wohnungsgeberbestätigung - reicht eine Kopie?

2 Antworten

Die Handhabung hierzu ist noch immer sehr unterschiedlich. Manche Behörden kopieren sich auch einfach die erste Seite des Mietvertrages, wenn neben der Verwaltung auch der Vermieter drin steht, und die letzte mit den Unterschriften.

Deine Kopie als Foto sollte ausreichen.


Mietvertrag, ein Mietverhältnis überhaupt, ist für die Ummeldung völlig irrelevant, es gilt allein die Wohnungsgenerbbestätigung.

@anitari

Ich wusste, dass Du es kommentieren würdest ;-)

Rechtlich ist es so, wie Du schreibst. Ich habe es aber von Meldeämtern erlebt, dass sie die Vorlage des Mietvertrags gelten ließen. Allerdings ist eine anerkannte Verwaltung auf der Anlage.

Nach meinem Wissen ist die Originalunterschrift des Wohnungsgebers nicht vorgeschrieben. Sprich die Kopie reicht.