Eigentumswohnung: Wie ist das mit dem Hausgeld als Vermieter?

AshleighHoward  18.04.2021, 11:44

wo gibts 82 m2 wohnungen für 52 k€?

Qmqmqm 
Fragesteller
 18.04.2021, 11:45

war selbst auch verwundert aber soll es wohl geben. Allerdings in einer Kleinstadt in der Pfalz. 82m² mit 2 Zimmern

8 Antworten

Das hört sich nicht so prickelnd an. Ist die Whg. bezahlt, freut sich meist nur das Finanzamt.

Vor einem Kauf sollte zwingend auch in das Beschlussbuch geschaut werden, nicht dass da eine Bruchbude gekauft wird.

Und Kosten und Lasten, die ein Vermieter zu wuppen hat, gehen einem Mieter nichts oder nur wenig etwas an.

Beispiel: Anteil für Wärme im Wohngeld 150 EUR, der Mieter benötigt nur 80, dem Vermieter fehlen 70, die er dann von der Miete erstmal leisten muss.

Viel Glück.

Beachte: Bei einem Leerstand und/bzw. ausbleibender Miete sind die Wohngelder trotzdem zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
hilflos99  19.04.2021, 13:16

Wärme kann komplett umgelegt werden. d.h der Mieter zahlt es komplett

schleudermaxe  19.04.2021, 14:32
@hilflos99

Seit wann bezahlt der Mieter die Abschläge des Eigentümers an seinen WEG-Verwalter? Meine Mieter bezahlen das, was sie verbrauchen, keinen Cent zusätzlich.

Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören z.B. die Verwaltergebühren und die Beiträge zur Deckungsrücklage

Was dir der Mieter als Nebenkosten zahlt und was du als Hausgeld abführst, ist von den einzelnen Posten aus gesehen nicht deckungsgleich.

Es gibt Posten, die du als Besitzer im Hausgeld bezahlen must, welches aber der Mieter nicht in den Nebenkosten tragen muss z.B. Verwalterkosten

und umgekehrt kann es Posten geben, die nicht im Hausgeld auftauchen, die du aber dem Mieter in den Nebenkosten in Rechnung stellen kannst. z.B. Grundsteuer

Es gibt eine Liste der sogenannten umlagefähigen Kosten. Damit solltest du dich einmal ausführlich beschäftigen und dich gegenüber dem Mieter korrekt verhalten. Es gibt sonst immer wieder Anlass zu Streit.

Fang deine Studien vielleicht hier an:

https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/umlagefaehige-nebenkosten.html

Zur Steuer: Mieteinnahmen muss man versteuern, bestimmte Kosten kann man vorher abziehen.

Erst mal, wo gibt es so billige Wohnungen?

Also, dass ist so. Es gibt sog. "umlagefähigen NK" und "nicht umlagefähigen NK".

Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten gehören Hausverwaltung und Rücklagen. Die kannst du nicht auf den Mieter umlegen. Die restlichen Kosten, die "umlagefähigen Nebenkosten", kannst du 1:1 an deinem Mieter umlegen, z. B. Versicherungen, Wasser, Heizkosten.

Du musst 25 % am Staat an Steuer abdrücken. Reparaturen, Hausverwalter und Rücklagen und 2 % vom Kaufpreis 50 Jahre lang kannst du abschreiben.

Kaltmiete minus Reparaturen minus Hausverwalter minus Rücklagen minus 2 % vom Verkaufswert = Betrag XY vom Betrag XY bezahlst du 25 % am Staat in Form von einer Einkommenssteuer.

Sind die 50 Jahre rum und die Wohnung ist abbezahlt, zahlst du ganz viel Steuer. Solange Schulden drauf sind und solange du 2 % vom Wert der Immobilie abschreiben kannst, zahlst du wenig bis gar nichts an Steuern.

Qmqmqm 
Fragesteller
 20.04.2021, 02:47

In Kleinstädten in der Pfalz :D

Das Hausgeld dient z. T. als Rücklage für notwendige Reparaturen für das Gesamtgebäude. Damit hat dein Mieter nichts zu tun. Diese Kosten kannst du nicht auf den Mieter abwälzen.

Und bei einer Wohnung für diesen Preis, wirst du erheblich mehr aufwenden müssen, um die Substanz zu erhalten. Das ist ja jetzt bereits eine Schrott-Immobilie. Deswegen will der jetzige Eigentümer ja auch los werden.

Und wie kommst du auf die Idee, dass Mieteinnahmen steuerfrei wären?