Bestattungskosten bei "Enterbung"?

14 Antworten

Es ist so, daß nach § 1968 BGB der oder die Erben kostentragungspflichtig sind.

Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, verbleibt die Kostentragungspflicht.

Der Totenfürsorgeberechtigte, in diesem Fall also deine Cousine, kann die Beisetzungskosten anteilsmäßig von allen Erbberechtigten zurückfordern, unabhängig davon, ob das Erbe ausgeschlagen wurde oder nicht.

Ob für dich eine Kostenübernahme wegen Mittellosigkeit nach § 74 SGB-XII Sozialgesetzbuch infrage kommt, kann ich nicht beurteilen. Da gibt dir das Sozialamt Auskunft.

Allerdings bist Du Pflichtteilsberechtiger. Gab es also Aktiva zu erben, steht dir dein Anteil zu.

Alle Erbberechtigten heißt in dem Fall die 3 Enkelkinder? Oder auch zB Schwestern der Verstorbenen?

@Norbert1243

Bei der gesetzlichen Erbfolge auch die Schwestern.

Vorrangig aber kommen bei einer Erbausschlagung die Abkömmlinge der Erben als erbberechtigt ins Spiel.

Hat also einer oder mehrere der Enkel bereits Kinder, werden die erbberechtigt.

Erst, wenn in der direkten Linie niemand mehr erben will oder kann, kommen die Geschwister, Eltern, Großeltern, etc. in Betracht.

Die direkten oder indirekten Nachkommen eines Verstorbenen sind dazu verpflichtet, für die Kosten der Beerdigung aufzukommen. Es spielt keine Rolle, ob diese enterbt wurden.

In Deinem Fall würde ich mich trotzdem gegen die Forderung wehren, weil sie ohne Dein Einverständnis beauftragt wurde. Meiner Ansicht nach war Deine Cousine nicht alleine befugt, die Beerdigung zu organisieren und auszugestalten. Beispiel : sie bestellt eigenmächtig einen vergoldeten Sarg.

Dazu solltest Du belegen können, dass Du zum Zeitpunkt der Beerdigung und der Vorbereitungen für Deine Cousine stets greifbar warst. Es bestand also keine Notlage für sie, ohne Dein Einverständnis handeln zu müssen.

Ich rate Dir deshalb, die Forderung abzulehnen und es auf den Rechtsweg ankommen zu lassen. Vor Gericht wird es dann auf einen (günstigeren) Vergleich hinauslaufen.

Mir stellen sich hier gleich mehrere Fragen:

Enterbung bedeutet ja nicht, dass kein Erbanspruch besteht. Den Pflichtteil müsstest du bekommen.

Jetzt im Juni 2019 habe ich ein Schreiben erhalten, in der die Kosten der Beerdigung aufgelistet sind. Diese Kosten wurden vom Ehemann meiner Cousine bereits beglichen. Jetzt fordert er diese Kosten zu 1/3 von mir zurück.

Mit welchem Recht?  Wenn er ohne Auftrag eine Beerdigung zahlt, ist es doch sein Problem. Er hat doch mit der Erbschaft nichts zu tun! 

Allerdings hat sie das Erbe abgelehnt und alle darauffolgenden potentiellen Erben auch.

?? - du hast doch das Erbe gar nicht abgelehnt!

War, denn überhaupt etwas  vorhanden? Geld, Immobilien oder sonstige Güter?

Wer hat sich dies denn unter den Nagel gerissen?

Ergänzend, solltest du zuerst einmal abklären, wer von dem Erbe was bekommen hat und wie viel.

Evt. könntest du auch beim Nachlassgericht nachfragen, ob dort Informationen vorliegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gleich vorweg: Ich hab versehentlich auf "nicht hilfreich" geklickt und kann es scheinbar nicht rückgängig machen oO sorry.
Doch, ich habe das Erbe abgelehnt.
Meine Cousine, die das Erbe bekommen sollte, hat es ausgeschlagen. Also nahm das ganze wieder seinen "normalen" Lauf. Ich musste das Erbe ausschlagen, so wie zB auch die Schwestern meiner Oma. Am Ende haben ALLE das Erbe abgelehnt. Zu Erben gab es eben auch nichts, was nicht in Schulden geendet wäre.


@Norbert1243

Der Ehemann deiner Cousine kann die Bezahlung der Beerdigung nicht von dir fordern.  Es war sein Privatvergnügen.  Er ist kein Nachkomme deiner Grußmutter.

Gehen wir aber mal davon aus, dass die Beerdingung von deiner Cousine in Auftrag gegeben wurde, genügt eine Aufstellung zur Kostenübernahme nicht, dann müssten die Belege in Kopie beigefügt werden.

Dann wäre natürlich noch zu prüfen ob du mit deinen derzeitigen Einkünften überhaupt verpflichtet werden kannst, dich an den Kosten zu beteiligen.

Daher besteht auch die Möglichkeit, dass du dich an das zuständige Sozialamt deiner Gemeinde wenden kannst um sie um Hilfe zu bitten:

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/bernahme+der+Bestattungskosten+beantragen+Sozialhilfe-1343-leistung-0

@Unterfranke61

Entsprechende Rechnungen liegen in Form von Kopien bei.
Danke schön

Hier Infos zur Orientierung:

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/

Du solltest einen Anwalt hinzuziehen, denn hier müssen einige Dinge individuell geklärt werden; dazu kannst Du Beratungshilfe beantragen.

Du solltest auf jeden Fall erst einmal NICHT zahlen.

Wenn der Ehemann Deiner Cousine das Geld haben möchte, soll er das einklagen - dann entscheidet ein Gericht.

Allerdings kommen dann möglicherweise noch Anwaltskosten etc. dazu, wenn ich im Unrecht bin. Was mich dann finanziell noch teurer zu stehen kommen würde. Das wäre fatal. Ich weiß nicht weiter...

@Norbert1243

Gehe zu einem Anwalt und laß Dich beraten - es kann Beratungshilfe beantragt werden...

Es kann Dir niemand aus der Ferne sagen, ob der Anspruch berechtigt ist - dazu sind zu viele Aspekte genau zu prüfen...

Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, so muss man doch die Beerdigungskosten tragen. Allerdings kann nicht ein Verwandter mal eben eine doch recht teure Beerdigung in Auftrag geben und dann die Hand aufhalten. 4000,- Euro? Das wäre eindeutig billiger zu haben gewesen...

Die Frage ist auch: wer wäre als Erbe überhaupt in Frage gekommen? Alle Tanten und Onkel schon tot? Deine Eltern ebenfalls?

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die  Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die  Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/#Wer_zahlt_die_Bestattungskosten_bei_Erbausschlagung_und_finaler_Fiskalerbschaft

Die Kinder meiner Oma sind bereits verstorben. Es Leben meines Wissens nach noch 2 ihrer Schwestern. Nach "unten hin" im Stammbaum gibt es eben die 3 Enkelkinder.
Laut dem Link, sind, wenn ich das richtig sehe, Ihre Geschwister noch vor den Enkelkindern dazu verpflichtet diese Bestattungskosten zu tragen oder?

@Norbert1243

Die Schwestern wären allerdings vor dir dran... Woher willst du auch wissen, dass die Cousine nicht bei allen versucht das Geld einzutreiben ;-)? Dann hat sie am Ende 7000,- Euro. Ich würde die Rechnung erstmal ablehnen, auf die Erbfolge hinweisen und darauf, dass du Student bist und natürlich abschließend darauf, dass man ohne Jemanden zu fragen einfach etwas organisiert hat, wozu ggf. Niemand zugestimmt hätte...

@Kessie1

Okay, das klingt soweit erstmal ganz schlüssig.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Auskunft.
Vermutlich werde ich so oder so Beratungshilfe beantragen müssen und damit mal zum Anwalt gehen...

@Norbert1243

Das würde ich in Angriff nehmen, wenn die Cousine anfängt rum zu zicken ;-). Beratungsschein vom Amtsgericht holen, Anwalt aufsuchen der den annimmt und los geht es. Cousinchen muss eh klagen, wenn sie sich Chancen ausrechnet. Ich sehe hier (noch) keine Chancen für sie. Sie hätte die Beerdigung gar nicht beauftragen müssen, sondern in Erfolge wären erstmal die Schwestern dran gewesen. Wenn NIEMAND Geld hat, dann die Enkel. Aber auch nur die, die Geld haben... Aber mal eben so 4000,- Euro für die Beerdigung (auf Samtkissen oder wie?) ohne jemals Irgend wen gefragt zu haben: nö.

@Kessie1

du hast offensichtlich garkeine Ahnung was eine beerdigung kostet. mit 4000€ kommt man hier sehr günstig weg.

@Halbammi

Da meine Eltern verstorben sind, habe ich sehr wohl Ahnung. Aber schönen Dank, dass du mir Ahnungslosigkeit unterstellen möchtest! Sehr pietätvoll!

@Kessie1

Deine Ahnung oder nicht hat nichts mit pietät zu tun.

Und wenn du deine Eltern für DEUTLICH weniger Geld zu Grabe bringen konntest hut ab.

@Halbammi

wie du meinst...

@Kessie1

trotzdem mein Beileid für deine Eltern und alles Gute