Wohnrecht auflösen?

7 Antworten

Diese will das wohnrecht auflösen und fordert eine "rauszahlung" unserer seits.(bzw ihr rechtlicher Vertreter fordert dies)

Es kommt darauf an, wie das Wohnrecht im Grundbuch, bzw. im damit verbundenen Übergabevertrag formuliert wurde. Steht nichts zum Thema "Rauszahlung" auf Wunsch der Oma, hat sie es schwer, ihre Forderung durch zu setzen.

Grundsätzlich ist es immer so, dass ein lebenslanges Wohnrecht ein Grundstück bzw. Haus oder Wohnung wertmäßig sehr stark belastet. Eine Befreiung von dem Wohnrecht kann man somit auch in Form eines Geldwerts ausdrücken.

Die entscheidende Frage ist nun, ob Ihr als Eigentümer ein Interesse daran habt, dass die Oma ihr Wohnrecht aufgebt. Zum Beispiel, weil Ihr mehr Wohnraum gewinnt, ja gar die Anmietung von separatem Wohnraum für z. B. erwachsene Familienmitglieder entfällt oder weil die Wohnung der Oma fremd vermietet werden könnte.

Ist das der Fall, könnte ich mir vorstellen, dass man die Oma auf diese Weise einfach los werden könnte und man zahlt ihr eben z. B. einen Teil der Miete, die man sparen oder ansonsten einnehmen könnte.

Habt Ihr aber kein Interesse daran, mit der Wohnung etwas anderes anzufangen, als die Oma zu beherbergen, schaut sie in die Röhre. Sie kann nicht einfach wegziehen und sich von Euch eine andere Wohnung finanzieren lassen.

Natürlich kann sie wegziehen, ohne dass sie was bekommt, aber die jetzt von ihr belegte Wohnung könntet Ihr auch nicht anderweitig nutzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr könnt das theoretisch einfach verneinen, weil sie kein Recht auf Ausbezahlung dieser Art hat. Es gäbe gewisse Ausnahmen, wie z.B. wenn ihr sie körperlich vor Ort attackieren würdet und ein dort wohnen bleiben absolut nicht zumutbar wäre. Im Zweifel wird das ein Richter klären müssen, wenn du Streitigkeiten erwähnst

Bei einen notariell erteilten "Wohnrecht auf Lebenszeit" hat die Großmutter, wenn sie z.B. ins Altenheim wechselt, anspruch auf die monatliche Zahlung der "ortüblichen Miete". Eine "Abfindung" ist nur über eine Änderung der notariellen Bedingungen, sprich vor einem Notar möglich oder ihr seid einverstanden

blumenauer  08.10.2020, 18:21

Nein, Recht auf die Miete besteht nur beim Nießbrauchrecht.

wikinger66  08.10.2020, 20:59
@blumenauer

Davon reden wir hier doch, Papnase

blumenauer  09.10.2020, 11:25
@wikinger66

Sehr gepflegter Kommentar. Vielen Dank ich werde es mir sehr zu Herzen nehmen. Beste Grüße

Beide Seiten müssen einverstanden sein. Bei Einigkeit wird das Wohnrecht anhand einer fiktiven Miete kapitalisiert und an den Wohnrecht-Berechtigten ausgezahlt. Hierfür gibt es im Gesetz Tabellen (oder beim Notar). Diese Vereinbarung muss beim Notar protokoliert werden.

Selbst wenn es Geld kostet, die Immobilie ist danach deutlich mehr Wert. Die meisten Immobilieneigentümer, deren Immobilien mit einem Wohnrecht belastet ist, sind froh das Wohnrecht "auszahlen" zu können.

Es kann aber auch sein, dass der gesetzliche Vertreter die Großmutter in ein Seniorenheim umziehen lassen will. Mit dem Umzug entfällt, zumindest für diese Zeit, das Wohnrecht. Insofern will er im diesen Fall nur Geld ziehen. Darüber hinaus gibt es kein Recht auf evtl. Mieteinahmen, diese hat man nur bei einem Nießbrauchrecht.

Bei diesen Gedanken sollte man aber immer auch die Interessen der Großmutter berücksichtigen. Das gehört sich einfach.

Grundsätzlich sind diese Fragen nichts für diese Plattform. Es sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die Streitigkeiten machen das ganze schwierig.

Da ein grundsätzliches Recht auf Ausbezahlung eines Wohnrechtes gibt es meines Wissens nach nicht.

Allerdings wenn es ihr nicht möglich ist, darin zu wohnen wird das schwierig.
Seid ihr bei Haus und Grund? Evtl können die diese Frage klären.