Vermieter lässt farbige Wand nicht streichen, was tun?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

NEIN. Du brauchst und solltest dich auch nicht auf den Vorschlag einlassen:

DU SCHREIBST:

In meinem Mietvertrag steht, dass ich zum Auszug alle Wände wieder weiß zu übergeben habe.

GUT ZU WISSEN:

  • Wenn die Wohnung renoviert vermietet würde, hat der Mieter ein Recht auf eine fachgerechte Renovierung.
  • Die Renovierung muss nicht zwingend durch einen Malerbetrieb durchgeführt werden. Doch die Arbeiten müssen ordentlich und sauber sein.
  • Genau das sind sie in deinem Fall ja eben nicht.

WICHTIG ZU WISSEN:

  • Du solltest die Vermieterin schriftlich darüber informieren, dass du den Zustand der Wohnung nicht als renoviert übernommen akzeptierst.
  • Anstatt dir Malerarbeiten zu empfehlen, sollte sich die Vermieterin an ihre Vormieterin halten und dafür sorgen, dass diese ihren vertraglichen Pflichten nachkommt.
  • Fristen solltest du vielleicht nicht setzen, da der Mietvertrag wahrscheinlich erst ab März wirksam ist.
  • Wenn deine Vermieterin glaubt es ist mit einem Eimer Farbe getan, dann soll sie eben einen Maler bestellen.

Mein Tipp:

  • Falls du dir Hilfe im Familien und Bekanntenkreis besorgen könntest, solltest du mit der Vermieterin vereinbaren, dass der Mietvertrag dahin gehend geändert wird, dass du eine unrenovierte Wohnung übernimmst!
  • Der Vorteil: Falls du ausziehst, brauchst du dann nicht renovieren. Das müsstest nämlich auch du fachmännisch machen oder machen lassen.
  • Malerarbeiten sind nicht billig. Aus diesem Grund würde ich auch die Malerarbeiten für die Vermieterin ablehnen, wenn sie die Materialkosten übernimmt.
  • Solltest du dich darauf einlassen und es klappt doch nicht so richtig oder der Zustand verschlechtert sich noch, geht das auf deine Kappe.

Mein Tipp:

  • Natürlich es auch nicht schön, schon vor dem Einzug Stress zu haben.
  • Deshalb würde ich der Vermieterin freundlich aber bestimmt erklären, dass du nicht für etwas verantwortlich gemacht werden möchtest, was andere verursacht haben.
  • Du möchtest ja auch nichts geschenkt haben. Wenn vereinbart wird dass du nicht bei Auszug renovieren musst, ist es ja eventuell auch schon gut für dich.

Mein Tipp:

  • In solchen Fällen ist es immer gut die komplette Renovierung zu beanstanden. Sieh mal genauer hin.
  • Die Flecken sind wahrscheinlich das Resultat von billiger Baumarktfarbe, die nicht gedeckt hat.
  • Ich würde fast drauf wetten, dass auch die Decken fleckig sind - oder?
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Faebsch 
Fragesteller
 16.02.2019, 13:57

Wow, vielen Dank für die detailreiche Ausführung!

Nach den Vorschlägen und Tipps, die ich von den Nutzern hier erhalten habe, habe ich die Vermieterin darauf angesprochen und es hat sich eine Einigung gefunden. Im Kern kam es eben zu genau dem, was Du oben so schön geschildert hast.

Der Mietvertrag wird nun dahingehend angepasst, dass ich bei Auszug keine Renovierungen oder sonstiges dergleichen vornehmen muss.

Ist halt einfach ärgerlich. Es wurde einfach nicht darauf geachtet, dass die Wände nicht entsprechend instand gehalten wurden und deswegen hab' ich jetzt mit Sicherheit mehr Arbeit, als die Vormieterin, die sich ja, ganz offensichtlich, nicht wirklich drum bemüht hat, die Renovierungen ordentlich zu machen. Naja, das ist dann eben eine Sache zwischen der Vermieterin und der Vormieterin.

Und zu Letzterem (Wegen der Farbe)

Gut erkannt, totale Billig-Farbe, die angeblich nicht an der Tapete haften geblieben sei und wässrig war. Super.

Da muss man wohl mal ran...

Liebe Grüße!

Steht in ihrem Mietvertrag, dass die Wohnung weiß gestrichen / tapeziert zu übergeben ist? Wenn ja, kannst Du einen schriftlichen Vermerk in die beiden Mietverträge (Vermieter / dienen) machen.Mangel bei Übernahmen: "Die Wand im Wohnzimmer wurde in nicht vertragsgemäßen gestrichenem Zustand übergeben". Lasse es den Vermieter unterschreiben.

Faebsch 
Fragesteller
 15.02.2019, 11:07

Das finde ich eine hilfreiche Idee, vielen Dank!

Huflattich  15.02.2019, 12:00
@Faebsch

Wunsch und Realität - zwei ganz verschiedene Dinge

Faebsch 
Fragesteller
 15.02.2019, 12:55
@Huflattich

Verstehe ich nicht in diesem Zusammenhang?

Huflattich  15.02.2019, 13:01
@Faebsch

Also Du möchtest doch mit deinem Vermieter in Frieden auskommen? Der Verursacher ist die Vormieterin, was hat der Vermieter damit zu tun ?

Natürlich wäre es wünschenswert wenn deine Wohnung renoviert übergeben würde, aber das ist nun mal nicht so. Warum soll der Vermieter die Kosten haben und Dir deine Wohnung herrichten wenn es X andere Interessenten gibt ??? Andere Nachmieter geben ?

Also :

Wunsch - renovierte Wohnung

Realität - Wohnung muss selbst in Ordnung gebracht werden .

EHANE  15.02.2019, 13:39
@Faebsch

Für den Fall, dass der Vermieter das noch unterschreibt

Faebsch 
Fragesteller
 15.02.2019, 14:23
@Huflattich

Jetzt verstehe ich. Ging ja lediglich um die Absprache, dass sie das in Ordnung bringt. Aber klar, die ist ja mündlich zwischen Tür und Angel nicht rechtskräftig.

Huflattich  15.02.2019, 14:30
@Faebsch

Super - Du hast es verstanden .

Faebsch 
Fragesteller
 15.02.2019, 16:35
@Huflattich

Hatte eben die Sorge, dass ich dann zwei mal renovieren muss, oder mir als Konsequenz eben sonst die Kaution zum Teil flöten geht. Bestand des Mietvertrages ist aber jetzt, dass ich, unter Dokumentation der "Mängel", einmal nach belieben streiche und dann beim Auszug nichts mehr machen muss, wie von euch allen bereits zutreffend erläutert. Also, Erleichterung. Vielen Dank!

Wenn die Vermieterin dich dafür entlohnt, dass du keine Unkosten hast wäre es ja noch human. Ansonsten ist es nicht deine Aufgabe die Wand zu streichen, das hätte bereits geschehen müssen durch die Vormieterin. Sprich mit der Vermieterin nochmal über das Finanzielle und versuch eine Lösung zu finden.

Natürlich musst du das selber machen. Du willst ja, dass die Wand eine andere Farbe hat. Was genau habt ihr schriftlich vereinbart? Mietvertrag bereits unterschrieben?

Die Klausel, die Wände sind beim Auszug weiß zu streichen ist aber ungültig.

Faebsch 
Fragesteller
 15.02.2019, 11:36

Kann mich leider nur auf das stützen, was sie gesagt hat, der Mietvertrag für mich liegt mir noch nicht vor. Habe deshalb vielleicht etwas voreilige Schlüsse gezogen. Aber gut zu wissen, dass das ungültig , habe das jetzt auch mal nachgelesen.

Wapiti201264  15.02.2019, 12:13
@Faebsch

Kannst Du aber trotzdem unterschreiben, es bleibt ungültig und Du ersparst Dir unnötige Diskussionen mit dieser "Vermieterin".

Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr...

Faebsch 
Fragesteller
 15.02.2019, 12:50
@Wapiti201264

Ja, danke für diese mentale Absicherung. Ist, wie gesagt, die einzige Möglichkeit das jetzt nicht in einer Stresseruption enden zu lassen. Und mit letzterem hast Du völlig Recht.

Im Normalfall muss der Vormieter die Wohnung so übergeben wie er sie übernommen hat, wenn da also weiße Wände Waren dann müssen auch wiedre weiße Wände her, das ist aber einen reine Sache zwischen Vermieter un dVormieter.

Die einzige Ausnahme ist wenn der Vermieter es als Voraussetzung macht, den neuen Mietvretrag NUR zu erstellen wenn diese Leistung vom neuen Mieter übernommen wird, denn dann nimmst du durch deine Unterschrift das zur Kenntnis.

Also du kannst dich entscheiden mieten oder nicht mieten, es liegt an dir alleine.

Faebsch 
Fragesteller
 15.02.2019, 16:32

Gut, ist ja unter den Umständen sowieso nicht anders möglich. Meine Sorge war eben, dass ich zweimal (bei Einzug und Auszug) renovieren muss. Oder halt andernfalls meine Kaution nicht vollständig zurückerhalte. Habe aber nun mit der Vermieterin gesprochen. Bestand des Vertrages wird sein, dass ich jetzt einmal, mit Dokumentation der Mängel, streiche etc. und dann beim Auszug alles so lassen kann. Wie viele ja auch schon vorher zutreffend beantwortet haben. Danke!

Fredlowsky  15.02.2019, 17:35
@Faebsch

Nein normal nicht, aber ich würde sicherheitshalber vor der Unterschrift das dazu hineinnehmen, er soll dir das im Mietvertrag vermerken, denn dadurch können dann später das nicht geltend gemacht werden.

Faebsch 
Fragesteller
 16.02.2019, 14:09
@Fredlowsky

Klingt auch sinnvoll.