Erhöhung der Nebenkosten ohne Nebenkostenabrechnung?

Kennt denn der Internet Deinen Mietvertrag?

"Der" Internet kennt ihn natürlich nicht. Würde die Antwort dazu drin stehen, würde ich die Frage nicht stellen. Solche Antworten kann man sich auch sparen.

3 Antworten

Üblich sind Betriebskostenanpassungen nach Betriebskostenabrechnungen. Dennoch kann der Vermieter vereinbaren, dass der Mieter höhere BK-Vorauszahlungen leistet, wenn sich im Abrechnugszeitraum drastisch höhere Kosten für Heizung und Wasser ergeben, für die der Vermieter zunächst aufkommen muss.

Aktuell steigen die Gas- E-preise um 50%. Öl wird auch teuerer.

Danke für die Antwort. Wie sich herausstellt, habe ich eine Nebenkostenpauschale. Deshalb keine Nebenkostenabrechnung. Was an sich auch kein Problem ist. Nur dürfen meines Wissens nach Heizkosten nicht pauschal sondern nach Verbrauch festgelegt sein. Und ich gehe sehr sparsam um. Wie würdest du mir denn raten, da vorzugehen?

@Canelux

Tja, das ist eine Ermessensfrage. Prüfe bitte deinen Mietvertrag, ob der Vermieter die BK-Pauschale überhaupt anpassen darf. Dann wären die Heiz -und Warmwasserkosten aus der Pauschale sofort herauszulösen, weil die Heizkostenverordnung das zwingend verlangt. Ich vermute aber, dass keine Messeinrichtungen vorhanden sind. Wie sieht es bei dir daus?

Bei Warmmiete gibt es keine Abrechnung, es werden doch gar keine Vorauszahlungen geleistet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe probleme dieser art immer wieder. hab' deshalb eine mitgliedschaft vom mieter-und mieterinnenverband gelöst.

schau' mal auf der seite rein. die haben viele infos, die auch öffentlich gratis zugänglich sind!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bitte wohin?

Die Damen und Herren kennen ja nicht mal ihr eigenes Lexikon, so auch meine Erlebnisse.