Angestellter Hausverwalter schließt Verträge ab - unwirksam?

4 Antworten

Ich denke du hast Recht.

Widerrufen könnte den Vertrag meiner Meinung nach nur die ABCGmbH, ggfls. mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Beschäftigten. Durch Anweisung der Rechnung hat sie aber das Handeln ihres Mitarbeiter genehmigt.

Wenn der Mitarbeiter hier mit Auftrag handelt (schriftlich oder stillschweigend), sein Nebenerwerb dort bekannt ist, man hier arbeitsrechtlich kein 4 Augen Prinzip eingeführt hat, ist dies ein rein organisatorisches Problem innerhalb der ABCGmbH

Inwieweit ich hier als Eigentümergemeinschaft noch Vertrauen in die ABC GmbH hätte, würde ich mir stark überlegen. Die Situation hat schon einen Beigeschmack.

Es gibt hunderte große Verwaltungen mit eigenem Personal, Tochterfirmen und Handwerkern. Was sollte daran nicht gültig sein?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Selbst wenn eine Vollmacht des Mitarbeiters vorliegen würde wäre das Geschäft nach §181 BGB nichtig. Das eine Vollmacht von dieser Einschränkungen befreite ist hätte ausdrücklich erklärt werden müssen

Welche Folgen hat die Unwirksamkeit des Vertrags?

Muss der gezahlte Betrag erstattet werden? Wenn der Selbstständige seine Leistung bereits erbracht hat, steht ihm dann die Begleichung zu / Schadensersatz?

@mrkeeev1993

Oben habe ich mich schlecht ausgedrückt. Die Vertretung war ungültig, d h der Mitarbeiter hat definitiv ohne Vertretungsmacht gehandelt. Damit ist der Vertrag schwebend unwirksam. Er müsste innerhalb von 2 Wochen genehmigt werden. Ist dies nicht der Fall gilt die Genehmigung als verweigert. Damit wäre das Geschäft dann auch nichtig. Daraus kann direkt auch kein Schadenersatz hergeleitet werden. Der Mitarbeiter wusste ja das er keine Vertretungsmacht hat.
die weg könnte ersteinmal das gezahlte Geld zurück verlangen da die ohne Rechtsgrund gezahlt haben. (Besteht bis kein Vertrag der Weg mit dem Einzelunternehmer)

eventuell könnten Ansprüche des Mitarbeiter (Als Unternehmer)s aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677 ff geltend machen.

Ich verstehe dein Problem nicht. Ein Hausverwalter kann Firmen im Rahmen seiner Beauftragung auswählen, meist das günstigste Angebot. An wen ist völlig egal

Es geht eher darum, dass er sich bzw. sein Einzelunternehmen beauftragt hat, ohne Rücksprache mit den Geschäftsführern. In weit hier vielleicht am Missbrauch seiner Befugnisse vorliegt.