Wohnungstür auflassen?

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Dein Hausmeister ist im Unrecht, wenn er dich unsachlich bedroht - das darf er nicht. Mit der Tür hat er allerdings Recht, du musst sie geschlossen halten. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil:

Der Mieter darf seine Wohnung nicht übers Treppenhaus entlüften. Gemeinschaftsräume im Haus dürfen ebenfalls nicht zum Hausflur hin lüftet werden...(AG Saarbrücken, DWW 94, 186).

Gefunden bei http://www.focus.de/intern/archiv/geruecheaid14982.html

Raimund1  11.07.2010, 12:41

da geht es aber um Gerüche!

albatros  11.07.2010, 23:34
@Raimund1

Genau so, Urteile erst genau lesen und dessen Begründung.

Patriciacl 
Fragesteller
 11.07.2010, 12:43

Gut, da ich in einem Treppenhaus wohne, wäre ich in Unrecht wenn ich mir bei der Hausverwaltung darüber beschwere. So habe ich einfach Pech gehabt. Über die Bedrohung: Solange nichts passiert, kann ich auch nichts machen. Da ab jetzt die Tür laut Gesetzgebung zu bleiben muss, besteht ja gar kein Problem. Schade, weil die Treppe ist das einzige im Gebäude, daß im Sommer frisch bleibt. Vielen Dank!

FalkTauberle  11.07.2010, 12:51

Hier sieht man trefflich, wohin es führt, wenn Laien Pressemitteilungen zu Gerichtsurteilen lesen und daraus ihre Schlüsse ziehen. Der Hausmeister wird das möglicherweise auch getan haben.

Im dem Urteil zugrundeliegenden Fall geht es um Geruchsbelästigung. Der Wohnungsinhaber muß alles ihm zumutbare tun, diese zu vermeiden - und eben auch die Wohnungstür geschlossen halten, wenn bei Lüften durch das Treppenhaus eine solche entsteht.

Wenn keine Geruchsbelästigung entsteht, darf die Tür natürlich offen bleiben. (Allenfalls können Probleme mit der Hausratversicherung auftreten.)

Patriciacl 
Fragesteller
 11.07.2010, 13:04
@FalkTauberle

Ja das ist in meinem Fall nicht, da ich selten koche, nicht rauche und keine Kinder habe, so entstehen nie Gerüche und auch kein Lärm.

Es ist nur eine Wetterbedingte Sache, denn ich mag meine Tür immer zu zu haben, damit die Nachbarn nicht hineingucken.

Nun aber, Gesetze sollen für alle gleich sein, damit keine ungleiche Behandlung entsteht.

Noch einmal vielen Dank.

Quasselstrippe9  11.07.2010, 14:21
@Patriciacl

Was die anderen sagen wollen ist, dass es sein kann, dass dieses Urteil nur ergangen ist, weil in diesem speziellen Fall gleichzeitig unerträgliche Gerüche durch die Tür in den Flur zogen. Leider war das Urteil nciht in Gänze zitiert. Es ist also durchaus möglich, dass in einem anderen Einzelfall (also in deinem) anders entschieden würde. Es gibt nämlich kein GESETZ, das besagt, dass man die Tür geschlossen halten muss. Du kannst es durchaus drauf ankommen lassen. Dein Hausmeister kann dann über den Vermieter dich versuchen zum Schließen deiner Tür zu verklagen (das dauert! und macht Aufwand.. ob er das tut?!) oder dich kündigen mit Begründung (dann kannst du gegen die Kündigung klagen und wirst vermutlich gewinnen). Praktisch heißt das, dass du es auch darauf ankommen lassen kannst.

Der Mieter darf seine Wohnung nicht in das Treppenhaus oder den Flur entlüften.

Der Mieter oder auch ein Vermieter oder Wohnungseigentümer hat durch die Öffnung der Fenster zu lüften.

In dem Urteil, das hier immer wieder angeführt wird, geht es um spezielle Probleme mit Geruchsbelästigungen.

Dass ins den Flur oder das Treppenhaus nicht gelüftet werden darf, hat viele Gründe.

Unter anderem auch, dass die Privatsphäre Anderen geschützt bleibt. Es geht niemand was an, wer wen besucht.

Es soll auch verhindert werden, dass jemand bewusst in das Treppenhaus lüftet, damit er Gespräche anderer auf dem Flur mithören kann oder je nach Isolierung sogar Gespräche aus anderen Wohnungen mithören kann.

Zudem stehen hier versicherungstechnische Probleme an und - leider auch - präventive Massnahmen gegen mögliche Straftaten, wenn sich jemand in das Haus geschlichen hat.

Zudem, nicht jeder will den Geruch aus der anderen Wohnung bei sich haben, wenn er die Wohnung öffnet.

Man muss nicht rauchen, man muss nicht kochen, um trotzdem für Dritte unangenehme Gerüche im Flur oder Treppenhaus zu verbreiten.

Ich komme in Wohnungen. Sehe die seit teilweise Wochen nicht gewaschene Kleidung, die auf Nachfrage sogar wohlwollend damit beantwortet wird, warum man alles waschen muss, es reiche doch, wenn man das wäscht, was man am anderen Tag benötigt.

Die Butter, der Käse, die Wurst, die in der Badewanne gekühlt werden müssen, weil der Kühlschrank grün, blau und rot schimmert.

Das Vogelfutter im Wohnzimmer, überall verstreut, obwohl der Vogel vor zwei Jahren gestorben ist,

die Küche - wo ist bei der braunen Masse der Herd - Geschirr steht da, Pilze wachsen, mn setzt sich weder irgednwo hin noch berührt man was und es gibt teilweise Wohnungen, ohne Mundschutz bin ich dort nicht drin.

Damit nun niemand von den Mietnomanden anfängt zu diskutieren. solche Probleme findet man bei diversen Vermietern genauso wie bei Mietern.

Selbstverständlich hat der Hausmeister Dich nicht zu bedrohen. Wegen der 5 cm hat es sich ohnehin nicht rentiert.

LittleArrow  14.07.2010, 00:42

Käse, Vogelfutter, Wäsche & Co sind doch solange kein Problem, wie deren Gerüche zum Fenster raus gehen und diese Dinge vom Flur nicht zu sehen sind.

Aber sonst hat das gerichtliche Gebot und die Antwort wegen Gerüchen, Geräuschen, Gesprächen und Gesichtern schon seine Sinnhaftigkeit. Daher DH!

Ich habe meine Eingangstür und die Haustüre manchmal stundenlang offen, wohne in Parterre. Der Hausmeister hat Dich bedroht, dann zeige ihn doch an. Das geht dem einen Dr... an und wenn Du Deine Türe Tag und Nacht offen lässt, ist das einzig und allein Deine Angelegenheit. Was ist denn das für ein Wichtigtuher, der soll sich um Sachen kümmern, die wirklich wichtig sind.

wunhtx  11.07.2010, 14:54

Wenn es eine Mehrfamilienhaus ist und durch das Öffnen der Türen durch Dich eine Straftat begangen werden kann, bist Du mit in der Haftung.

Das Sicherheitsinteresse Aller geht dem persönlichen Interesse einer Person vor.

Wenn die restlichen Mieter einverstanden sind, ist nichts einzuwenden, aber wenn jemand einbrechen kann, zahlt halt keine Versicherung.

Dass auch jemand in seiner Wohnung überfallen werden kann, wenn jeder Zutritt hat, muss man zumindest darlegen, ob es jemand dann interessiert, ist ein völlig andere Sache.

ingridshaus  11.07.2010, 16:28
@wunhtx

Das ist mir alles klar. Es geht aber hier um die Frage, ob es den Hausmeister etwas angeht oder nicht und ob dieser irgendwelche Drohungen gegenüber dem Mieter aussprechen darf.

mhhhh. also bei 5cm ist das überflüssig, allerdings ist es seine wohnungm daher kann er darüber bestimmen Ps:bei dieser Hitze würde ich niemals lüften, sonst wird es noch wärmer

Patriciacl 
Fragesteller
 11.07.2010, 13:09

ja, bleibt mir allerdings nichts übrig. Ich muss einfach alles zu lassen.

Patriciacl 
Fragesteller
 11.07.2010, 13:09

ja, bleibt mir allerdings nichts übrig. Ich muss einfach alles zu lassen.

Die Wohnungstür gehört zu deiner Wohnung. Und in deiner Wohnung kannst du das halten, wie du möchtest.