollte mn mit seinen Kommenatren etwas vorsichtig sein!
du meinst sicherlich den jz....?
ja, den meinte ich!
Der Wunsch des VM ist, sofern dies nicht im MV vereinbart war, zwar zulässig. Aber dieser Wunsch muss nicht erfüllt werden. Eine Art von Raucheranstrich ist mir nicht bekannt. Ein "fachgerechter" Anstrich kann auch selbst ausgeführt werden. Der vom hat keinen Recht nach einem Fach-Handwerker oder nach einer Rechnung eines solchen zu fragen.
Da es aber um 2300 €, das ist für Normal-Bürger viel Geld, geht könnte REA-Unterstützung oder Mieterschutz nötig werden.
Klar allerdings ist, dass Nikotin erst nachträglich erst wieder sichtbar ist.
Firma kann er nicht verlangen, nur das es ordnungsgemäß gemacht wird.
Raucherfarbe kann er nicht bestimmen, aber das nach dem streichen keine Nikotinflecken zu sehen sind.
Nö, sich jetzt an den Mieterbund zu wenden, ist zu spät. Geh, wenn nötig, zum Fachanwalt für Mietrecht.