Wohnung untervermieten...Strom und Gas auf Untermieter laufen lassen aber wie?

5 Antworten

zu nächst mal muss der Besitzer und oder verwallter der wohnung so wie so gefragt werden. ohne dies zu tun würde ich das keines falls machen... das Risiko, dass du wieder kommst und eine böse überaschung erlebst ist einfach viel zu groß

das kann alles mögliche sein wie:

  • die wohnung ist total leer
  • die wohnung ist verwüstet
  • der neue mieter weigert sich auszuziehen
  • die wohnung ist nicht mehr deine, weil dein vermieter dir gekündigt hat

ganz ausschließen lässt sich das alles leider nicht, aber das risiko erheblich miniminren....

lg, Anna

Zunächst einmal Untervermietung für anderthalb Jahre: die Untervermietung einer gesamten Wohnung ist generell unzulässig! Dem darf der Vermieter nicht zustimmen. Sie können höchstens einen Teil der Wohnung, beispielsweise einen Raum, untervermieten.

Wenn sie dann mit dem unter Mieter einen Mietvertrag machen (der Vermieter muss dem zustimmen), dann kann der Untermieter gegenüber dem Versorgungsunternehmen (Stadtwerke) in den bestehenden Vertrag eintreten. Dazu ist es lediglich notwendig, dass sie beide gemeinsam gleichzeitig ein entsprechendes Schreiben an die Stadtwerke schicken, indem sie dem Eintritt des Untermieters in ihren Vertrag zustimmen. Lesen sie gleichzeitig die Zähler ab und teilen sie den Zählerstand mit, dann sollte das klappen.

Ne, du kündigst wegen auszug und der neue Mieter muss hin und das für sich anmelden.

Schau mal in deinen Mietvertrag, du darfst die Wohnung nicht einfach weiter vermieten ohne dem Vermieter Bescheid zu geben.

Wenn Netzbetreiber und Stromanbieter verschieden sind, dann mußt du bei beiden kündigen. Also du nicht, das erledigt ja der neue Anbieter. Der neue Stromanbieter kündigt für dich auch den Netzbetreiber. Die Wohngenossenschaft hat sicher eine Agentur für die Abrechnungen/Ablesungen engagiert. Die merken das, wenn du dich beim Netzbetreiber abmeldest. Außerdem kommt irgendwann noch eine Endabrechnung deines Stromanbieters, das kann am Jahresende sein.

Vermieter fragen.

Einfach untervermieten ist nicht.