Wohnungsberechtigungsschein übungsleiter?
Moin,
möchte einen wohnungsberechtigungsschein beantragen und frage mich ob ich mein Ehrenamt, das mit der übungsleiterpauschale vergütet wird, auch angeben muss (bis 2400 Euro im Jahr Steuerfrei)..
Weiß das jemand? Habe lange gegoogelt und nichts gefunden.
Würde hier gerne schon mal fragen, die Behörden haben ja erst Montag wieder auf ;)
LG
4 Antworten
Der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 € wird entweder bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit berücksichtigt sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Beim WBS wird die Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 EStG i. V. mit § 21 (1) WoFG und einige in § 21 WoFG aufgezählten steuerfreien Einnahmen berücksichtigt.
Wenn die Einnahme, bei dem der Übungsleiterfreibetrag abgezogen werden kann, nicht höher als 2.400 € ist, dann können keine postiven Einkünfte entstehen und brauchen daher auch nicht angegeben werden.
In den Fällen in denen man über den 2.400 € liegen würde, stünde der darüber hinausgehende Betrag, wenn man ArbN ist, in der Lohnsteuerbescheinigung; ansonsten wäre die Differenz Einkünfte (Nebeneinkünfte) aus selbständiger Tätigkeit.
Die über 2.400 € liegenden Einnahmen sind anzugeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__9.html
Lies mal die §§ 9 / 20 - 24 - da findest du die Antwort.
Habe hier was gefunden: https://www.nebenjob.de/ratgeber/3335-mit-der-ubungsleiterpauschale-geld-verdienen-ihre-haufigsten-fragen
So wie ich das verstanden habe, muss die Sache angegeben werden, es gilt allerdings die Freigrenze von 200 €/mtl., also 2400 €/Jahr. Das wäre dann kein Problem für den Wohnberechtigungsschein.
Du musst alle Einkünfte angeben!
Du musst alles was du an Einkommen bekommst offenlegen.
Muss man aber dann doch angeben oder? Minijob ist ja auch Steuerfrei.. Wobei, muss man den eigentlich angeben? Steht leider nirgendwo mal ganz konkret