Wohnungseigentumsgesetz § 15 Gebrauchsregelung Sondernutzungsrechte?

4 Antworten

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Was genau ist jetzt deine Frage? Natürlich kann man die Teilungserklärung ändern, wenn alle zustimmen und die Änderung im Grundbuch eingetragen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
hebedle 
Fragesteller
 17.09.2018, 11:42

Gute Nachfrage: Die genaue Frage ist ob neben "Gerechtigkeit für alle" der Vorschlag der ET im DG mit §15 (3) WoEigG begründet werden kann.

Goodquestion42  17.09.2018, 20:38
@hebedle

Na ja. Streng genommen steht ja in 15 III auch nur "Gerechtigkeit für alle" ("Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen"). Insofern ist es zumindest nicht falsch, ihn zu zitieren.

hebedle 
Fragesteller
 18.09.2018, 08:06
@Goodquestion42

Danke. Genau so sehe ich das auch.

Da brauchst du nicht auf die nächste ETV warten. Wenn Sondernutzungsrechte durch die TE begründet sind, reiche deinen Vorschlag schriftlich den anderen ET in Form einer Änderung zur TE, mit der ihr alle dann zum Notar zum Unterschreiben geht. Notfalls mit dem zarten Hinweis, dass es die Gemeinschaft mehr kostet, wenn du deine SNR gerichtlich wieder herstellen lässt.

bring das bei der nächsten Eigentümerversammlung auf den Tagesordnungspunkt wenn sich da was machen läßt dann sowieso nur mit 1 stimmingen Beschluß

hebedle 
Fragesteller
 17.09.2018, 11:45

Es war schon TOP dieses Jahr. Nur der ET im DG sollte "an die WEG" 50 % seines SNR abgeben. Daher vertagt auf nächstes Jahr.

Goodquestion42  17.09.2018, 20:40

Das geht streng genommen gar nicht durch Beschluss, sondern nur durch Vereinbarung. Aber die muss allstimmig getroffen werden.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/sondernutzungsrecht-begruendung-21-vereinbarung-der-wohnungseigentuemer_idesk_PI17574_HI1718280.html

hebedle 
Fragesteller
 18.09.2018, 17:33
@Goodquestion42

Vielen Dank für den Hinweis und den Link :-)

M.E. ist auch noch wichtig dass die Vereinbarung auch im Grundbuch eingetragen werden muss, damit diese auch für alle Rechtsnachfolger Gültigkeit hat.

wäre möglich,das bedeutet aber auch eine Kostenumverteilung,weil jeder Eigentümer für genau das bezahlt hat was er nutzen darf.nur das Gemeinschaftseigentum dürfen alle benutzen

hebedle 
Fragesteller
 17.09.2018, 10:37

...also auch Neueinteilung der Miteigentumsanteile