Kann ich bei der Wohnungsübergabe auf eine neu gestrichene (Raufaser-) Tapete bestehen, wenn aktuell eine gute und dezente Muster-Tapete in der Wohnung ist?
Ich ziehe bald um und hatte heute eine Art "Vorab-Übergabebesichtigung", d.h. ich war bei meiner Vormieterin und habe mir angeguckt wie die Wohnung, jetzt kurz vor meinem Einzug, aussieht und was sie noch ändern wird. Nun hat meine Vormieterin eine dezente, unbeschädigte und recht neue Muster-Tapete an allen Wänden (hellblau-gestreift). Laut ihrem Vertrag muss sie diese bei Auszug nicht entfernen. In meinem Vertrag wiederum steht, dass ich eine "fachgerecht neu gestrichene" Wohnung übernehme. Meine Frage ist nun: Muss also der Vermieter die Wohnung noch, zwischen Auszug und Neu-Einzug, neu tapezieren und streichen? Oder werde ich wohl die Tapete meiner Vormieterin übernehmen müssen, weil "fachgerecht neu gestrichen" auch "tapeziert in gutem Zustand" heißen kann?
Danke für Eure Hilfe! :)
4 Antworten
Nein, wenn dir die Tapete nicht gefällt, musst du sie nicht akzeptieren. Allerdings steht von Raufaser anscheinend auch nichts in deinem Vertrag.
Falls es einem Maler des Vermieters also gelingt, die Tapete weiß deckend zu überstreichen, sodaß auch keine Struktur des Drucks mehr zu erkennen ist, so wäre er damit aus dem Schneider.
Nun entscheide du...
Diese Problematik ist nicht deine Verhandlungssache mit der Vormieterin. Sie ist nicht dein Vertragspartner. Dein Vertragspartner ist der Vermieter.
Maßgebend dürfte sein, was zu SR im MV der Vormieterin steht und ob das wikrksam ist. Will heißen, ob sie irgendwas tun muss. Davon hängt dann wieder ab, was der Vermieter tun muss, bevor du einziehst.
Du könntest natürlich mit deinem (neuen) Vermieter klären, dass die Mustertapete drin bleibt. Ob sie drin bleiben kann, hängt vom Muster und der Abnutzung ab,
Die aufgeworfenen Fragen sind allesamt mit deinem Vermieter abzuklären. Der Vormieter ist für dich keine Vertragspartei.
Ich kann nur raten "Augen auf beim Übergabeprotokoll" und alles dort aufnehmen. Es kann auch im Vertrag heißen, dass die Wohnung nicht renovierungsbedürftig ist. Heißt es dort allerdings fachgerecht neu gestrichen, dann muss dies auch stimmen! Bitte genau auf vorhandene Schäden achten und im Übergabeprotokoll vermerken.
Nein, muss der Vermieter zum Glück nicht! Die Räumlichkeiten müssen so akzeptiert werden oder auf eigene Kosten neu tapezieren.