Wohnhilfe als Schülerin?

3 Antworten

Gar nicht. Zu allererst sind deine Eltern für dich zuständig. Das bedeutet aber nicht, dass sie dir Wohnraum finanzieren müssen. Der Staat wird nicht für die Flausen von gerade 18-jährigen Schülern aufkommen. Ausziehen kann man dann, wenn man es sich auch leisten kann. Sich vom Amt eine Wohnung finanzieren zu lassen, hat mit Selbständigkeit nämlich mal so gar nichts zu tun.

Dominyka 
Fragesteller
 21.05.2017, 13:28

wieso kriegen manche Schüler eine Wohnhilfe?

TreudoofeTomate  21.05.2017, 15:52
@Dominyka

Well sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen.

Du könntest möglicherweise Schüler-BAföG beantragen. Vom Wohngeldgesetz bist du allerdings ausgeschlossen, wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast. Außerdem vermute ich, dass es Probleme mit der Plausibilität geben wird.

Rein rechtlich sind die Eltern verpflichtet, die Kinder bis zum Ende ersten Ausbildung / Studium zu unterhalten. Entweder im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Kindes. Es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit, die Elternpflichten zu übernehmen.

Dominyka 
Fragesteller
 21.05.2017, 13:25

ja, aber wenn die Eltern gar nicht da sind, unterhalten die auch nicht

hydrahydra  21.05.2017, 13:27
@Dominyka

Die Eltern müssen nicht "da sein", sie müssen lediglich existieren.

haltderda  21.05.2017, 13:27
@Dominyka

müssen sie aber

Dominyka 
Fragesteller
 21.05.2017, 13:31

habe kein Kontakt mit meinen Eltern sie müssen mir nichts helfen. Ich wollte nur fragen ob ich irgendwelche Hilfe vom Staat bekommen kann, auch wenn es etwas ganz Kleines wäre. Natürlich ziehe ich mich nur dann aus, wenn ich mir das selber leisten kann, aber es wäre ein bisschen leichter, wenn ich nicht 3 Nebenjobs haben müsste um alleine selbststendig leben zu können.

Novos  21.05.2017, 14:10
@Dominyka

Das hat nichts mit Kontakt sondern mit Gesetz zu tun.

TreudoofeTomate  21.05.2017, 15:50
@Dominyka

Oh doch, sie müssen dich unterhalten. Euer nicht bestehender Kontakt hebt nicht ihre Unterhaltspflicht auf. Sie haben dich in die Welt gesetzt, sie sind für deinen Lebensunterhalt zuständig. Das ist doch gar nicht so schwer zu verstehen. ;-)

Aus diesem Grunde ist Unterhalt auch immer vorrangig vor jeder Sozialleistung in Anspruch zu nehmen. Notfalls durch einen Antrag (früher Klage) beim Familiengericht.