Mietrechtfrage, streichen beim Auszug?

8 Antworten

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  1. Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen und die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten ausgeführt, darf sie unrenoviert zurückgegeben werden.
  2. Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, aber hat man für die Schönheitsreparturen einen Ausgelich vom Vermieter erhalten, ist die Wohnung in dezenten Farben zurückzugeben. Ob dezente Farben nachgestrichen werden müssen, hängt vom Zustand ab.
  3. Wurde die Wohnung frisch renoviert übernommen, ist sie auch so zurück zu geben.
  4. Beinhaltet der Mietvertrag starre Fristen zur Renovierung ist dies unwirksam und die Wohnung kann besenrein übergeben werden.
  5. Wurde die Wohnung in neutralen Farben (egal ob renoviert oder unrenoviert) übergeben, sind bunte Wände wieder dezent zu streichen. Die Farbe darf nicht vorgeschrieben werden. Dabei handelt es sich nicht um Renovierung sondern um eine Schadensbeseitigung.

§24 Sonstige Vereinbarungen: Die Wohnung wird frisch renoviert übergeben und ist bei Auszug frisch renoviert, wie nachfolgend beschrieben, dem Vermieter auszuhändigen.

Rauhfaser als Wand und Deckenbelag, weiß gestrichen

Heizkörper, Türen u Türzargen, weiß gestrichen

Und dann noch was wegen dem Bodenbelag aber das ist hier ja grd unerheblich

Wir hatten nirgends knallige Farben und weiß gestrichen ist sie jetz eh. Mir geht's nur darum wie lang er uns noch damit "ärgern" kann das er Schatten oder Flecken sieht?

@XkartoffelX

Material- und Farbvorgabe "weiß" führen lt. Urteil (en) des BGH zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. Deshalb besenreine Rückgabe (grob gereinigt), mehr ist vom Mieter nicht zu tun.

Nach aktueller Rechtsprechung darf keine Farbe vorgegeben werden. Das wurde bei euch aber gemacht. Weiß als konkrete Farbvorgabe. Man darf nur helle neutrale Farben fordern. Dann wäre nämlich auch ein ganz helles grau oder beige in Ordnung. Dies ist schon Grund genug, dass die Renovierungsklausel unwirksam ist und ihr nicht streichen müsst.

Hier schreibt such jeder was anderes😂 kann ich mich auf deine Aussage verlassen?

@Renick

Ok danke schön

@XkartoffelX

Du findest das Urteil des BGH im Netz (Google).

@albatros
Du findest das Urteil des BGH im Netz (Google).

Wozu? Ich habe es doch genannt und verlinkt!

@Renick

Hab ich doch nur bekräftigt. Der FS muss und kann sich jederzeit von gesetzlichen Grundlagen selbst überzeugen, schließlich hat er einen PC.

In unserem alten Mietvertrag steht das die Wohnung Weiss gestrichen beim Auszug zu übergeben ist.

Da hast du Glück. Der BGH hat geurteilt, dass bei diesem Wortlaut "weiß streichen" die gesamte Klausel unwirksam ist und deshalb lediglich besenrein grob gereinigt zurückzugeben ist.

Lediglich bunt gestrichene Wände mit kräftigen Farben müssten neutral (als Schadenersatz) überstrichen werden.

Wenn die Wände tatsächlich fleckig sind, habt Ihr das zu beheben. Normalerweise reicht besenreine Übergabe im ordentlichen Zustand der Wände usw.

Da war nichts wirklich fleckig. Eine Ecke war ihm zu schattig allerdings liegt das meiner Meinung nach am Licht weil die Wohnung echt komisch geschnitten ist habe diese Ecke jetz 2 mal mit teurer hochwertiger Farbe überstrichen und nichts ändert sich.... Bin langsam ratlos was da los ist

In diesem Fall nicht, die Klausel ist nach geltendem Recht unwirksam.

es muss besenrein übergeben werden. wenn die wohnung in einer nicht knalligen farbe gestrichen ist, muss da erst mal nicht gestrichen werden. Wenn du aber rot oder schwarze oder sowas, wände hast, dann muss das korrigiert werden.

Aber wenn der vermieter wegen flecken klagt, würde ich die tapete runter reißen - fertig.

Ich kann doch nicht einfach die tapete runter reißen 😂

@XkartoffelX

so ist es, du machst gar nichts. würdest du die Tapeten runterreißen, wäre das Sachbeschädigung und du müsstest den Schaden (neu Tapezieren) bezahlen.