§5/Wohnberechtigungsschein für Verlobte?

2 Antworten

Der Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug eine Sozialwohnung gedacht und an gewisse Bedingungen geknüpft.

Vorliegen muss für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung.

Wenn ihr dann zusammen die Einkommensgrenze von 18000€ nicht überschreitet, dann solltet ihr auch einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Wenn ihr keinen erhaltet, dann werdet ihr zusammen sicher über dieser Grenze liegen. 

Weitere Informationen findest du unter http://www.hamburg.de/contentblob/2641842/data/eimsbuettel-info-wohnberechtigungsschein.pdf

iGamer3006 
Fragesteller
 14.01.2016, 22:36

Mit den Grenzen kenne ich mich sehr gut aus!;)  In Hamburg sind es 23.400€ Netto (18.000+30%) die wir zusammen verdienen dürfen. Wir liegen bei Netto 12.000€. Danke für die nicht hilfreiche Antwort.

skychecker  15.01.2016, 18:55
@iGamer3006

Immer gerne.
Nur nicht vergessen, dass eine Antwort maximal so gut sein kann wie die voran gegangene Frage ;)

Wenn dir die Antwort so nicht gefällt, dann solltest du ggf. deine Frage anpassen.

Hau raus, warum werden eure Anträge abgelehnt? Da gibt es ja wahrscheinlich eine Begründung für. Wenn euer Antrag abgelehnt wird, gibt es sicher eine Rechtsmittelbelehrung. Da schon irgendwas gemacht? Vielleicht mal einen sinnvollen Gang zur ÖRA eingeschlagen?

Weiter ist bei der Berechnung des Jahreseinkommens ja immer das Brutto maßgeblich und nicht das Netto. Vielleicht an der Grenze doch nicht so gut aufgepasst ;)

iGamer3006 
Fragesteller
 15.01.2016, 20:54
@skychecker

Lies dir mal das Wohnungsförderungsgesetz durch, dann verstehst du die Berechnung der Einkommen :) Ich frage hier nicht weil ich nicht weiss wie man so einen Schein bekommtn, sondern ob jemand eine Lücke kennt was man sagen kann wenn man die 3 Gründe die ich in der Frage genannt habe (!!!) nicht erfüllt.