Guthaben aus Hausgelderzahlungen bei ETW

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Im Grunde genommen spricht nichts dagegen, die Abrechnungsspitze mit den Hausgeldzahlungen zu verrechnen. Allerdings könnte es sein, dass der Abrechnungsbeschluss angefochten wurde, oder die WEG nicht genügend Geld hat, die Guthaben auszubezahlen (z. B. weil manche Eigentümer ihre Nachzahlung noch nicht geleistet haben).

Daher würde ich an deiner Stelle einen Brief an die Verwaltung schicken, in welchem du mitteilst, dass du im Dezember, Januar, usw. dein Hausgeld mit dem Abrechnungsguthaben verrechnen wirst.

almutweber 
Fragesteller
 26.11.2013, 07:12

Nein, der Beschluss wurde nicht angefochten und die Nachzahlungen sind geleistet. Ich werde es jetzt so machen, danke dir sehr.

Es wir ja eine Verwalterin sein, die nicht das Haus, aber die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertritt und u.a. zu machen hat, was in der Versammlung geordnet wurde. Schaue also in die Niederschrift (wurde die Abrechnung genehmigt, denn erst dann wird ja ein Guthaben bzw. eine Nachforderung fällig). Schaue ggf. in die Teilungserklärung, ob das Guthaben zu verrechnen ist oder eben ausgekehrt werden darf. Alles eigentlich ganz einfach.

almutweber 
Fragesteller
 22.11.2013, 09:08

Auch das ist geschehen: Es wurde die Abrechnung genehmigt und in der Teilungserklärung steht rein gar nichts über die Verrechnung des Guthabens. Bisher wurde es immer ausgekehrt, wenngleich auch bei mir immer nach hunderttausend Aufforderungen. Dazu fehlt mir die Lust, daher noch mal meine Frage: Kann ich es einfach mit meinen aktuellen Vorauszahlungen verrechnen, nachdem ich der Verwalterin eine letzte Aufforderung geschickt habe?

schleudermaxe  22.11.2013, 10:23
@almutweber

Wieso eine letzte Aufforderung? Verrechnen und gut ist. Alles doch ganz einfach und rüge ggf. die Tätigkeit der Verwalterin spätestens in der Versammlung mit Aufnahme in die Niederschrift.

almutweber 
Fragesteller
 25.11.2013, 10:36
@schleudermaxe

gut ist....aber ist das auch juristisch korrekt? Ich zahle ja jetzt für 2013 und mein Guthaben ist in 2012 entstanden. Ich bin mir da gar nicht sicher, dass ich mein Guthaben einfach verrechnen kann.

Um einer anwaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, die Hausverwalterin anschreiben. Die Verwalterin fragen, ob die Verrechnung des angefallenen Guthabens mit den monatlichen Vorauszahlungen verrechnet werden kann. Sollte sie das nicht wollen um sofortige Überweisung bitten.

almutweber 
Fragesteller
 22.11.2013, 08:23

Das habe ich natürlich schon x-mal getan!!!!

saharastrom  22.11.2013, 13:47
@almutweber

Da sich die Verwalterin nicht meldet, schreibe ihr einen Brief und teile ihr mit, dass das Guthaben jetzt mit den monatlichen Vorauszahlungen verrechnet wird. Vielleicht wird sie dann mal wach.

almutweber 
Fragesteller
 23.11.2013, 15:40
@saharastrom

auch das habe ich bereits dreimal getan. Was ich jetzt wissen will (nun kommt meine Frage zum vierten Mal): Ist es juristisch okay, wenn ich die Vorauszahlungen dann um mein Guthaben kürze?

saharastrom  01.12.2013, 17:28
@almutweber

Bei einem Juristen nachfragen, juristische Beratungen können hier nicht gegeben werden. Es tut mir leid, wenn deine Fragen schon zum vierten Mal gestellt wurde und keine ausreichende Antwort gegeben werden konnte.

Fordern Sie die Verwalterin schriftlich mit enger Fristsetzung zur Rückzahlung auf. Verbinden Sie die Aufforderung mit dem Hinweis, dass Sie nach fruchtlosem Fristablauf den Rückzahlungsanspruch mit den nächsten Hausgeldzahlungen verrechnen werden.

Schlagen Sie Ihrer Gemeinschaft vor, den Vertag dieser von Ihnen unhöflich empfundenen Verwalterin nicht mehr zu verlängern.

almutweber 
Fragesteller
 25.11.2013, 10:34

Danke schön für die Antwort. Genauso habe ich es auch vor, doch leider weiß ich immer noch nicht, ob es rechtlich in Ordnung wäre, wenn ich dann tatsächlich die nächsten Vorauszahlungen mit dem Guthaben verrechnen würde. Leider hat mir bisher niemand darauf geantwortet.... (Die Stimmanteile sind nach Eigentumsanteilen berechnet. Der Haupteigentümer hat 20 Wohnungen und wird diese Verwalterin, die auch gern mal was zu seinem Gunsten "mauschelt", nicht absetzen. Wir vier restlichen Eigentümer haben da nie eine Chance!)

schelm1  25.11.2013, 13:06
@almutweber

Die Aufrechnung eines Anspruches ist immer dann rechtlich in Ordnung, wenn man wie vorgeschlagen ordentlich vorgeht!

Wir vier restlichen Eigentümer haben da nie eine Chance!)

Ein weit verbreiteter Irrtum! - aber halt ein Irrtum!

Hat der Verwalter denn kleinen Grund genannt warum das nicht erledigt werden kann? Haben die anderen ET ihr Guthaben überwiesen bekommen? Es könnte ja theoretisch sein das nicht genug Geld auf dem Konto ist.

almutweber 
Fragesteller
 23.11.2013, 15:39

Wie viel Guthaben da ist, steht im Protokoll und außer mir hat nie jemand zu viel vorausgezahlt. Die Hausverwalterin ist eine Egozentrikerin mit einer ausgeprägten Profilneurose, die mit niemanden auskommt, ständig unfreundlich und beleidigend ist und sich irgendwie einen Sport daraus macht, alle Menschen vor den Kopf zu stoßen und zu ärgern. Niemand hier im Haus spricht freiwillig mit ihr, niemanden wundert es, dass sie mir mein Guthaben nicht auszahlt. Sie will einfach immer Ärger machen...es gibt wohl solche Menschen, die sich nur im Dreck wohl fühlen. Daher zum dritten Mal meine Frage: Ist es juristisch okay, wenn ich nach fünf schriftlichen Aufforderungen um die Rückzahlung meines Guthabens dieses einfach von den nächsten Hausgeldzahlungen abziehe?