Bundesfreiwilligendienst/450€ Job?

3 Antworten

und habe gerade mein Abitur hinter mir

Das heißt, du bist U25? Dann ist für den BFD Vollzeit gesetzlich vorgeschrieben.

Da man laut ArbZG i. d. R. nicht länger als 8 Tage pro Werktag arbeiten darf, kannst du deinen Nebenjob dann weiter ausüben, wenn die Wochenarbeitszeit aus beiden Jobs die 48 Stunden nicht übersteigt.

Das musst du mit dem Träger des freiwilligen Dienstes klären,aber in der Regel spricht da nichts dagegen,solange du dich an das Arbeitszeitgesetz hältst !

Ab 18 darfst du in der Woche bis zu 48 Stunden arbeiten,dein freiwilliger Dienst sollte Vollzeit sein,also könntest du dann im Prinzip in der Woche noch 8 Stunden deinem Nebenjob nachgehen.

dein freiwilliger Dienst sollte Vollzeit sein

Was heißt "sollte"?! Da die Fragestellerin angibt, "gerade ihr Abitur hinter sich" zu haben, liegt die Vermutung nahe, dass sie noch nicht wesentlich über 20 ist. In dem Fall ist Vollzeit sogar gesetzlich vorgegeben.

@Wolfgang57234

Nur weil da steht das man das Abi gerade beendet hat lässt noch nicht auf das Alter schließen,dass kann man auch viel später noch nachholen !

Habe das auch nur angebracht wegen der wöchentlichen max.Arbeitszeit von 48 Stunden und wie lange im freiwilligen Dienst gearbeitet werden muss sollte ja aus dem Vertrag hervor gehen.

Wenn du das zeitlich ohne Probleme hinbekommst, ohne jeweils im Job einzuschlafen, warum nicht? Du solltest den Minijob nur dem Dienst kommunizieren, wie einem normalen AG auch.

Außerdem muss das ArbZG eingehalten werden. Maximal 48 Wochenstunden (= 8 Stunden pro Werktag).