Wohnungsübergabe ohne Vorbehalt - Vermieter stellt nachträglich Forderungen

9 Antworten

Wende dich am besten an den Mieterschutzbund. Die haben auch Anwälte falls es hart auf hart kommt. Aber ich glaube das extra Wünsche (bestimmte Spezialfarbe u.s.w.) vom Vermieter selber bezahlt werden müssen. Die Wohnung muss in ordentlichem Zustand übergeben werden und das war es wohl auch laut Übergabeprotokoll.

LonoMisa  27.09.2011, 11:20

Nö, sich jetzt an den Mieterbund zu wenden, ist zu spät. Geh, wenn nötig, zum Fachanwalt für Mietrecht.

albatros  28.09.2011, 10:15
@LonoMisa

Ist nicht zu spät, Rechtsschutz geht nicht mehr, wohl aber kostenlose Beratung (Mitgliedschaft vorausfgesetzt.

Die Wohnungsrückgabe mit Schlüsselaushändigung ist lt. Übegabeprotokoll beanstandungslos erfolgt. Damit ist eine spätere Forderung des V. nicht mehr möglich, es sei denn, es handelte sich um verdeckte Mängel. Das ist hier so nicht der Fall. Schon deshalb ist die Forderung unwirksam. Hinzu kommt, dass (möglicherweise) in deinem MV steht, bezgl. der Schönheitsreparaturen, dass von der Ausführungsart nicht abgewichen werden darf und ausschließlich weiß zu streichen sei.Evtl. sind auch starre Fristen vorgegeben. Das hätte zur Folge, dass die Übertragung der Schöheitsrep. auf den Mieter unwirksam ist und der Verm. während und zum Ende der Mietzeit selbst für alles materiell und finanziell zuständig ist. Da du nun gstrichen hast, könntest du (binnen 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses) dir deine Kosten, einschließlich Arbeitszeit, vom Vermieter einfordern. Ich bitte dich, hier doch noch den exakten Wortlaut der Klausel(n) zu Schönheitsrep. einzustellen, dann könnte ich dir mit Sicherheit schreiben, was für dich nach Gesetz und Rechtsprechung gilt.

Hi,

das Mietrecht hat sich geändert.

"Folgende Punkte sprechen für eine wirksame Klausel:

Dem Mieter darf nicht sowohl die Anfangs- als auch die Endrenovierung auferlegt werden, sofern nicht besondere Ausgleichsklauseln vorgesehen sind. "

Aus: http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen-muss-der-mieter-nach-auszug-streichen/

Ich denke, mit dem Streichen der Wohnung hast Du mehr als genug getan. Ausserdem hat Dein Vermieter die Wohnung als OK abgenommen.

Und: Wofür bezahlt man den Miete? Einen Leihwagen gibt man ja auch nicht mit neuem TÜV/ASU zurück...

Viele Grüße,

Albelo

user1439  27.09.2011, 10:46

Das ist völlig weltfremd ! Hier geht es um keine normale Renovierung, sondern um eine Räucherhöhle ! Mit Nikotinflecken an der Wand ist die weitere Bewohnbarkeit in Frage zustellen.

LonoMisa  27.09.2011, 11:13
@user1439

Mit Nikotinflecken an der Wand ist die weitere Bewohnbarkeit in Frage zustellen.

Âch so, dann hast du die Wohnung gesehen, ja? Und wie ist das hier dann möglich?:

Der Vermieter hat die Wohung bei Übergabe mit schriftl . Übergabeprotokoll ohne Vorbehalt in neuwertigem Zustand (!!!) abgenommen

Sixthsense 
Fragesteller
 27.09.2011, 11:13
@user1439

wie kommst du denn auf eine Raucherhöhle???? ich hatte keine Raucherflecken oder ähnliches an der Wand!!! Machmal sollte mn mit seinen Kommenatren etwas vorsichtig sein!

LonoMisa  27.09.2011, 11:22
@Sixthsense

du meinst sicherlich den jz....?

Sixthsense 
Fragesteller
 27.09.2011, 11:34
@LonoMisa

ja, den meinte ich!

Der Wunsch des VM ist, sofern dies nicht im MV vereinbart war, zwar zulässig. Aber dieser Wunsch muss nicht erfüllt werden. Eine Art von Raucheranstrich ist mir nicht bekannt. Ein "fachgerechter" Anstrich kann auch selbst ausgeführt werden. Der vom hat keinen Recht nach einem Fach-Handwerker oder nach einer Rechnung eines solchen zu fragen.

Da es aber um 2300 €, das ist für Normal-Bürger viel Geld, geht könnte REA-Unterstützung oder Mieterschutz nötig werden.

Klar allerdings ist, dass Nikotin erst nachträglich erst wieder sichtbar ist.

Firma kann er nicht verlangen, nur das es ordnungsgemäß gemacht wird.

Raucherfarbe kann er nicht bestimmen, aber das nach dem streichen keine Nikotinflecken zu sehen sind.