Wohnung übernehmen - geht das?

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z.B. dass meine Mutter mich mit in den Mietvertrag schreiben lässt und dann auszieht ?

Wenn Deine Mutter dich in das Mietverhältnis aufnehmen will, muss der Vermieter zustimmen. Wohnst Du dann darin als Hauptmieter und deine Mutter will ausziehen, muss der Vermieter erneut zustimmen.

Könnte ich den Mietvertrag dann behalten ? Zu den genannten Konditionen ? Oder dürfen die dann die KM erhöhen ?

Verhandlungssache: Der Vermieter kann die Zustimmung zum Auszug deiner Mutter verweigern. Das heißt also, dass er dir im Gegenzug einen neuen und teuren Vertrag anbieten kann, wenn Du wohnen bleiben willst.

 Anmelden usw könnte ich mich. Meine Mutter würde sich dann Abmelden. Geht dass ?

Wieder nur mit Zustimmung des Vermieters. Alles andere wäre eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung nach § 540 BGB.

Oder muss sie dann die Wohnung als Zweitwohnsitz angeben ?

Nicht, wenn sie sich abmeldet.

Ich würde das einfach mit der Gesellschaft besprechen. Vielleicht lassen sie sich darauf ein, dass Du den Vertrag übernehmen kannst.


Sprecht einfach mit Eurem Vermieter und stellt vorab klar, dass Du selbst Dir die Wohnung auch leisten könntest.

Wenn deine Mutter auszieht, ist auch der Mietvertrag hinfällig. Deine Mutter kann dich auch nicht als Untermieter einziehen lassen, denn dass bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Ne Idee wäre noch, deine Mutter behält die Wohnung als Zweitwohnung und du "ziehst ein" - alles ohne Mietvertrag. Quasi als Besuch - aber auf Dauer wird das bestimmt Probleme machen. Dann wohnst du wieder bei Mutti und keiner könnte was sagen. Glaub ich :-)

Untermieter müssen auch genehmigt werden!

@Marieke2712

Ja, habe ich doch auch geschrieben!

Eine andere Idee wäre, meine Mutter bleibt Mieterin und ich ziehe ein, zahle die Miete usw... ist das legal ?

Nein. Deiner Mutter könnte wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte gekündigt werden. Dann müßtest auch Du die Wohnung räumen.

z.B. dass meine Mutter mich mit in den Mietvertrag schreiben lässt und dann auszieht ? Könnte ich den Mietvertrag dann behalten ? Zu den genannten Konditionen ?

Das alles ginge nur mit Zustimmung des Vermieters.

Das kannst du nur mit der Wohnungsbaugesellschaft klären, denn selbst wenn deine Mutter "dich in den Mietvertrag schreiben lässt" geht das nur mit Zustimmung des Vermieters also der Wohnungbaugesellschaft.

Bleibt deine Mutter Mieterin und überlässt dir die Wohung, kann die Gesellschaft wegen nichterlaubter Überlassung an Dritte und damit vertragswidrige Nutzung der Wohnung den Vertrag fristlos kündigen.

Die Kaltmiete kann die Gesellschaft im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sowieso erhöhen - ob deine Mutter nun Mieterin bleibt oder nicht.

Ich kann mir aber vorstellen, dass die Gesellschaft sogar ein Interesse haben könnte an dich zu vermieten gleich im Anschluss an den Vertrag mit deiner Mutter.

Mein Rat also: Rede mit der Wohnungsbaugesellschaft.