Darf Mieter ohne Rücksprache eine Wand in der Wohnung ziehen?

22 Antworten

Entscheidend ist, ob das eine bauliche Veränderung ist.

Eine fest mit der Bausubstanz verbundene Wand (da reicht ein Nagel oder eine Schraube) wäre eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung - eine frei stehende Wand, die beispielsweise nur "gekeilt" wird, ist eine zulässige Veränderung, die der Mieter jederzeit wieder entfernen kann - somit nicht zustimmungspflichtig.

Es kommt darauf an, ob an der Bausubstanz etwas verändert wird - das muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Wändschaffungnen sind zustimmungspflichtig! Alleine die Veränderung des Wohnungsklimas durch danach nicht mehr beheizbare oder ausreichend belüftbare Bereiche könnten der Bausubstanz schaden.

Was verstehst du unter einer Wand? Massiv? Das muß natürlich genehmigt werden.

Ne leichte Trockenbauwand? Die baue ich selbst ein, so dass du als Vermieter gar nichts mitbekommen würdest (und natürlich auch wieder aus).

Setzt euch zusammen, eine Wand zwischen Wohnraum und Küche ist ja verständlich. Ich würde mich als Vermieter sogar an den Materialkosten beteiligen und fordern, dass er die Wand ordentlich baut.

Es geht darum, was ER darunter versteht und das wäre im Detail noch zu klären. Je nach dem, wie er sich das vorstellt, kann man schon drüber reden. Problem ist nur, daß dann kaum mehr Licht in die Küche kommt, weil diese kein Fenster nach außen hat.

Es muß ja nicht unbedingt eine massive Wand sein.

@Franz577

Franz577, jetzt verstehe ich dich nicht so richtig. Wieso willst du aus deiner Küche ein dunkles Loch ohne Fenster und Lüftungsmöglichkeit machen?

@konzato1

Nein, ich will es nicht, aber der Mieter spricht von dieser Wand. Letztlich wohnt er ja darin und muß dann mit den schlechten Lichtverhältnissen leben.

Wenn es nur um einen Raumteiler geht oder er sich eine Vorhangleiste an die Decke machen will, dann meinetwegen. Aber eine massive Wand werde ich sicher nicht genehmigen.

@Franz577

Sorry, du bist ja der Vermieter und nicht der Mieter. Hab ich jetzt kurz verwechselt, aber der Einwand meinerseits bleibt. Das "fensterlose Problem" ging aus deiner Frage anfangs nicht hervor.

@Franz577

Wir diskutieren hier über eine Trockenbauwand, nicht um eine massive Wand. Diese wäre selbstverständlich genehmigungspflichtig.

so dass du als Vermieter gar nichts mitbekommen würdest (und natürlich auch wieder aus).

...und schon haben Sie einen Grund zur fristlosen Kündigung ihrer Wohnung geschaffen!

@schelm1

Sie würden bei mir gar nicht in die Wohnung reinkommen, denn das dürfen sie ja als Vermieter nicht.

@konzato1

Sie kennen scheinbar Ihren eigenen Mietvertrag nicht! lesen Sie mal was Sie da so alles unterschreiben haben; einschließlich des Betretungsrechtes der Wohnung durch den Vermieter!

@schelm1

Da muß aber ein Grund vorliegen.Und wenn kein Grund vorliegt, wieso soll den da der Vermieter in die Wohnung kommen?

(Meiner war seit ca. 7 Jahren nicht da)

@konzato1

FALSCH INFORMIERT !!! Der Vermieter darf sehr wohl in die Wohnung, muß sich aber vorher ankündigen. Als Mieter darf ein Zugang nicht dauerhaft verwehrt werden.

Das wär ja sonst noch schöner, wenn man sein Eigentum überhaupt nicht mehr betreten dürfte !!!!

Übrigens darf der Vermieter das auch, wenn Gefahr im Verzug ist (zBsp Brandgefahr, Überschwemmung usw.)

Mal schauen wie schnell Du dann ein Mauer zurückbaust !!!! :-)))

@konzato1

Es muß kein dringender Grund vorliegen, der Vermieter kann auch nur zur Kontrolle des Wohnungszustandes wie Heizungsanlage, Fenster usw. vorbei kommen, muß sich eben vorher ankündigen. Insbesondere wenn er den begründeten Verdacht hätte, dass nicht genehmigte Umbaumaßnahmen vorgenommen worden sind. Es ist schließlich sein Eigentum auch wenn der Mieter das Hausrecht !!!!!

@Madita69

Keine Mauer!

Eine "leichte Trockenbauwand"!

@konzato1

Es muß eben genau klar sein was wie gebaut werden soll. Auch eine leichte Trockenbauwand kann zBsp einen Parkettboden beschädigen. Oder wie bereits gesagt das Raumklima so verändern, dass sich die Möglichkeit auf Schimmelbildung erhöht (Küche ohne Fenster nach außen -> keine Belüftungsmöglichkeit = Ganz schlecht !!!!) Als Vermieter wäre ich stinksauer, wenn man das mit mir nicht vorher besprechen würde........und wie Du sagst "Ach, das ist ja mal eben ganz schnell gemacht." ......."mal eben schnell" geht nämlich meistens schief........den Spruch kenn ich !!!!

@Madita69

Auf die dunkle, unbelüftete Küche habe ich den Fragesteller schon extra angesprochen. Denn da wird die ganze Sache ja sinnlos!

Aber trotzdem bleibt es dabei: So eine Wand baue ich wirklich mal ganz schnell ein, ohne dass jemand was merkt. Paar Holzlatten evtl. an die eigenen Küchenmöbel, Styropor, Tapete, Farbe und in die Wand rechts und links je 2 Dübel. Wenn du es willst, auch mit dünnen Trockenbauplatten.

@konzato1

Wieso liest du nicht einfach mal die Forenregel 3 bei gf und hälst demnach die Klappe, wenn du von Mietrecht absolut keine Ahnung hast und hier nur deine Lebenserfahrung zum Besten geben willst?

@konzato1

Ebend, mancher Kommentator kann das nicht unterscheiden.

Braucht er hierfür meine Zustimmung oder nicht?

Lassen Sie sich so leicht auf der Nase tanzen? Ihr Mieter macht mit Ihnen was er will?

Es ist Ihr Eigentum und darüber bestimmen Sie alleine was damit geschieht.

Bestimmte kleinere Veränderungen der Wohnung dürfen Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters durchführen. Soviel ist mir bekannt.

Wer hat Ihnen denn sowas gesagt?

Was heißt "auf der Nase tanzen"? Natürlich nicht! Aber man muß sich ja erst vergewissern, wenn man etwas nicht genau weiß.

Wer hat Ihnen denn sowas gesagt?

Das ist so! Oder glauben Sie, daß ein Mieter für jedes Bild, das er in der Wohnung aufhängen will bzw. für jeden Nagel, den er in die Wand schlagen will, erst den Vermieter fragen muß? Solche Dinge meinte ich mit "kleinere Veränderungen".

eine zusätzliche Ständerwand ist eine graviernde Veränderung. allerdings lässt sie sich, je nach dem wie sie verankert wird, auch relativ einfach wieder spurlos entefrnen.

die wichtigsten Punkte sind Decken und Böden. hat der Mieter den Boden verlegt, ist es kein Problem wenn er durch das Verschrauben der U Profile ein paar Löcher bekommt. beim Auszug muss der Mieter ja so wie so neuen Boden verlegen. oder den alten Boden restlos enternen. ähnliches gilt für die Decke. ist es eine Paneldecke oder spannlackdecke, dann wären die Änderungen gegebenenfalls so massiv, dass man als Vermieter mit recht sagen kann, nein muss, dass es einfach nicht geht.

es sei denn, man einigt sich darauf, dass die Wand gegebenenfalls drin bleibt. daher würde ich raten, mir das genau zu überlegen. fakt ist, dass der Mieter es wohl akzeptiren muss, wenn du als vermieter sagst. die zusätzliche Wand ist nicht.

allerdings könntest du dir als Vermieter auch überlegen, dass du die Wohnung vielleicht besser los kriegst, wenn der Mieter mal auszieht, und dann die Küche einen geschlossenen raum bildet. so schön eine offene Küche auch auf den ersten Blick wirkt, praktisch ist es eben nicht wirklich. das weiß nicht nur dein Mieter, das wissen auch zukünftige Mieter...

ich würde mir an deiner stelle, wenn du ihm erlaubst, die wand einzuziehen, zusichern lassen, dass es auch fachgerecht geschieht. d.h. ordentlich gedämmt, das ist wegen dem Schallschutz von größter Wichtigkeit, in der Wand gegebenenfalls auch einige Lichtschalter und steckdosen, z.b. für das Küchenlicht. die betreffenden Änderungen sollte aber bitte auf jeden fall ein zugelassener Elektriker vornehmen.

lg, Anna

Danke für deine Antwort. Aber ich habe mich mit dem Mieter nun schon darauf geeinigt, daß keine Wand eingebaut wird.

Die Küche würde dadurch auch zu dunkel werden, da es kein Fenster nach außen gibt. Man bräuchte dort also immer künstliches Licht und für die Lüftung wäre es auch nicht optimal.

Also ich würde das in Form eines Antrages machen. Der Mieter soll bitte genau aufschreiben was er da machen möchte. Außerdem würde ich den Urzustand photographisch festhalten.

Dann kannst Du dich als Vermieter erstmal genau sachkundig machen (Rechtanwalt, Haus und Grund oder Mieterschutzverein obwohl Du eigentl. Vermieter bist!) ob dieses Vorhaben Deiner Zustimmung bedarf usw..

Bist Du einverstanden, ergänzt Ihr den Antrag mit einer Zustimmung und dem Hinweis, dass nur wie beantragt gebaut werden darf und bei Auszug wieder zurück gebaut werden muß. Der Mieter kommt für alle Kosten, etwaige Beschädigungen und Rückbau bei Auszug auf. Sollte der nachfolgende Mieter die Wand dann doch so haben wollen, kannst Du Dich immernoch um entscheiden.

Ansonsten würde ich den Antrag auch schriftlich und begründet ablehnen, damit Du mal nachweisen kannst, dass Du nicht zugestimmt hast, falld der Mieter "heimlich" baut.

An den Kosten würde ich mich als Vermieter nicht beteiligen, da es eine reiner "Schönheitsumbau" ist. Die Wohnung hat er ja auch ohne angemietet und kann daher nicht davon ausgehen, dass er "die Mauer" auf jeden Fall genehmigt bekommt. Er könnte theoretisch auch einen Raumteiler verwenden........