Defektes Überdruckventil. Muss ich die Wassermehrkosten tragen?

6 Antworten

Nein, wenn nachweisbar das Überdruckventil defekt war und Du das nicht erkennen oder bemerken konntest, dann haftet der Vermieter für die Mehrkosten!

Steht soewas offiziell irgendwo geschrieben? Habe schon nach Rechtssprechungen ausschau gehalten.

@JL179

Wozu gehörte denn das Überdruckventil? Heizung?

@alarm67

Google mal selbst ein wenig! Man findet, wenn man will!

Auf die schnelle habe ich das hier gefunden:

Treten Wasserverluste auf, die ihren Grund in nicht ordnungsgemäß vom Vermieter erhaltenen Leitungen und Endverbrauchseinheiten haben, so muss der Vermieter die Kosten für die Wasserverluste selbst tragen. AG Salzgitter, Urteil vom 6. Dezember 1994, Az: 12a C 137/93. 

Der Vermieter kann Wasserverluste auch nicht als Betriebskosten abrechnen und auf die Mieter umlegen. Dies folgt aus dem Rechtsgedanken, daß der Vermieter die Betriebskosten selbst zu tragen hat, die durch eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung eines Gebäudes entstehen oder die nicht im Zusammenhang mit dem Verbrauch der Vermieter entstehen. AG Salzgitter a.a.O. 

Schwer zu sagen. Eigentlich muss der Vermieter ja einen reibungslosen Ablauf garantieren. Aber er wusste es ja auch nicht. Vielleicht kommt da 50 50 bei raus. Und die Frage bleibt, ob man überhaupt nachweisen kann wieviel an mehr Wasser verschwendet wurde. Für mich eher Vermieter Schuld

N ein  mußt du nicht der vermietr isdt  für die Anlage zuständig und ein überdruck Ventil zb  bei der Heizungsanlage   ist leicht zusehen wen das Wasser rauskommt und  bei soviel hat sich Vermieter um nächst gekümmert.Am  sichersten is du nimmst dir einen Anwalt oder schaltest den Mieterschutzbund ein falls du da mitglied bist sonst ist der Anwalt  billiger! es gibt dazu urteile !

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Ja musst Du, weil 1300 EUR Wasserkosten bedeuten, dass Du MONATELANG trotz Rauschen keine Meldung gemacht hast - Du konntest den Defekt also merken, der Vermieter nicht. --- Ich denke nicht, dass Du woechentliche kostenpflichtige Kontrollen eines Ueberdruckventils dulden wolltest ? --- Als Besitzer der Wohnung hast DU die Sorgfaltspflicht, nicht der Vermieter. --- Sozialistisches "der andere zahlt, der hat eh mehr als ich" gelingt aber immer oefter vor Gericht, vor allem mit dem Mieter"schutz" im Ruecken. --- Gesetzlich ist die Lage aber eindeutig.

Ich denke nicht. Du hast es ja nicht kaputt gemacht.

Wende Dich an den Mieterschutzbund ( in Sachsen berät auch die Verbraucherzentrale zum Mietrecht).