Honorarvertrag Pflicht?

4 Antworten

Wie hast du denn abgerchnet? Stundenzettel belegen nicht, dass und wieviel Geld du bekommen hast. Als Unternehmer mußt du Rechnungen schreiben oder Gutschschriften bekommen. Dem Finazamt kannst du auch keine Stundenzettel vorlegen. Honorar rechnen eigentlich Freiberufler ab.

Honorarverträge brauchst du nicht zwingend, aber du mußt ja irgenwelche Belege über deine Abrechnungen haben. Und die will das JC sehen. Also sieh zu, dass du vernünftige Nachweise bringst. Unternehmer werden übrigens nicht nach Stunden ab, sondern nach Auftrag/Projekt. Irgendwas haut da mit deine Unternehmerschaft nicht hin.

Hey ich habe Rechnungen geschrieben und dadurch Geld erhalten :)

@Hiallezusammen

Dann müssen die Rechnungen dem JC auch ausreichen. Auf der Rechnung stehen dann aber keine Stunden, sondern die Leistung/ggf. auch Stückzahl, die Anzahl, der Einzelpreis und der Gesamtpreis.

ich war "Tippgeber" habe alles mögliche getan. für die rumtelefoniert usw

Ja da steht alles drauf , das wusste ich nicht danke :)

Zitat: Es war eine Versicherung und ich war im Büro tätig.

...

klingt eher nach Scheinselbständigkeit - also eine abhängige Beschäftigung, die als selbstädige "getarnt" wird, um so die Abgaben zu sparen ...

außerdem hast Du eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter - musst also die Unterlagen beschaffen bzw. vorlegen

wenn du ein gewerbe hast, dann musst du alle belege aufheben und ordentlich abheften.

Ja habe ich ja. aber ich habe keinen honorarvertrag erhalten darum geht's

@Hiallezusammen

Du kannst nicht nach Stunden abrechnen, wenn nirgendwo festgehalten ist, wie hoch das Stundenhonorar ist. Nach Stunden als Unternehmer abzurechnen ist eh schon ungewöhnlich.

wurde nun mal so gemacht. Beschwer dich bei denen xd

@Hiallezusammen

Als Untenehmer bist du für ordnugsgemäße Abrechnungen/Rechnungen zuständig, Nicht die. "Wurde nun mal so gemacht" gibts da nicht. Du bestimmst, wie es gemacht wird. Oder du bist nicht selbstständig.

Du hast angeblich ein Gewerbe angemeldet. Da darfst du deine Belege nicht einfach weg werfen.

Du hast sie so aufzubewahren, dass auch ein Dritter diese nachvollziehen kann.

Einnahme-Überschuss-Rechnung

Höchstwahrscheinlich handelte es sich dabei sowieso um eine "Scheinselbständigkeit" da kommt dann auf dich und deinen Arbeitgeber noch Ärger zu. (Teuer)

so ein Schwachsinn. Da ich nicht über 5000 Euro kam muss ich keine machen. Und ich have nichts weg geschmissen. aber alle urteilen heraus obwohl da nichts davon steht. ich habe lediglich mündliche Absprache gehabt.

@Hiallezusammen

Stundenzettel sind keine Belege. Weder fürs Finanzamt, noch fürs JC.

@Hiallezusammen

Es geht darum, dass hier Sozialbeiträge hinterzogen wurden. Oder hast DU die entrichtet? Wenn der Betrieb dich nicht beim JobCenter angemeldet hat, war das schlicht und einfach "Schwarzarbeit"

die Stunden Zettel habe ich ebenfalls alle genauso wie meine Rechnungen und die Zahlungen ganz normal auf dem Konto. das Finanzamt hat mir ebenfalls eine eigene Steuernummer geschickt. es war also kein Schein. die Frage hier ist eine ganza andere.

@Hiallezusammen

Wenn du Rechnungen ausstellst, braucht das JC keine Honorarverträge. Stundenzettel sind keine Nachweise. Und als Utnernehmer Stundenzettel zu schreiben finde ich sehr merkwürdig. Da wird man nicht nach Stunden bezahlt.

Und dss du eine Steuernummer hast, besagt gar nix. die bekommt jeder, auch Scheinselbstständige.

ich war privat krankenversichert und steuern musste ich keine abtreten weil ich zu wenig verdient habe. habe alle Rechnungen wie gesagt , also wäre dies geklärt :)